dolfo "wohlmeinend", den guten Freund bei Gelegenheit zu1. Abschnitt. verhaften; es geschah, obwohl "mit Schmerzen", worauf die Ordre kam, ihn am Galgen sterben zu lassen. Pan- dolfo hatte die Rücksicht, ihn erst im Gefängniß zu erdrosseln und dann dem Volk zu zeigen. -- Das letzte bedeutendere Beispiel solcher Usurpationen ist der berühmte Castellan von Musso, der bei der Verwirrung im Mailändischen nach der Schlacht bei Pavia (1525) seine Souveränetät am Comer- see improvisirte.
Im Allgemeinen läßt sich von den GewaltherrschernDie kleineren Herrschaften. des XV. Jahrhunderts sagen, daß die schlimmsten Dinge in den kleinern und kleinsten Herrschaften am meisten sich häuften. Namentlich lagen hier für zahlreiche Familien, deren einzelne Mitglieder alle ranggemäß leben wollten, die Erbstreitigkeiten nahe; Bernardo Varano von Camerino schaffte (1434) zwei Brüder aus der Welt, 1) weil seine Söhne mit deren Erbe ausgestattet sein wollten. Wo ein bloßer Stadtherrscher sich auszeichnet durch practische, ge- mäßigte, unblutige Regierung und Eifer für die Cultur zugleich, da wird es in der Regel ein solcher sein, der zu einem großen Hause gehört oder von der Politik eines sol- chen abhängt. Dieser Art war z. B. Alessandro Sforza, 2) Fürst von Pesaro, Bruder des großen Francesco und Schwie- gervater des Federigo von Urbino (st. 1473). Als guter Verwalter, als gerechter und zugänglicher Regent genoß er nach langem Kriegsleben eine ruhige Regierung, sammelte eine herrliche Bibliothek und brachte seine Muße mit ge- lehrten und frommen Gesprächen zu. Auch Giovanni II. Bentivoglio von Bologna (1462--1506), dessen Politik von der der Este und Sforza bedingt war, läßt sich hieher zählen. Welche blutige Verwilderung dagegen finden wir in den
1)Chron. Eugubinum, bei Murat. XXI, Col. 972.
2)Vespasiano Fiorent. p. 148.
dolfo „wohlmeinend“, den guten Freund bei Gelegenheit zu1. Abſchnitt. verhaften; es geſchah, obwohl „mit Schmerzen“, worauf die Ordre kam, ihn am Galgen ſterben zu laſſen. Pan- dolfo hatte die Rückſicht, ihn erſt im Gefängniß zu erdroſſeln und dann dem Volk zu zeigen. — Das letzte bedeutendere Beiſpiel ſolcher Uſurpationen iſt der berühmte Caſtellan von Muſſo, der bei der Verwirrung im Mailändiſchen nach der Schlacht bei Pavia (1525) ſeine Souveränetät am Comer- ſee improviſirte.
Im Allgemeinen läßt ſich von den GewaltherrſchernDie kleineren Herrſchaften. des XV. Jahrhunderts ſagen, daß die ſchlimmſten Dinge in den kleinern und kleinſten Herrſchaften am meiſten ſich häuften. Namentlich lagen hier für zahlreiche Familien, deren einzelne Mitglieder alle ranggemäß leben wollten, die Erbſtreitigkeiten nahe; Bernardo Varano von Camerino ſchaffte (1434) zwei Brüder aus der Welt, 1) weil ſeine Söhne mit deren Erbe ausgeſtattet ſein wollten. Wo ein bloßer Stadtherrſcher ſich auszeichnet durch practiſche, ge- mäßigte, unblutige Regierung und Eifer für die Cultur zugleich, da wird es in der Regel ein ſolcher ſein, der zu einem großen Hauſe gehört oder von der Politik eines ſol- chen abhängt. Dieſer Art war z. B. Aleſſandro Sforza, 2) Fürſt von Peſaro, Bruder des großen Francesco und Schwie- gervater des Federigo von Urbino (ſt. 1473). Als guter Verwalter, als gerechter und zugänglicher Regent genoß er nach langem Kriegsleben eine ruhige Regierung, ſammelte eine herrliche Bibliothek und brachte ſeine Muße mit ge- lehrten und frommen Geſprächen zu. Auch Giovanni II. Bentivoglio von Bologna (1462—1506), deſſen Politik von der der Eſte und Sforza bedingt war, läßt ſich hieher zählen. Welche blutige Verwilderung dagegen finden wir in den
1)Chron. Eugubinum, bei Murat. XXI, Col. 972.
2)Vespasiano Fiorent. p. 148.
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die Ordre kam, ihn am Galgen ſterben zu laſſen. Pan-
dolfo hatte die Rückſicht, ihn erſt im Gefängniß zu erdroſſeln
und dann dem Volk zu zeigen. — Das letzte bedeutendere
Beiſpiel ſolcher Uſurpationen iſt der berühmte Caſtellan von
Muſſo, der bei der Verwirrung im Mailändiſchen nach der
Schlacht bei Pavia (1525) ſeine Souveränetät am Comer-
ſee improviſirte.
1. Abſchnitt.
Im Allgemeinen läßt ſich von den Gewaltherrſchern
des XV. Jahrhunderts ſagen, daß die ſchlimmſten Dinge
in den kleinern und kleinſten Herrſchaften am meiſten ſich
häuften. Namentlich lagen hier für zahlreiche Familien,
deren einzelne Mitglieder alle ranggemäß leben wollten, die
Erbſtreitigkeiten nahe; Bernardo Varano von Camerino
ſchaffte (1434) zwei Brüder aus der Welt, 1) weil ſeine
Söhne mit deren Erbe ausgeſtattet ſein wollten. Wo ein
bloßer Stadtherrſcher ſich auszeichnet durch practiſche, ge-
mäßigte, unblutige Regierung und Eifer für die Cultur
zugleich, da wird es in der Regel ein ſolcher ſein, der zu
einem großen Hauſe gehört oder von der Politik eines ſol-
chen abhängt. Dieſer Art war z. B. Aleſſandro Sforza, 2)
Fürſt von Peſaro, Bruder des großen Francesco und Schwie-
gervater des Federigo von Urbino (ſt. 1473). Als guter
Verwalter, als gerechter und zugänglicher Regent genoß er
nach langem Kriegsleben eine ruhige Regierung, ſammelte
eine herrliche Bibliothek und brachte ſeine Muße mit ge-
lehrten und frommen Geſprächen zu. Auch Giovanni II.
Bentivoglio von Bologna (1462—1506), deſſen Politik von
der der Eſte und Sforza bedingt war, läßt ſich hieher zählen.
Welche blutige Verwilderung dagegen finden wir in den
Die kleineren
Herrſchaften.
1) Chron. Eugubinum, bei Murat. XXI, Col. 972.
2) Vespasiano Fiorent. p. 148.
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Burckhardt, Jacob: Die Cultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Basel, 1860, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_renaissance_1860/37>, abgerufen am 12.12.2024.
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