von den einseitigen churhannöv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken etc.
§. 121.
Die Metalle, welche gemacht werden, kaufet die Landesherrschaft, vermöge des ihr zustehenden Vorkaufsrechts, von denen Gewerken. Die Berghandlung zu Hanno- ver, welche die Metalle vertreibet (§. 86. im 8. St.), bezahlet vor einen Centner Glätt und Blei 23/4 Thaler, vor die Mark Silber, wann die Gruben in Ausbeute stehen, 8 Thaler 32 Mgr., und 11 Thaler 33 Mgr., wann die Gewerken Zubuse geben müssen. Es kommen alle diese Silber in die klausthalische Münze, wo sie zu Geld geschlagen werden. Man machet in einem Jahr nur den vierten Teil Kaufglätt, der über 3000 Centner beträgt. Die Gewerken stehen bei dem Glättverkauf besser, als wie bei denen übrigen an sich geringen Metallpreisen, und daher ist die Berghandlung schuldig, alle Jahr den vierten Teil von der Glätt abzunehmen, sie kan iedoch ein gröseres Quantum bestellen, wann der Abgang sehr stark ist. Es werden in einem Jahr zugleich auch ohn- gefähr 18000 Centner Blei, und 28600 Mark Silber gemacht. Der Landesherr be- komt, als Lehn- oder Bergherr, von allen Metallen, die gemacht werden, den Zehn- den, wann die Gruben Ausbeute geben. Dafür besoldet er aber auch aus eben diesen Zehnden alle Bedienten, bis auf die Schichtmeister und die Steiger, und erhält die Gra- ben und die Teiche im baulichen Stand.
§. 122.
Die bei alle diesen Umständen in Ausbeut stehende Gruben sind folgende. Auf dem Burgstädterzug bezahlt die Dorethea alle Quartal auf eine Kuxe, wovon 130 zu einer Gewerkschaft gehören, 50 Speciesthaler, deren einer 2 Gulden oder 32 Gutegro- schen ausmacht. Es hat diese Grube ehedem schon 110 Speciesthaler Ausbeute gege- ben, und eine Summe von sechs Millionen ausgeworfen. Andere Gruben auf diesem Zug sind weniger ergiebig: Die Carolina gibt alle Vierteliahr 46-, die neue Bene- dicta 6-, der Rosenbusch 1-, die Margretha 2-, der Christian Ludwig 2-, und der Kranich 1 Speciesthaler Ausbeute. Alle andere Gruben dieses Zugs stehen hingegen in Zubus. Auf dem Rosenhöferzug entrichtet nur die braune Lilie vierteliährig 1 Spe- ciesthaler Ausbeute, der Silberseegen bauet sich frei, die übrige Gruben aber geben Zubus.
Das zweite Kapittel von der Wirthschaft bei den Bergwerken zu St. Andreasberg.
§. 123.
Die diesen Werken vorgesezte Bedienten sind der Berg- und Vicebergschreiber, der Vicebergmeister, zwei Ober- und zwei Stufgeschwohrne. Die Hüttenbediente bestehen in dem Hüttenschreiber, dem Hüttenmeister, und zwei Hüttenwächtern. Auser diesen zählet man bei den Gruben- und Pochgebäuden noch folgende Bedienten: Sechs- zehn Gruben- und acht Untergrubensteiger, einen Oberpoch- und sieben Unterpochsteiger,
und
D d 2
von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc.
§. 121.
Die Metalle, welche gemacht werden, kaufet die Landesherrſchaft, vermoͤge des ihr zuſtehenden Vorkaufsrechts, von denen Gewerken. Die Berghandlung zu Hanno- ver, welche die Metalle vertreibet (§. 86. im 8. St.), bezahlet vor einen Centner Glaͤtt und Blei 2¾ Thaler, vor die Mark Silber, wann die Gruben in Ausbeute ſtehen, 8 Thaler 32 Mgr., und 11 Thaler 33 Mgr., wann die Gewerken Zubuſe geben muͤſſen. Es kommen alle dieſe Silber in die klausthaliſche Muͤnze, wo ſie zu Geld geſchlagen werden. Man machet in einem Jahr nur den vierten Teil Kaufglaͤtt, der uͤber 3000 Centner betraͤgt. Die Gewerken ſtehen bei dem Glaͤttverkauf beſſer, als wie bei denen uͤbrigen an ſich geringen Metallpreiſen, und daher iſt die Berghandlung ſchuldig, alle Jahr den vierten Teil von der Glaͤtt abzunehmen, ſie kan iedoch ein groͤſeres Quantum beſtellen, wann der Abgang ſehr ſtark iſt. Es werden in einem Jahr zugleich auch ohn- gefaͤhr 18000 Centner Blei, und 28600 Mark Silber gemacht. Der Landesherr be- komt, als Lehn- oder Bergherr, von allen Metallen, die gemacht werden, den Zehn- den, wann die Gruben Ausbeute geben. Dafuͤr beſoldet er aber auch aus eben dieſen Zehnden alle Bedienten, bis auf die Schichtmeiſter und die Steiger, und erhaͤlt die Gra- ben und die Teiche im baulichen Stand.
§. 122.
