Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Inhalt. Siebentes Capitel.Von Bankerotten. Zur Einleitung, warum in diesen Buch von Banke- rotten gehandelt werde. S. 152. §. 1. Beschreibung eines Bankerotts. 153. -- 2. Von dem sonst in Rechten gewöhnlichen strengen Verfahren gegen den nicht zahlungsfähigen Schuldner. 154. -- 3. Von der Cessione bonorum im allge- meinen. 156. -- 4. Verbindung des Bankerotts mit dem Wechselrecht. 157. -- 5. In ältern Zeiten war Seeverlust die gewöhnlichere Ursache des Bankerotts und der für den Unglücklichen frühe entstandenen Nachsicht. 159. -- 6. Die Hauptwoltaht beim Bankerott ist, die Beendigung desselben durch einen Vergleich, oder Accord. Gründe dazu. 161. -- 7. Die Woltahten eines Bankerotts sollten nur Kaufleuten zu Gute kommen. 164. -- 8. Abweichung der Geseze über Banke- rotte in Absicht auf die Gemeinschaft der Güter zwischen Eheleuten, und was därunter als allgemein billig gel- ten sollte. 167. Inhalt. Siebentes Capitel.Von Bankerotten. Zur Einleitung, warum in dieſen Buch von Banke- rotten gehandelt werde. S. 152. §. 1. Beſchreibung eines Bankerotts. 153. — 2. Von dem ſonſt in Rechten gewoͤhnlichen ſtrengen Verfahren gegen den nicht zahlungsfaͤhigen Schuldner. 154. — 3. Von der Ceſſione bonorum im allge- meinen. 156. — 4. Verbindung des Bankerotts mit dem Wechſelrecht. 157. — 5. In aͤltern Zeiten war Seeverluſt die gewoͤhnlichere Urſache des Bankerotts und der fuͤr den Ungluͤcklichen fruͤhe entſtandenen Nachſicht. 159. — 6. Die Hauptwoltaht beim Bankerott iſt, die Beendigung deſſelben durch einen Vergleich, oder Accord. Gruͤnde dazu. 161. — 7. Die Woltahten eines Bankerotts ſollten nur Kaufleuten zu Gute kommen. 164. — 8. Abweichung der Geſeze uͤber Banke- rotte in Abſicht auf die Gemeinſchaft der Guͤter zwiſchen Eheleuten, und was daͤrunter als allgemein billig gel- ten ſollte. 167. <TEI> <text> <back> <div type="contents"> <list> <item><pb facs="#f0389" n="381"/><fw place="top" type="header">Inhalt.</fw><lb/><hi rendition="#c">Siebentes Capitel.<lb/> Von Bankerotten.</hi><lb/> Zur Einleitung, warum in dieſen Buch von Banke-<lb/> rotten gehandelt werde. <space dim="horizontal"/> S. 152.<lb/> §. 1. Beſchreibung eines Bankerotts. <space dim="horizontal"/> 153.</item><lb/> <item>— 2. Von dem ſonſt in Rechten gewoͤhnlichen<lb/> ſtrengen Verfahren gegen den nicht<lb/> zahlungsfaͤhigen Schuldner. <space dim="horizontal"/> 154.</item><lb/> <item>— 3. Von der <hi rendition="#aq">Ceſſione bonorum</hi> im allge-<lb/> meinen. <space dim="horizontal"/> 156.</item><lb/> <item>— 4. Verbindung des Bankerotts mit dem<lb/> Wechſelrecht. <space dim="horizontal"/> 157.</item><lb/> <item>— 5. In aͤltern Zeiten war Seeverluſt die<lb/> gewoͤhnlichere Urſache des Bankerotts<lb/> und der fuͤr den Ungluͤcklichen fruͤhe<lb/> entſtandenen Nachſicht. <space dim="horizontal"/> 159.</item><lb/> <item>— 6. Die Hauptwoltaht beim Bankerott iſt,<lb/> die Beendigung deſſelben durch einen<lb/> Vergleich, oder Accord. Gruͤnde<lb/> dazu. <space dim="horizontal"/> 161.</item><lb/> <item>— 7. Die Woltahten eines Bankerotts ſollten<lb/> nur Kaufleuten zu Gute kommen. <space dim="horizontal"/> 164.</item><lb/> <item>— 8. Abweichung der Geſeze uͤber Banke-<lb/> rotte in Abſicht auf die Gemeinſchaft<lb/> der Guͤter zwiſchen Eheleuten, und<lb/> was daͤrunter als allgemein billig gel-<lb/> ten ſollte. <space dim="horizontal"/> 167.<lb/></item> </list> </div> </back> </text> </TEI> [381/0389]
Inhalt.
Siebentes Capitel.
Von Bankerotten.
Zur Einleitung, warum in dieſen Buch von Banke-
rotten gehandelt werde. S. 152.
§. 1. Beſchreibung eines Bankerotts. 153.
— 2. Von dem ſonſt in Rechten gewoͤhnlichen
ſtrengen Verfahren gegen den nicht
zahlungsfaͤhigen Schuldner. 154.
— 3. Von der Ceſſione bonorum im allge-
meinen. 156.
— 4. Verbindung des Bankerotts mit dem
Wechſelrecht. 157.
— 5. In aͤltern Zeiten war Seeverluſt die
gewoͤhnlichere Urſache des Bankerotts
und der fuͤr den Ungluͤcklichen fruͤhe
entſtandenen Nachſicht. 159.
— 6. Die Hauptwoltaht beim Bankerott iſt,
die Beendigung deſſelben durch einen
Vergleich, oder Accord. Gruͤnde
dazu. 161.
— 7. Die Woltahten eines Bankerotts ſollten
nur Kaufleuten zu Gute kommen. 164.
— 8. Abweichung der Geſeze uͤber Banke-
rotte in Abſicht auf die Gemeinſchaft
der Guͤter zwiſchen Eheleuten, und
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ten ſollte. 167.
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