Zufällen verbunden, theils an und für sich klar, wie sehr bey so ganz widernatürlicher Lage die Functionen des Uterus gestört werden müssen, und wie leicht er der Gefahr der Ent- zündung und selbst des Brandes ausgesetzt sey; demohnerach- tet hat die Beobachtung Fälle gezeigt, wo der Uterus sich nach und nach so völlig an diese Lage gewöhnt hatte, daß selbst die Menstruation fortdauerte und das Wohlbefinden nicht mehr als durch einen gewöhnlichen Gebärmuttervorfall gestört war.
§. 508.
Die Behandlung hat, wie bey dem Gebärmutter- vorfalle, namentlich drey Indicationen zu berücksichtigen, näm- lich: 1) die durch ein plötzliches Herabtreten oder äußere Schädlichkeiten veranlaßt[e]n Zufälle zu beseitigen, in welcher Hinsicht bey Entzündungsgeschwulst des Uterus auf ähnliche Weise verfahren werden muß, wie oben (§. 479.) für ähn- liche Zufälle, wenn sie an der prolabirten Gebärmutter sich zeigen, erwähnt worden ist; nur muß erinnert werden, daß diese Zufälle bey der Umstülpung, entweder wenn dieselbe eben erst entstanden, oder (was auch geschehen kann), wenn der vielleicht vorher nur zum Theil umgestülpte Uterus nach einer gewaltsamen Bewegung, nach heftigem Pressen u. s. w. sich plötzlich vollkommen umgestülpt hatte und wohl gar vor die äußern Geburtstheile getreten war, weit heftiger als bey dem bloßen Gebärmuttervorfall zu seyn pflegen und daher gewöhnlich auch ein kräftigeres antiphlogistisches Heilverfahren fordern.
§. 509.
Die zweyte Indication gebietet die Wiederherstellung der natürlichen Lage der Gebärmutter; ihre Erfüllung findet jedoch, je mehr die Umstülpung veraltet ist, um so bedeutendere Schwierigkeiten. Wo der Uterus noch beweglich ist, verrich- tet man sie, indem man der Kranken eine Rückenlage, wie zur Reposition des Gevärmuttervorfalls, anweist, dann mit konisch zusammengelegter und hinreichend eingeöhlter Hand
Zufaͤllen verbunden, theils an und fuͤr ſich klar, wie ſehr bey ſo ganz widernatuͤrlicher Lage die Functionen des Uterus geſtoͤrt werden muͤſſen, und wie leicht er der Gefahr der Ent- zuͤndung und ſelbſt des Brandes ausgeſetzt ſey; demohnerach- tet hat die Beobachtung Faͤlle gezeigt, wo der Uterus ſich nach und nach ſo voͤllig an dieſe Lage gewoͤhnt hatte, daß ſelbſt die Menſtruation fortdauerte und das Wohlbefinden nicht mehr als durch einen gewoͤhnlichen Gebaͤrmuttervorfall geſtoͤrt war.
§. 508.
Die Behandlung hat, wie bey dem Gebaͤrmutter- vorfalle, namentlich drey Indicationen zu beruͤckſichtigen, naͤm- lich: 1) die durch ein ploͤtzliches Herabtreten oder aͤußere Schaͤdlichkeiten veranlaßt[e]n Zufaͤlle zu beſeitigen, in welcher Hinſicht bey Entzuͤndungsgeſchwulſt des Uterus auf aͤhnliche Weiſe verfahren werden muß, wie oben (§. 479.) fuͤr aͤhn- liche Zufaͤlle, wenn ſie an der prolabirten Gebaͤrmutter ſich zeigen, erwaͤhnt worden iſt; nur muß erinnert werden, daß dieſe Zufaͤlle bey der Umſtuͤlpung, entweder wenn dieſelbe eben erſt entſtanden, oder (was auch geſchehen kann), wenn der vielleicht vorher nur zum Theil umgeſtuͤlpte Uterus nach einer gewaltſamen Bewegung, nach heftigem Preſſen u. ſ. w. ſich ploͤtzlich vollkommen umgeſtuͤlpt hatte und wohl gar vor die aͤußern Geburtstheile getreten war, weit heftiger als bey dem bloßen Gebaͤrmuttervorfall zu ſeyn pflegen und daher gewoͤhnlich auch ein kraͤftigeres antiphlogiſtiſches Heilverfahren fordern.
