Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Encyklopädie der Heilkunst. Zweytes Kapitel. Gerichtliche Arzneykunde. § 450. Die gerichtliche Arzneykunde stellt die Grundsätze auf, § 451. Zur Quelle dienen ihr sämmtliche Grundwissenschaften § 452. Sie erzeigt sich dadurch nützlich, daß sie durch Entdek- Dritter Abschnitt. Hebammenkunst. § 453. Die Hebammenkunst stellt die Grundsätze auf, welche die § 454. J 3
Encyklopaͤdie der Heilkunſt. Zweytes Kapitel. Gerichtliche Arzneykunde. § 450. Die gerichtliche Arzneykunde ſtellt die Grundſaͤtze auf, § 451. Zur Quelle dienen ihr ſaͤmmtliche Grundwiſſenſchaften § 452. Sie erzeigt ſich dadurch nuͤtzlich, daß ſie durch Entdek- Dritter Abſchnitt. Hebammenkunſt. § 453. Die Hebammenkunſt ſtellt die Grundſaͤtze auf, welche die § 454. J 3
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Encyklopaͤdie der Heilkunſt.
Zweytes Kapitel.
Gerichtliche Arzneykunde.
§ 450.
Die gerichtliche Arzneykunde ſtellt die Grundſaͤtze auf,
wornach vorkommende Rechtsfaͤlle, bey welchen es auf An-
erkennung der Geſundheit oder der mancherley Krankheiten
und ihres Grades ankommt, zu entſcheiden ſind.
§ 451.
Zur Quelle dienen ihr ſaͤmmtliche Grundwiſſenſchaften
der Heilkunſt, welche ſich ſowohl auf Kenntniß des geſunden
und kranken Menſchen beziehen (beſonders phyſiologiſche und
pathologiſche Semiotik), als auch die Kenntniß der Heil-
mittellehre betreffen.
§ 452.
Sie erzeigt ſich dadurch nuͤtzlich, daß ſie durch Entdek-
kung der Wahrheit das Urtheil des Richters beſtimmt, und
ſo die Sicherheit und das Wohl der einzelnen Staatsbuͤrger
beſchuͤtzt.
Dritter Abſchnitt.
Hebammenkunſt.
§ 453.
Die Hebammenkunſt ſtellt die Grundſaͤtze auf, welche die
Hebammen bey Unterſtuͤtzung der geſunden (natuͤrlichen)
Entbindungen befolgen muͤſſen.
§ 454.
J 3
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