turgeschichte genannt.) Die Heilkunst muß also die allgemeine Naturgeschichte zum Verständniß der speciellen benutzen.
§ 165.
II.Die specielle Naturgeschichte beschreibt die Formen der einzelnen Körper, und die mit dieser Ver- schiedenheit verknüpfte Mannichfaltigkeit der Erscheinungen.
§ 166.
1. Die Zoologie, oder die Naturgeschichte derje- nigen Geschöpfe, welche keinen höhern, als einen thieri- schen Charakter haben (§ 25), ist in beyden angegebenen Rücksichten (§ 162, 163) eine Grundwissenschaft der Heilkunst.
§ 167.
Die Zootomie, ein Theil der Zoologie, ist die Be- schreibung der Form thierischer Körper, in sofern sie organi- sirt sind, nach ihren sämmtlichen, auch unter der Oberfläche befindlichen Theilen; und da die Physiologie des Menschen sich dieser Kenntniß zur Vergleichung bedient, um zu unter- suchen, worin Form und Erscheinungen an Thieren und Menschen mit einander übereinstimmen, und um daraus wichtige Resultate ziehen zu können, so heißt dieselbe auch die vergleichende Anatomie (comparata). Sie dient also zur Einsicht der Physiologie, nicht nur der Thiere, sondern auch des Menschen.
§ 168.
2. Die Phytologie, Botanik oder Naturgeschichte der Pflanzen macht die Heilkunst besonders mit den Stoffen bekannt, deren sie sich zu Erreichung ihres Zwecks bedienen muß (§ 163), wird derselbe aber auch als Beschreibung eines Theils der Natur überhaupt nothwendig (§ 162).
§ 169.
Zweyter Theil.
turgeſchichte genannt.) Die Heilkunſt muß alſo die allgemeine Naturgeſchichte zum Verſtaͤndniß der ſpeciellen benutzen.
§ 165.
II.Die ſpecielle Naturgeſchichte beſchreibt die Formen der einzelnen Koͤrper, und die mit dieſer Ver- ſchiedenheit verknuͤpfte Mannichfaltigkeit der Erſcheinungen.
§ 166.
1. Die Zoologie, oder die Naturgeſchichte derje- nigen Geſchoͤpfe, welche keinen hoͤhern, als einen thieri- ſchen Charakter haben (§ 25), iſt in beyden angegebenen Ruͤckſichten (§ 162, 163) eine Grundwiſſenſchaft der Heilkunſt.
§ 167.
Die Zootomie, ein Theil der Zoologie, iſt die Be- ſchreibung der Form thieriſcher Koͤrper, in ſofern ſie organi- ſirt ſind, nach ihren ſaͤmmtlichen, auch unter der Oberflaͤche befindlichen Theilen; und da die Phyſiologie des Menſchen ſich dieſer Kenntniß zur Vergleichung bedient, um zu unter- ſuchen, worin Form und Erſcheinungen an Thieren und Menſchen mit einander uͤbereinſtimmen, und um daraus wichtige Reſultate ziehen zu koͤnnen, ſo heißt dieſelbe auch die vergleichende Anatomie (comparata). Sie dient alſo zur Einſicht der Phyſiologie, nicht nur der Thiere, ſondern auch des Menſchen.
§ 168.
2. Die Phytologie, Botanik oder Naturgeſchichte der Pflanzen macht die Heilkunſt beſonders mit den Stoffen bekannt, deren ſie ſich zu Erreichung ihres Zwecks bedienen muß (§ 163), wird derſelbe aber auch als Beſchreibung eines Theils der Natur uͤberhaupt nothwendig (§ 162).
§ 169.
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Zweyter Theil.
turgeſchichte genannt.) Die Heilkunſt muß alſo die
allgemeine Naturgeſchichte zum Verſtaͤndniß der ſpeciellen
benutzen.
§ 165.
II. Die ſpecielle Naturgeſchichte beſchreibt
die Formen der einzelnen Koͤrper, und die mit dieſer Ver-
ſchiedenheit verknuͤpfte Mannichfaltigkeit der Erſcheinungen.
§ 166.
1. Die Zoologie, oder die Naturgeſchichte derje-
nigen Geſchoͤpfe, welche keinen hoͤhern, als einen thieri-
ſchen Charakter haben (§ 25), iſt in beyden angegebenen
Ruͤckſichten (§ 162, 163) eine Grundwiſſenſchaft der
Heilkunſt.
§ 167.
Die Zootomie, ein Theil der Zoologie, iſt die Be-
ſchreibung der Form thieriſcher Koͤrper, in ſofern ſie organi-
ſirt ſind, nach ihren ſaͤmmtlichen, auch unter der Oberflaͤche
befindlichen Theilen; und da die Phyſiologie des Menſchen
ſich dieſer Kenntniß zur Vergleichung bedient, um zu unter-
ſuchen, worin Form und Erſcheinungen an Thieren und
Menſchen mit einander uͤbereinſtimmen, und um daraus
wichtige Reſultate ziehen zu koͤnnen, ſo heißt dieſelbe auch
die vergleichende Anatomie (comparata). Sie dient alſo zur
Einſicht der Phyſiologie, nicht nur der Thiere, ſondern auch
des Menſchen.
§ 168.
2. Die Phytologie, Botanik oder Naturgeſchichte
der Pflanzen macht die Heilkunſt beſonders mit den Stoffen
bekannt, deren ſie ſich zu Erreichung ihres Zwecks bedienen
muß (§ 163), wird derſelbe aber auch als Beſchreibung
eines Theils der Natur uͤberhaupt nothwendig (§ 162).
§ 169.
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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/72>, abgerufen am 16.07.2024.
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