etwas dazu beizutragen, daß der Preussische Staat zuerst von allen zu einem etwas vollständigen Gesez- buche über die Handlung gelangen mögte.
§. 5.
Bis jezt haben wir noch keinen Staat, ausser dem Preussischen, der durch ein neues allgemeines Gesez- buch Recht und Gerechtigkeit in den Zustand gesezt hatte, der den jezigen Zeitumständen und der Umbil- dung des Geistes und der Sitten der Völker dieser Zeit gemäß ist. In Rußland ist zwar der Anfang dazu gemacht, aber bis jetzt auch nur alles beim An- fang geblieben. In Frankreich wird wahrscheinlich es sehr langsam damit gehen, und wenigstens der jezt bestehenden Nationalversammlung nicht zuzutrauen sein, daß sie grosse Fortschritte in diesem wichtigen Ge- schäfte machen werde. Indessen lässt sich erwarten, daß mehrere Staaten, deren Negenten die Handlung wichtig ist, früher zu einem vollständigen Handlungs- gesezbuch gelangen werden, als das ganze Werk einer allgemeinen neuen Gesezgebung vollendet werden kann. Das preussische Gesezbuch gibt für jeden wenigstens die Grundlage. Aber auch noch immer wird man sich für Uebereilung dabei zu hüten haben, und es wird nötig bleiben, mit jedem einzelnen Teile der Gesezge- bung über den Handel auf dem Wege zu verfahren[,]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
etwas dazu beizutragen, daß der Preuſſiſche Staat zuerſt von allen zu einem etwas vollſtaͤndigen Geſez- buche uͤber die Handlung gelangen moͤgte.
§. 5.
Bis jezt haben wir noch keinen Staat, auſſer dem Preuſſiſchen, der durch ein neues allgemeines Geſez- buch Recht und Gerechtigkeit in den Zuſtand geſezt hatte, der den jezigen Zeitumſtaͤnden und der Umbil- dung des Geiſtes und der Sitten der Voͤlker dieſer Zeit gemaͤß iſt. In Rußland iſt zwar der Anfang dazu gemacht, aber bis jetzt auch nur alles beim An- fang geblieben. In Frankreich wird wahrſcheinlich es ſehr langſam damit gehen, und wenigſtens der jezt beſtehenden Nationalverſammlung nicht zuzutrauen ſein, daß ſie groſſe Fortſchritte in dieſem wichtigen Ge- ſchaͤfte machen werde. Indeſſen laͤſſt ſich erwarten, daß mehrere Staaten, deren Negenten die Handlung wichtig iſt, fruͤher zu einem vollſtaͤndigen Handlungs- geſezbuch gelangen werden, als das ganze Werk einer allgemeinen neuen Geſezgebung vollendet werden kann. Das preuſſiſche Geſezbuch gibt fuͤr jeden wenigſtens die Grundlage. Aber auch noch immer wird man ſich fuͤr Uebereilung dabei zu huͤten haben, und es wird noͤtig bleiben, mit jedem einzelnen Teile der Geſezge- bung uͤber den Handel auf dem Wege zu verfahren[,]
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0364"n="356"/><fwplace="top"type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/>
etwas dazu beizutragen, daß der Preuſſiſche Staat<lb/>
zuerſt von allen zu einem etwas vollſtaͤndigen Geſez-<lb/>
buche uͤber die Handlung gelangen moͤgte.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 5.</head><lb/><p>Bis jezt haben wir noch keinen Staat, auſſer dem<lb/>
Preuſſiſchen, der durch ein neues allgemeines Geſez-<lb/>
buch Recht und Gerechtigkeit in den Zuſtand geſezt<lb/>
hatte, der den jezigen Zeitumſtaͤnden und der Umbil-<lb/>
dung des Geiſtes und der Sitten der Voͤlker dieſer<lb/>
Zeit gemaͤß iſt. In Rußland iſt zwar der Anfang<lb/>
dazu gemacht, aber bis jetzt auch nur alles beim An-<lb/>
fang geblieben. In Frankreich wird wahrſcheinlich<lb/>
es ſehr langſam damit gehen, und wenigſtens der jezt<lb/>
beſtehenden Nationalverſammlung nicht zuzutrauen<lb/>ſein, daß ſie groſſe Fortſchritte in dieſem wichtigen Ge-<lb/>ſchaͤfte machen werde. Indeſſen laͤſſt ſich erwarten,<lb/>
daß mehrere Staaten, deren Negenten die Handlung<lb/>
wichtig iſt, fruͤher zu einem vollſtaͤndigen Handlungs-<lb/>
geſezbuch gelangen werden, als das ganze Werk einer<lb/>
allgemeinen neuen Geſezgebung vollendet werden kann.<lb/>
Das preuſſiſche Geſezbuch gibt fuͤr jeden wenigſtens<lb/>
die Grundlage. Aber auch noch immer wird man ſich<lb/>
fuͤr Uebereilung dabei zu huͤten haben, und es wird<lb/>
noͤtig bleiben, mit jedem einzelnen Teile der Geſezge-<lb/>
bung uͤber den Handel auf dem Wege zu verfahren<supplied>,</supplied><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[356/0364]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
etwas dazu beizutragen, daß der Preuſſiſche Staat
zuerſt von allen zu einem etwas vollſtaͤndigen Geſez-
buche uͤber die Handlung gelangen moͤgte.
§. 5.
Bis jezt haben wir noch keinen Staat, auſſer dem
Preuſſiſchen, der durch ein neues allgemeines Geſez-
buch Recht und Gerechtigkeit in den Zuſtand geſezt
hatte, der den jezigen Zeitumſtaͤnden und der Umbil-
dung des Geiſtes und der Sitten der Voͤlker dieſer
Zeit gemaͤß iſt. In Rußland iſt zwar der Anfang
dazu gemacht, aber bis jetzt auch nur alles beim An-
fang geblieben. In Frankreich wird wahrſcheinlich
es ſehr langſam damit gehen, und wenigſtens der jezt
beſtehenden Nationalverſammlung nicht zuzutrauen
ſein, daß ſie groſſe Fortſchritte in dieſem wichtigen Ge-
ſchaͤfte machen werde. Indeſſen laͤſſt ſich erwarten,
daß mehrere Staaten, deren Negenten die Handlung
wichtig iſt, fruͤher zu einem vollſtaͤndigen Handlungs-
geſezbuch gelangen werden, als das ganze Werk einer
allgemeinen neuen Geſezgebung vollendet werden kann.
Das preuſſiſche Geſezbuch gibt fuͤr jeden wenigſtens
die Grundlage. Aber auch noch immer wird man ſich
fuͤr Uebereilung dabei zu huͤten haben, und es wird
noͤtig bleiben, mit jedem einzelnen Teile der Geſezge-
bung uͤber den Handel auf dem Wege zu verfahren,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/364>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.