Robinson freuete sich über die Treue sei- nes neuen Unterthans, und that, was er ihm gerathen hatte. Die Bedingungen die er auf- sezte, waren folgende:
"Wer auf Robinsons Insel leben, und an den Bequemlichkeiten, die sie darbietet, An- theil nehmen wil: der muß sich verpflichten:
1. Dem Willen des rechtmäßigen Herrn dersel- ben in allen Stükken nachzukommen, und sich alle diejenigen Geseze und Anordnungen gern gefallen zu lassen, die derselbe zum Wohl des gan- zen Staats für nöthig erachten wird;
2. Ein arbeitsames, mäßiges und tugendhaftes Leben zu führen; weil kein Fauler, kein Schlemmer und überhaupt kein lasterhafter Mensch auf dieser Insel geduldet werden sol;
3. Sich alles Zankens und Streitens zu enthal- ten, und im Fal einer Beleidigung, nie sein eigener Richter sein zu wollen, sondern viel- mehr seine Klage vor dem Herrn der Insel oder vor demjenigen anzubringen, dem dieser das Richteramt übertragen wird;
4.
U 3
Robinſon freuete ſich uͤber die Treue ſei- nes neuen Unterthans, und that, was er ihm gerathen hatte. Die Bedingungen die er auf- ſezte, waren folgende:
„Wer auf Robinſons Inſel leben, und an den Bequemlichkeiten, die ſie darbietet, An- theil nehmen wil: der muß ſich verpflichten:
1. Dem Willen des rechtmaͤßigen Herrn derſel- ben in allen Stuͤkken nachzukommen, und ſich alle diejenigen Geſeze und Anordnungen gern gefallen zu laſſen, die derſelbe zum Wohl des gan- zen Staats fuͤr noͤthig erachten wird;
2. Ein arbeitſames, maͤßiges und tugendhaftes Leben zu fuͤhren; weil kein Fauler, kein Schlemmer und uͤberhaupt kein laſterhafter Menſch auf dieſer Inſel geduldet werden ſol;
3. Sich alles Zankens und Streitens zu enthal- ten, und im Fal einer Beleidigung, nie ſein eigener Richter ſein zu wollen, ſondern viel- mehr ſeine Klage vor dem Herrn der Inſel oder vor demjenigen anzubringen, dem dieſer das Richteramt uͤbertragen wird;
4.
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Robinſon freuete ſich uͤber die Treue ſei-
nes neuen Unterthans, und that, was er ihm
gerathen hatte. Die Bedingungen die er auf-
ſezte, waren folgende:
„Wer auf Robinſons Inſel leben, und
an den Bequemlichkeiten, die ſie darbietet, An-
theil nehmen wil: der muß ſich verpflichten:
1. Dem Willen des rechtmaͤßigen Herrn derſel-
ben in allen Stuͤkken nachzukommen, und ſich
alle diejenigen Geſeze und Anordnungen gern
gefallen zu laſſen, die derſelbe zum Wohl des gan-
zen Staats fuͤr noͤthig erachten wird;
2. Ein arbeitſames, maͤßiges und tugendhaftes
Leben zu fuͤhren; weil kein Fauler, kein
Schlemmer und uͤberhaupt kein laſterhafter
Menſch auf dieſer Inſel geduldet werden ſol;
3. Sich alles Zankens und Streitens zu enthal-
ten, und im Fal einer Beleidigung, nie ſein
eigener Richter ſein zu wollen, ſondern viel-
mehr ſeine Klage vor dem Herrn der Inſel
oder vor demjenigen anzubringen, dem dieſer
das Richteramt uͤbertragen wird;
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Campe, Joachim Heinrich: Robinson der Jüngere. Bd. 2. Hamburg, 1780, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/campe_robinson02_1780/315>, abgerufen am 24.11.2024.
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