eine gewaltige Summe gemünzten Geldes liege. Von einer1. Abschnitt. Scheidung der Kassen war keine Rede; der Finanzminister war zugleich Hausminister. Die Bauten des Borso (1450--1471) Ercole I. (bis 1505) und Alfons I. (bis 1534) waren sehr zahlreich, aber meist von geringem Umfang; man er- kennt darin ein Fürstenhaus, das bei aller Prachtliebe -- Borso erschien nie anders als in Goldstoff und Juwelen -- sich auf keine unberechenbare Ausgabe einlassen will. Alfonso mag von seinen zierlichen kleinen Villen ohnehin gewußt haben, daß sie den Ereignissen unterliegen würden, Belvedere mit seinen schattigen Gärten, wie Montana mit den schönen Fresken und Springbrunnen.
Die dauernd bedrohte Lage entwickelte in diesen FürstenAusbildung der Persönlichkeit. unläugbar eine große persönliche Tüchtigkeit; in einer so künstlichen Existenz konnte sich nur ein Virtuose mit Erfolg bewegen, und Jeder mußte sich rechtfertigen und erweisen als den der die Herrschaft verdiene. Ihre Charactere haben sämmtlich große Schattenseiten, aber in Jedem war etwas von dem was das Ideal der Italiener ausmachte. Welcher Fürst des damaligen Europa's hat sich so sehr um die eigene Ausbildung bemüht wie z. B. Alfonso I.? Seine Reise nach Frankreich, England und den Niederlanden war eine eigentliche Studienreise, die ihm eine genauere Kennt- niß von Handel und Gewerben jener Länder eintrug. 1) Es ist thöricht, ihm die Drechslerarbeit seiner Erholungs- stunden vorzuwerfen, da sie mit seiner Meisterschaft im Kanonengießen und mit seiner vorurtheilslosen Art, die Meister jedes Faches um sich zu haben, zusammenhing. Die italienischen Fürsten sind nicht wie die gleichzeitigen nordischen
1) Bei diesem Anlaß mag auch die Reise Leo's X. als Cardinal er- wähnt werden. Vgl. Paul. Jovii vita Leonis X, Lib. I. Die Absicht war minder ernst, mehr auf Zerstreuung und allgemeine Welt- kenntniß gerichtet, übrigens völlig modern. Kein Nordländer reiste damals wesentlich zu solchen Zwecken.
Cultur der Renaissance. 4
eine gewaltige Summe gemünzten Geldes liege. Von einer1. Abſchnitt. Scheidung der Kaſſen war keine Rede; der Finanzminiſter war zugleich Hausminiſter. Die Bauten des Borſo (1450—1471) Ercole I. (bis 1505) und Alfons I. (bis 1534) waren ſehr zahlreich, aber meiſt von geringem Umfang; man er- kennt darin ein Fürſtenhaus, das bei aller Prachtliebe — Borſo erſchien nie anders als in Goldſtoff und Juwelen — ſich auf keine unberechenbare Ausgabe einlaſſen will. Alfonſo mag von ſeinen zierlichen kleinen Villen ohnehin gewußt haben, daß ſie den Ereigniſſen unterliegen würden, Belvedere mit ſeinen ſchattigen Gärten, wie Montana mit den ſchönen Fresken und Springbrunnen.