§. 509.
Die zweyte Indication gebietet die Wiederherſtellung der natuͤrlichen Lage der Gebaͤrmutter; ihre Erfuͤllung findet jedoch, je mehr die Umſtuͤlpung veraltet iſt, um ſo bedeutendere Schwierigkeiten. Wo der Uterus noch beweglich iſt, verrich- tet man ſie, indem man der Kranken eine Ruͤckenlage, wie zur Repoſition des Gevaͤrmuttervorfalls, anweiſt, dann mit koniſch zuſammengelegter und hinreichend eingeoͤhlter Hand
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Zufaͤllen verbunden, theils an und fuͤr ſich klar, wie ſehr
bey ſo ganz widernatuͤrlicher Lage die Functionen des Uterus
geſtoͤrt werden muͤſſen, und wie leicht er der Gefahr der Ent-
zuͤndung und ſelbſt des Brandes ausgeſetzt ſey; demohnerach-
tet hat die Beobachtung Faͤlle gezeigt, wo der Uterus ſich
nach und nach ſo voͤllig an dieſe Lage gewoͤhnt hatte, daß
ſelbſt die Menſtruation fortdauerte und das Wohlbefinden
nicht mehr als durch einen gewoͤhnlichen Gebaͤrmuttervorfall
geſtoͤrt war.
§. 508.
Die Behandlung hat, wie bey dem Gebaͤrmutter-
vorfalle, namentlich drey Indicationen zu beruͤckſichtigen, naͤm-
lich: 1) die durch ein ploͤtzliches Herabtreten oder aͤußere
Schaͤdlichkeiten veranlaßten Zufaͤlle zu beſeitigen, in welcher
Hinſicht bey Entzuͤndungsgeſchwulſt des Uterus auf aͤhnliche
Weiſe verfahren werden muß, wie oben (§. 479.) fuͤr aͤhn-
liche Zufaͤlle, wenn ſie an der prolabirten Gebaͤrmutter ſich
zeigen, erwaͤhnt worden iſt; nur muß erinnert werden, daß
dieſe Zufaͤlle bey der Umſtuͤlpung, entweder wenn dieſelbe
eben erſt entſtanden, oder (was auch geſchehen kann), wenn
der vielleicht vorher nur zum Theil umgeſtuͤlpte Uterus nach
einer gewaltſamen Bewegung, nach heftigem Preſſen u. ſ. w.
ſich ploͤtzlich vollkommen umgeſtuͤlpt hatte und wohl gar vor
die aͤußern Geburtstheile getreten war, weit heftiger als bey
dem bloßen Gebaͤrmuttervorfall zu ſeyn pflegen und daher
gewoͤhnlich auch ein kraͤftigeres antiphlogiſtiſches Heilverfahren
fordern.
§. 509.
Die zweyte Indication gebietet die Wiederherſtellung der
natuͤrlichen Lage der Gebaͤrmutter; ihre Erfuͤllung findet jedoch,
je mehr die Umſtuͤlpung veraltet iſt, um ſo bedeutendere
Schwierigkeiten. Wo der Uterus noch beweglich iſt, verrich-
tet man ſie, indem man der Kranken eine Ruͤckenlage, wie
zur Repoſition des Gevaͤrmuttervorfalls, anweiſt, dann mit
koniſch zuſammengelegter und hinreichend eingeoͤhlter Hand
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/406>, abgerufen am 21.11.2024.
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