Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Inhalt. der Manufacturen und den Verbo-ten von der Ausfuhr. S. 345. §. 14. IV. In Ansehung des Zwischenhan- dels. Staaten, deren Wolstand auf demselben beruht, sollten ihre Zölle, so viel möglich, simplificiren. 348. Neuntes Capitel. Allgemeine Anmerkungen über die Handlungsrechte. §. 1. Bis jezt hat der Preussische Staat allein ein allgemeines Handlungsrecht. 350. -- 2. Die Gesezbücher der Staaten neuerer Zeit entstanden früher, als deren Handlung. 350. -- 3. Die Römer kannten die Handlung zu wenig, um in ihrer Gesezgebung auf sie zu sehen. 351. -- 4. Jezt werden die Geschäfte der Hand- lung immer verwikkelter, und die Rechtsgelehrten unserer Zeit sind darin zu unkundig. 352. Anmerkung, einige Umstände, die Vorar- beit zu dem neuen Preußischen Ge- sezbuche betreffend. 353. -- 5. Was von andern handelnden Staaten zu erwarten sei, und wie dabei zu ver- fahren sein mögte. 356. Inhalt. der Manufacturen und den Verbo-ten von der Ausfuhr. S. 345. §. 14. IV. In Anſehung des Zwiſchenhan- dels. Staaten, deren Wolſtand auf demſelben beruht, ſollten ihre Zoͤlle, ſo viel moͤglich, ſimplificiren. 348. Neuntes Capitel. Allgemeine Anmerkungen uͤber die Handlungsrechte. §. 1. Bis jezt hat der Preuſſiſche Staat allein ein allgemeines Handlungsrecht. 350. — 2. Die Geſezbuͤcher der Staaten neuerer Zeit entſtanden fruͤher, als deren Handlung. 350. — 3. Die Roͤmer kannten die Handlung zu wenig, um in ihrer Geſezgebung auf ſie zu ſehen. 351. — 4. Jezt werden die Geſchaͤfte der Hand- lung immer verwikkelter, und die Rechtsgelehrten unſerer Zeit ſind darin zu unkundig. 352. Anmerkung, einige Umſtaͤnde, die Vorar- beit zu dem neuen Preußiſchen Ge- ſezbuche betreffend. 353. — 5. Was von andern handelnden Staaten zu erwarten ſei, und wie dabei zu ver- fahren ſein moͤgte. 356. <TEI> <text> <back> <div type="contents"> <list> <item><pb facs="#f0403" n="395"/><fw place="top" type="header">Inhalt.</fw><lb/> der Manufacturen und den Verbo-<lb/> ten von der Ausfuhr. <space dim="horizontal"/> S. 345.<lb/> §. 14. <hi rendition="#aq">IV.</hi> In Anſehung des Zwiſchenhan-<lb/> dels. Staaten, deren Wolſtand auf<lb/> demſelben beruht, ſollten ihre Zoͤlle, ſo<lb/> viel moͤglich, ſimplificiren. <space dim="horizontal"/> 348.<lb/><hi rendition="#c">Neuntes Capitel.<lb/> Allgemeine Anmerkungen uͤber die Handlungsrechte.</hi><lb/> §. 1. Bis jezt hat der Preuſſiſche Staat allein<lb/> ein allgemeines Handlungsrecht. <space dim="horizontal"/> 350.</item><lb/> <item>— 2. Die Geſezbuͤcher der Staaten neuerer<lb/> Zeit entſtanden fruͤher, als deren<lb/> Handlung. <space dim="horizontal"/> 350.</item><lb/> <item>— 3. Die Roͤmer kannten die Handlung zu<lb/> wenig, um in ihrer Geſezgebung auf<lb/> ſie zu ſehen. <space dim="horizontal"/> 351.</item><lb/> <item>— 4. Jezt werden die Geſchaͤfte der Hand-<lb/> lung immer verwikkelter, und die<lb/> Rechtsgelehrten unſerer Zeit ſind<lb/> darin zu unkundig. <space dim="horizontal"/> 352.<lb/> Anmerkung, einige Umſtaͤnde, die Vorar-<lb/> beit zu dem neuen Preußiſchen Ge-<lb/> ſezbuche betreffend. <space dim="horizontal"/> 353.</item><lb/> <item>— 5. Was von andern handelnden Staaten<lb/> zu erwarten ſei, und wie dabei zu ver-<lb/> fahren ſein moͤgte. <space dim="horizontal"/> 356.<lb/></item> </list> </div> </back> </text> </TEI> [395/0403]
Inhalt.
der Manufacturen und den Verbo-
ten von der Ausfuhr. S. 345.
§. 14. IV. In Anſehung des Zwiſchenhan-
dels. Staaten, deren Wolſtand auf
demſelben beruht, ſollten ihre Zoͤlle, ſo
viel moͤglich, ſimplificiren. 348.
Neuntes Capitel.
Allgemeine Anmerkungen uͤber die Handlungsrechte.
§. 1. Bis jezt hat der Preuſſiſche Staat allein
ein allgemeines Handlungsrecht. 350.
— 2. Die Geſezbuͤcher der Staaten neuerer
Zeit entſtanden fruͤher, als deren
Handlung. 350.
— 3. Die Roͤmer kannten die Handlung zu
wenig, um in ihrer Geſezgebung auf
ſie zu ſehen. 351.
— 4. Jezt werden die Geſchaͤfte der Hand-
lung immer verwikkelter, und die
Rechtsgelehrten unſerer Zeit ſind
darin zu unkundig. 352.
Anmerkung, einige Umſtaͤnde, die Vorar-
beit zu dem neuen Preußiſchen Ge-
ſezbuche betreffend. 353.
— 5. Was von andern handelnden Staaten
zu erwarten ſei, und wie dabei zu ver-
fahren ſein moͤgte. 356.
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