Die dauernd bedrohte Lage entwickelte in dieſen FürſtenAusbildung der Perſönlichkeit. unläugbar eine große perſönliche Tüchtigkeit; in einer ſo künſtlichen Exiſtenz konnte ſich nur ein Virtuoſe mit Erfolg bewegen, und Jeder mußte ſich rechtfertigen und erweiſen als den der die Herrſchaft verdiene. Ihre Charactere haben ſämmtlich große Schattenſeiten, aber in Jedem war etwas von dem was das Ideal der Italiener ausmachte. Welcher Fürſt des damaligen Europa's hat ſich ſo ſehr um die eigene Ausbildung bemüht wie z. B. Alfonſo I.? Seine Reiſe nach Frankreich, England und den Niederlanden war eine eigentliche Studienreiſe, die ihm eine genauere Kennt- niß von Handel und Gewerben jener Länder eintrug. 1) Es iſt thöricht, ihm die Drechslerarbeit ſeiner Erholungs- ſtunden vorzuwerfen, da ſie mit ſeiner Meiſterſchaft im Kanonengießen und mit ſeiner vorurtheilsloſen Art, die Meiſter jedes Faches um ſich zu haben, zuſammenhing. Die italieniſchen Fürſten ſind nicht wie die gleichzeitigen nordiſchen
1) Bei dieſem Anlaß mag auch die Reiſe Leo's X. als Cardinal er- wähnt werden. Vgl. Paul. Jovii vita Leonis X, Lib. I. Die Abſicht war minder ernſt, mehr auf Zerſtreuung und allgemeine Welt- kenntniß gerichtet, übrigens völlig modern. Kein Nordländer reiſte damals weſentlich zu ſolchen Zwecken.
Cultur der Renaiſſance. 4
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eine gewaltige Summe gemünzten Geldes liege. Von einer
Scheidung der Kaſſen war keine Rede; der Finanzminiſter war
zugleich Hausminiſter. Die Bauten des Borſo (1450—1471)
Ercole I. (bis 1505) und Alfons I. (bis 1534) waren
ſehr zahlreich, aber meiſt von geringem Umfang; man er-
kennt darin ein Fürſtenhaus, das bei aller Prachtliebe —
Borſo erſchien nie anders als in Goldſtoff und Juwelen —
ſich auf keine unberechenbare Ausgabe einlaſſen will. Alfonſo
mag von ſeinen zierlichen kleinen Villen ohnehin gewußt haben,
daß ſie den Ereigniſſen unterliegen würden, Belvedere mit
ſeinen ſchattigen Gärten, wie Montana mit den ſchönen
Fresken und Springbrunnen.
1. Abſchnitt.
Die dauernd bedrohte Lage entwickelte in dieſen Fürſten
unläugbar eine große perſönliche Tüchtigkeit; in einer ſo
künſtlichen Exiſtenz konnte ſich nur ein Virtuoſe mit Erfolg
bewegen, und Jeder mußte ſich rechtfertigen und erweiſen
als den der die Herrſchaft verdiene. Ihre Charactere haben
ſämmtlich große Schattenſeiten, aber in Jedem war etwas
von dem was das Ideal der Italiener ausmachte. Welcher
Fürſt des damaligen Europa's hat ſich ſo ſehr um die
eigene Ausbildung bemüht wie z. B. Alfonſo I.? Seine
Reiſe nach Frankreich, England und den Niederlanden war
eine eigentliche Studienreiſe, die ihm eine genauere Kennt-
niß von Handel und Gewerben jener Länder eintrug. 1)
Es iſt thöricht, ihm die Drechslerarbeit ſeiner Erholungs-
ſtunden vorzuwerfen, da ſie mit ſeiner Meiſterſchaft im
Kanonengießen und mit ſeiner vorurtheilsloſen Art, die
Meiſter jedes Faches um ſich zu haben, zuſammenhing. Die
italieniſchen Fürſten ſind nicht wie die gleichzeitigen nordiſchen
Ausbildung der
Perſönlichkeit.
1) Bei dieſem Anlaß mag auch die Reiſe Leo's X. als Cardinal er-
wähnt werden. Vgl. Paul. Jovii vita Leonis X, Lib. I. Die
Abſicht war minder ernſt, mehr auf Zerſtreuung und allgemeine Welt-
kenntniß gerichtet, übrigens völlig modern. Kein Nordländer reiſte
damals weſentlich zu ſolchen Zwecken.
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Burckhardt, Jacob: Die Cultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Basel, 1860, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_renaissance_1860/59>, abgerufen am 25.11.2024.
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