Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von den Assecuranzen. nimmt, es durch Bohren zu versenken, oder es stran-den zu lassen. Bei Stük-Gütern ist dieses weniger zu besorgen. Denn gesezt, einer liesse ein solches Stük Gut in der Hofnung, den zwiefachen Wehrt ersezt zu bekommen, so hoch versichern, so hat er es doch nicht in der Macht, oder der Lohn der Büberei würde ihm zu hoch zu stehen kommen, wenn er den Schiffer bereden wollte, zu seinem Vorteil das Schiff mit allen übrigen Gütern verunglükken zu machen. Schon bedenklicher ist es, wenn der Versicherte ein Schiff allein befrachtet, und der Versicherer den Wehrt der Ladung nicht untersuchen kann. Wenn, wie in dieser zum Muster genomme- Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. nimmt, es durch Bohren zu verſenken, oder es ſtran-den zu laſſen. Bei Stuͤk-Guͤtern iſt dieſes weniger zu beſorgen. Denn geſezt, einer lieſſe ein ſolches Stuͤk Gut in der Hofnung, den zwiefachen Wehrt erſezt zu bekommen, ſo hoch verſichern, ſo hat er es doch nicht in der Macht, oder der Lohn der Buͤberei wuͤrde ihm zu hoch zu ſtehen kommen, wenn er den Schiffer bereden wollte, zu ſeinem Vorteil das Schiff mit allen uͤbrigen Guͤtern verungluͤkken zu machen. Schon bedenklicher iſt es, wenn der Verſicherte ein Schiff allein befrachtet, und der Verſicherer den Wehrt der Ladung nicht unterſuchen kann. Wenn, wie in dieſer zum Muſter genomme- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0063" n="55"/><fw place="top" type="header">Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.</fw><lb/> nimmt, es durch Bohren zu verſenken, oder es ſtran-<lb/> den zu laſſen. Bei Stuͤk-Guͤtern iſt dieſes weniger<lb/> zu beſorgen. Denn geſezt, einer lieſſe ein ſolches<lb/> Stuͤk Gut in der Hofnung, den zwiefachen Wehrt<lb/> erſezt zu bekommen, ſo hoch verſichern, ſo hat er es<lb/> doch nicht in der Macht, oder der Lohn der Buͤberei<lb/> wuͤrde ihm zu hoch zu ſtehen kommen, wenn er den<lb/> Schiffer bereden wollte, zu ſeinem Vorteil das Schiff<lb/> mit allen uͤbrigen Guͤtern verungluͤkken zu machen.<lb/> Schon bedenklicher iſt es, wenn der Verſicherte ein<lb/> Schiff allein befrachtet, und der Verſicherer den Wehrt<lb/> der Ladung nicht unterſuchen kann.</p><lb/> <p>Wenn, wie in dieſer zum Muſter genomme-<lb/> nen Polize, mehrere Stuͤkke Guͤter bezeichnet werden,<lb/> ſo iſt es nicht gleichguͤltig, ob dieſe in Einer Taxe zu-<lb/> ſammengenommen oder ob jedes Stuͤk beſonders taxirt<lb/> werde; denn der Aſſecuradoͤr iſt bei minder verderb-<lb/> lichen Guͤtern frei, wenn ſie eine Beſchaͤdigung lei-<lb/> den, die nicht 3 p. C. von deren Taxe ausmacht.<lb/> Sind ſie nun in der Taxe beſonders, wie z. B. hier<lb/> jede Kiſte zu 5000 Mk. taxirt, und leidet Eine der-<lb/> ſelben eins Beſchaͤdigung, die uͤber 3 p. C. ihres<lb/> beſondern Wehrts oder etwa 160 Mk. betraͤgt, ſo<lb/> muß er ſie bezahlen. Waͤren ſie aber beide vereint zu<lb/> 10000 Mk. taxirt, ſo erſezt er ſie nicht. Denn<lb/> 160 Mk. ſind von 10000 Mk. wenig mehr als 1½<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [55/0063]
Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
nimmt, es durch Bohren zu verſenken, oder es ſtran-
den zu laſſen. Bei Stuͤk-Guͤtern iſt dieſes weniger
zu beſorgen. Denn geſezt, einer lieſſe ein ſolches
Stuͤk Gut in der Hofnung, den zwiefachen Wehrt
erſezt zu bekommen, ſo hoch verſichern, ſo hat er es
doch nicht in der Macht, oder der Lohn der Buͤberei
wuͤrde ihm zu hoch zu ſtehen kommen, wenn er den
Schiffer bereden wollte, zu ſeinem Vorteil das Schiff
mit allen uͤbrigen Guͤtern verungluͤkken zu machen.
Schon bedenklicher iſt es, wenn der Verſicherte ein
Schiff allein befrachtet, und der Verſicherer den Wehrt
der Ladung nicht unterſuchen kann.
Wenn, wie in dieſer zum Muſter genomme-
nen Polize, mehrere Stuͤkke Guͤter bezeichnet werden,
ſo iſt es nicht gleichguͤltig, ob dieſe in Einer Taxe zu-
ſammengenommen oder ob jedes Stuͤk beſonders taxirt
werde; denn der Aſſecuradoͤr iſt bei minder verderb-
lichen Guͤtern frei, wenn ſie eine Beſchaͤdigung lei-
den, die nicht 3 p. C. von deren Taxe ausmacht.
Sind ſie nun in der Taxe beſonders, wie z. B. hier
jede Kiſte zu 5000 Mk. taxirt, und leidet Eine der-
ſelben eins Beſchaͤdigung, die uͤber 3 p. C. ihres
beſondern Wehrts oder etwa 160 Mk. betraͤgt, ſo
muß er ſie bezahlen. Waͤren ſie aber beide vereint zu
10000 Mk. taxirt, ſo erſezt er ſie nicht. Denn
160 Mk. ſind von 10000 Mk. wenig mehr als 1½
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