Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.5. Buch. Von der Handlungs-Politik. Kaufleuten bloß mündlich contrahirt und ihnen grosseVorschüsse getahn habe, ohne jemals dabei zu verlie- ren. Wenn in unsern Gegenden jemand eine Hand- lungs-Companie schliessen oder in gewissen Geschäften einen fremden Nahmen gebrauchen will, so wird ein Contract äusserst nötig geachtet, und die aus den Handlungs-Societätstractaten entstehenden Streitig- keiten geben ein fettes Futter für die Sachwalter in Handelspläzen. Wer aber von Cadix aus als ein Fremder auf America handeln will, muß eines Spa- niers Nahmen dazu gebrauchen, und sich ihm so in die Hände geben, daß der Spanier, so bald er zum Betrüger werden will, Capital und Gewinn als ihm gehörig an sich reissen kann. Schriftlich geht nichts darüber vor, und würde auch im Gericht nicht gelten. Dennoch ist kein Beispiel, daß ein Fremder von ei- nem Spanier in diesem Fall betrogen wäre. §. 11. Diesen Handlungs-Gewohnheiten aber fehlt es 1) Sie sind noch nicht hinlänglich gesammelt, Es wird auch noch lange daran fehlen müssen, 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. Kaufleuten bloß muͤndlich contrahirt und ihnen groſſeVorſchuͤſſe getahn habe, ohne jemals dabei zu verlie- ren. Wenn in unſern Gegenden jemand eine Hand- lungs-Companie ſchlieſſen oder in gewiſſen Geſchaͤften einen fremden Nahmen gebrauchen will, ſo wird ein Contract aͤuſſerſt noͤtig geachtet, und die aus den Handlungs-Societaͤtstractaten entſtehenden Streitig- keiten geben ein fettes Futter fuͤr die Sachwalter in Handelsplaͤzen. Wer aber von Cadix aus als ein Fremder auf America handeln will, muß eines Spa- niers Nahmen dazu gebrauchen, und ſich ihm ſo in die Haͤnde geben, daß der Spanier, ſo bald er zum Betruͤger werden will, Capital und Gewinn als ihm gehoͤrig an ſich reiſſen kann. Schriftlich geht nichts daruͤber vor, und wuͤrde auch im Gericht nicht gelten. Dennoch iſt kein Beiſpiel, daß ein Fremder von ei- nem Spanier in dieſem Fall betrogen waͤre. §. 11. Dieſen Handlungs-Gewohnheiten aber fehlt es 1) Sie ſind noch nicht hinlaͤnglich geſammelt, Es wird auch noch lange daran fehlen muͤſſen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0370" n="362"/><fw place="top" type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/> Kaufleuten bloß muͤndlich contrahirt und ihnen groſſe<lb/> Vorſchuͤſſe getahn habe, ohne jemals dabei zu verlie-<lb/> ren. Wenn in unſern Gegenden jemand eine Hand-<lb/> lungs-Companie ſchlieſſen oder in gewiſſen Geſchaͤften<lb/> einen fremden Nahmen gebrauchen will, ſo wird ein<lb/> Contract aͤuſſerſt noͤtig geachtet, und die aus den<lb/> Handlungs-Societaͤtstractaten entſtehenden Streitig-<lb/> keiten geben ein fettes Futter fuͤr die Sachwalter in<lb/> Handelsplaͤzen. Wer aber von Cadix aus als ein<lb/> Fremder auf America handeln will, muß eines Spa-<lb/> niers Nahmen dazu gebrauchen, und ſich ihm ſo in<lb/> die Haͤnde geben, daß der Spanier, ſo bald er zum<lb/> Betruͤger werden will, Capital und Gewinn als ihm<lb/> gehoͤrig an ſich reiſſen kann. Schriftlich geht nichts<lb/> daruͤber vor, und wuͤrde auch im Gericht nicht gelten.<lb/> Dennoch iſt kein Beiſpiel, daß ein Fremder von ei-<lb/> nem Spanier in dieſem Fall betrogen waͤre.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 11.</head><lb/> <p>Dieſen Handlungs-Gewohnheiten aber fehlt es<lb/> noch an drei Dingen:</p><lb/> <p>1) Sie ſind noch nicht hinlaͤnglich geſammelt,<lb/> wie die Geſeze und das Geſez vertretende Gewohn-<lb/> heiten fuͤr andere buͤrgerliche Geſchaͤfte geſammlet ſind.</p><lb/> <p>Es wird auch noch lange daran fehlen muͤſſen,<lb/> weil</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [362/0370]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
Kaufleuten bloß muͤndlich contrahirt und ihnen groſſe
Vorſchuͤſſe getahn habe, ohne jemals dabei zu verlie-
ren. Wenn in unſern Gegenden jemand eine Hand-
lungs-Companie ſchlieſſen oder in gewiſſen Geſchaͤften
einen fremden Nahmen gebrauchen will, ſo wird ein
Contract aͤuſſerſt noͤtig geachtet, und die aus den
Handlungs-Societaͤtstractaten entſtehenden Streitig-
keiten geben ein fettes Futter fuͤr die Sachwalter in
Handelsplaͤzen. Wer aber von Cadix aus als ein
Fremder auf America handeln will, muß eines Spa-
niers Nahmen dazu gebrauchen, und ſich ihm ſo in
die Haͤnde geben, daß der Spanier, ſo bald er zum
Betruͤger werden will, Capital und Gewinn als ihm
gehoͤrig an ſich reiſſen kann. Schriftlich geht nichts
daruͤber vor, und wuͤrde auch im Gericht nicht gelten.
Dennoch iſt kein Beiſpiel, daß ein Fremder von ei-
nem Spanier in dieſem Fall betrogen waͤre.
§. 11.
Dieſen Handlungs-Gewohnheiten aber fehlt es
noch an drei Dingen:
1) Sie ſind noch nicht hinlaͤnglich geſammelt,
wie die Geſeze und das Geſez vertretende Gewohn-
heiten fuͤr andere buͤrgerliche Geſchaͤfte geſammlet ſind.
Es wird auch noch lange daran fehlen muͤſſen,
weil
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