Dritte Abtheilung. Von den Krankheiten in der letzten Lebens- periode des weiblichen Körpers.
§. 626.
Es ist bereits früher (§. 81.) erwähnt worden, daß in dem höhern Lebensalter des Weibes eigenthümliche Krank- heiten fast eben so wenig als in der ersten Lebensperiode vorkommen, wovon der Grund in dem hier immer sichtbarer werdenden Erlöschen der Geschlechtseigenthümlichkeit überhaupt gesucht werden muß. Wenn aber auch neue, dieser letzten Periode ausschließend eigene Krankheitsformen kaum aufge- führt werden können, so ist es dagegen um so häufiger, daß Krankheiten, welche wir unter der zweyten Abtheilung haben kennen lernen, in diese dritte Periode sich fortpflanzen. Vor- züglich gehören dahin alle diejenigen, welche an und für sich selbst auf Schlaffheit und Abwelken oder Degeneriren der Ge- schlechtsorgane beruhen; daher kommen denn passive Blutun- gen, Schleimflüsse, Verhärtungen oder Verknöcherungen der Geschlechtstheile, fehlerhafte Lagen derselben, krebshafte Zu- stände, polypöse Auswüchse u. s. w., in den höhern Jahren des weiblichen Geschlechts sehr häufig vor, indem sie entwe- der aus den früheren Jahren mit in diese spätern übergetra- gen werden, oder indem sie wirklich erst in den Jahren nach Erlöschen der Menstruation entstehen, wenigstens durch diese Revolution verschlimmert werden, oder einen andern Cha- rakter annehmen.
§. 627.
Bey allen diesen Beschwerden kann nun auch in den höhern Lebensjahren eine andere Behandlung, als bereits oben angegeben worden, nicht Statt finden, und wir müssen hier- über auf die zweyte Abtheilung zurückweisen. Dagegen blei-
Dritte Abtheilung. Von den Krankheiten in der letzten Lebens- periode des weiblichen Koͤrpers.
§. 626.
Es iſt bereits fruͤher (§. 81.) erwaͤhnt worden, daß in dem hoͤhern Lebensalter des Weibes eigenthuͤmliche Krank- heiten faſt eben ſo wenig als in der erſten Lebensperiode vorkommen, wovon der Grund in dem hier immer ſichtbarer werdenden Erloͤſchen der Geſchlechtseigenthuͤmlichkeit uͤberhaupt geſucht werden muß. Wenn aber auch neue, dieſer letzten Periode ausſchließend eigene Krankheitsformen kaum aufge- fuͤhrt werden koͤnnen, ſo iſt es dagegen um ſo haͤufiger, daß Krankheiten, welche wir unter der zweyten Abtheilung haben kennen lernen, in dieſe dritte Periode ſich fortpflanzen. Vor- zuͤglich gehoͤren dahin alle diejenigen, welche an und fuͤr ſich ſelbſt auf Schlaffheit und Abwelken oder Degeneriren der Ge- ſchlechtsorgane beruhen; daher kommen denn paſſive Blutun- gen, Schleimfluͤſſe, Verhaͤrtungen oder Verknoͤcherungen der Geſchlechtstheile, fehlerhafte Lagen derſelben, krebshafte Zu- ſtaͤnde, polypoͤſe Auswuͤchſe u. ſ. w., in den hoͤhern Jahren des weiblichen Geſchlechts ſehr haͤufig vor, indem ſie entwe- der aus den fruͤheren Jahren mit in dieſe ſpaͤtern uͤbergetra- gen werden, oder indem ſie wirklich erſt in den Jahren nach Erloͤſchen der Menſtruation entſtehen, wenigſtens durch dieſe Revolution verſchlimmert werden, oder einen andern Cha- rakter annehmen.
§. 627.