Die bei alle dieſen Umſtaͤnden in Ausbeut ſtehende Gruben ſind folgende. Auf dem Burgſtaͤdterzug bezahlt die Dorethea alle Quartal auf eine Kuxe, wovon 130 zu einer Gewerkſchaft gehoͤren, 50 Speciesthaler, deren einer 2 Gulden oder 32 Gutegro- ſchen ausmacht. Es hat dieſe Grube ehedem ſchon 110 Speciesthaler Ausbeute gege- ben, und eine Summe von ſechs Millionen ausgeworfen. Andere Gruben auf dieſem Zug ſind weniger ergiebig: Die Carolina gibt alle Vierteliahr 46-, die neue Bene- dicta 6-, der Roſenbuſch 1-, die Margretha 2-, der Chriſtian Ludwig 2-, und der Kranich 1 Speciesthaler Ausbeute. Alle andere Gruben dieſes Zugs ſtehen hingegen in Zubus. Auf dem Roſenhoͤferzug entrichtet nur die braune Lilie vierteliaͤhrig 1 Spe- ciesthaler Ausbeute, der Silberſeegen bauet ſich frei, die uͤbrige Gruben aber geben Zubus.
Das zweite Kapittel von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu St. Andreasberg.
§. 123.
Die dieſen Werken vorgeſezte Bedienten ſind der Berg- und Vicebergſchreiber, der Vicebergmeiſter, zwei Ober- und zwei Stufgeſchwohrne. Die Huͤttenbediente beſtehen in dem Huͤttenſchreiber, dem Huͤttenmeiſter, und zwei Huͤttenwaͤchtern. Auſer dieſen zaͤhlet man bei den Gruben- und Pochgebaͤuden noch folgende Bedienten: Sechs- zehn Gruben- und acht Untergrubenſteiger, einen Oberpoch- und ſieben Unterpochſteiger,
und
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von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc.
§. 121.
Die Metalle, welche gemacht werden, kaufet die Landesherrſchaft, vermoͤge des
ihr zuſtehenden Vorkaufsrechts, von denen Gewerken. Die Berghandlung zu Hanno-
ver, welche die Metalle vertreibet (§. 86. im 8. St.), bezahlet vor einen Centner Glaͤtt
und Blei 2¾ Thaler, vor die Mark Silber, wann die Gruben in Ausbeute ſtehen, 8
Thaler 32 Mgr., und 11 Thaler 33 Mgr., wann die Gewerken Zubuſe geben muͤſſen.
Es kommen alle dieſe Silber in die klausthaliſche Muͤnze, wo ſie zu Geld geſchlagen
werden. Man machet in einem Jahr nur den vierten Teil Kaufglaͤtt, der uͤber 3000
Centner betraͤgt. Die Gewerken ſtehen bei dem Glaͤttverkauf beſſer, als wie bei denen
uͤbrigen an ſich geringen Metallpreiſen, und daher iſt die Berghandlung ſchuldig, alle
Jahr den vierten Teil von der Glaͤtt abzunehmen, ſie kan iedoch ein groͤſeres Quantum
beſtellen, wann der Abgang ſehr ſtark iſt. Es werden in einem Jahr zugleich auch ohn-
gefaͤhr 18000 Centner Blei, und 28600 Mark Silber gemacht. Der Landesherr be-
komt, als Lehn- oder Bergherr, von allen Metallen, die gemacht werden, den Zehn-
den, wann die Gruben Ausbeute geben. Dafuͤr beſoldet er aber auch aus eben dieſen
Zehnden alle Bedienten, bis auf die Schichtmeiſter und die Steiger, und erhaͤlt die Gra-
ben und die Teiche im baulichen Stand.
§. 122.
Die bei alle dieſen Umſtaͤnden in Ausbeut ſtehende Gruben ſind folgende. Auf
dem Burgſtaͤdterzug bezahlt die Dorethea alle Quartal auf eine Kuxe, wovon 130 zu
einer Gewerkſchaft gehoͤren, 50 Speciesthaler, deren einer 2 Gulden oder 32 Gutegro-
ſchen ausmacht. Es hat dieſe Grube ehedem ſchon 110 Speciesthaler Ausbeute gege-
ben, und eine Summe von ſechs Millionen ausgeworfen. Andere Gruben auf dieſem
Zug ſind weniger ergiebig: Die Carolina gibt alle Vierteliahr 46-, die neue Bene-
dicta 6-, der Roſenbuſch 1-, die Margretha 2-, der Chriſtian Ludwig 2-, und der
Kranich 1 Speciesthaler Ausbeute. Alle andere Gruben dieſes Zugs ſtehen hingegen
in Zubus. Auf dem Roſenhoͤferzug entrichtet nur die braune Lilie vierteliaͤhrig 1 Spe-
ciesthaler Ausbeute, der Silberſeegen bauet ſich frei, die uͤbrige Gruben aber geben
Zubus.
Das zweite Kapittel
von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu St. Andreasberg.
§. 123.
Die dieſen Werken vorgeſezte Bedienten ſind der Berg- und Vicebergſchreiber, der
Vicebergmeiſter, zwei Ober- und zwei Stufgeſchwohrne. Die Huͤttenbediente
beſtehen in dem Huͤttenſchreiber, dem Huͤttenmeiſter, und zwei Huͤttenwaͤchtern. Auſer
dieſen zaͤhlet man bei den Gruben- und Pochgebaͤuden noch folgende Bedienten: Sechs-
zehn Gruben- und acht Untergrubenſteiger, einen Oberpoch- und ſieben Unterpochſteiger,
und
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/231>, abgerufen am 22.07.2024.
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