Bey allen dieſen Beſchwerden kann nun auch in den hoͤhern Lebensjahren eine andere Behandlung, als bereits oben angegeben worden, nicht Statt finden, und wir muͤſſen hier- uͤber auf die zweyte Abtheilung zuruͤckweiſen. Dagegen blei-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0474"n="454"/><divn="5"><head><hirendition="#g">Dritte Abtheilung</hi>.<lb/><hirendition="#b">Von den Krankheiten in der letzten Lebens-<lb/>
periode des weiblichen Koͤrpers.</hi></head><lb/><divn="6"><head>§. 626.</head><lb/><p>Es iſt bereits fruͤher (§. 81.) erwaͤhnt worden, daß<lb/>
in dem hoͤhern Lebensalter des Weibes eigenthuͤmliche Krank-<lb/>
heiten faſt eben ſo wenig als in der erſten Lebensperiode<lb/>
vorkommen, wovon der Grund in dem hier immer ſichtbarer<lb/>
werdenden Erloͤſchen der Geſchlechtseigenthuͤmlichkeit uͤberhaupt<lb/>
geſucht werden muß. Wenn aber auch neue, dieſer letzten<lb/>
Periode ausſchließend eigene Krankheitsformen kaum aufge-<lb/>
fuͤhrt werden koͤnnen, ſo iſt es dagegen um ſo haͤufiger, daß<lb/>
Krankheiten, welche wir unter der zweyten Abtheilung haben<lb/>
kennen lernen, in dieſe dritte Periode ſich fortpflanzen. Vor-<lb/>
zuͤglich gehoͤren dahin alle diejenigen, welche an und fuͤr ſich<lb/>ſelbſt auf Schlaffheit und Abwelken oder Degeneriren der Ge-<lb/>ſchlechtsorgane beruhen; daher kommen denn paſſive Blutun-<lb/>
gen, Schleimfluͤſſe, Verhaͤrtungen oder Verknoͤcherungen der<lb/>
Geſchlechtstheile, fehlerhafte Lagen derſelben, krebshafte Zu-<lb/>ſtaͤnde, polypoͤſe Auswuͤchſe u. ſ. w., in den hoͤhern Jahren<lb/>
des weiblichen Geſchlechts ſehr haͤufig vor, indem ſie entwe-<lb/>
der aus den fruͤheren Jahren mit in dieſe ſpaͤtern uͤbergetra-<lb/>
gen werden, oder indem ſie wirklich erſt in den Jahren nach<lb/>
Erloͤſchen der Menſtruation entſtehen, wenigſtens durch dieſe<lb/>
Revolution verſchlimmert werden, oder einen andern Cha-<lb/>
rakter annehmen.</p></div><lb/><divn="6"><head>§. 627.</head><lb/><p>Bey allen dieſen Beſchwerden kann nun auch in den<lb/>
hoͤhern Lebensjahren eine andere Behandlung, als bereits oben<lb/>
angegeben worden, nicht Statt finden, und wir muͤſſen hier-<lb/>
uͤber auf die zweyte Abtheilung zuruͤckweiſen. Dagegen blei-<lb/></p></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[454/0474]
Dritte Abtheilung.
Von den Krankheiten in der letzten Lebens-
periode des weiblichen Koͤrpers.
§. 626.
Es iſt bereits fruͤher (§. 81.) erwaͤhnt worden, daß
in dem hoͤhern Lebensalter des Weibes eigenthuͤmliche Krank-
heiten faſt eben ſo wenig als in der erſten Lebensperiode
vorkommen, wovon der Grund in dem hier immer ſichtbarer
werdenden Erloͤſchen der Geſchlechtseigenthuͤmlichkeit uͤberhaupt
geſucht werden muß. Wenn aber auch neue, dieſer letzten
Periode ausſchließend eigene Krankheitsformen kaum aufge-
fuͤhrt werden koͤnnen, ſo iſt es dagegen um ſo haͤufiger, daß
Krankheiten, welche wir unter der zweyten Abtheilung haben
kennen lernen, in dieſe dritte Periode ſich fortpflanzen. Vor-
zuͤglich gehoͤren dahin alle diejenigen, welche an und fuͤr ſich
ſelbſt auf Schlaffheit und Abwelken oder Degeneriren der Ge-
ſchlechtsorgane beruhen; daher kommen denn paſſive Blutun-
gen, Schleimfluͤſſe, Verhaͤrtungen oder Verknoͤcherungen der
Geſchlechtstheile, fehlerhafte Lagen derſelben, krebshafte Zu-
ſtaͤnde, polypoͤſe Auswuͤchſe u. ſ. w., in den hoͤhern Jahren
des weiblichen Geſchlechts ſehr haͤufig vor, indem ſie entwe-
der aus den fruͤheren Jahren mit in dieſe ſpaͤtern uͤbergetra-
gen werden, oder indem ſie wirklich erſt in den Jahren nach
Erloͤſchen der Menſtruation entſtehen, wenigſtens durch dieſe
Revolution verſchlimmert werden, oder einen andern Cha-
rakter annehmen.
§. 627.
Bey allen dieſen Beſchwerden kann nun auch in den
hoͤhern Lebensjahren eine andere Behandlung, als bereits oben
angegeben worden, nicht Statt finden, und wir muͤſſen hier-
uͤber auf die zweyte Abtheilung zuruͤckweiſen. Dagegen blei-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/474>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.