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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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C. 6. In Ansehung der Schiffahrt.
Schiff, wenn es friedlich oder neutral ist, auch das
feindliche Gut frei mache, und schon die neutrale
Flagge dem Anhalten und Durchsuchen eines friedli-
chen Schiffes entgegen stehen müsse. Als in dem vo-
rigen Jahrhundert die christlichen Seemächte den
Africanischen Seeräubern den Frieden teils abzuzwin-
gen, teils abzukaufen für gut fanden, war dies die
Hauptbedingung desselben, und ist es noch immer bei
jedem neuen mit denselben geschlossenen Tractate.
Wäre es diesen Seeräubern erlaubt geblieben, ein
nun zum Frieden mit ihm gelangtes Schiff, unter
dem Vorwande sich gewiß zu machen, ob es auch
feindliche Güter führe, zu durchsuchen und allenfalls
in ihre Häfen zu schleppen, so wäre aller Vorteil von
diesen Tractaten für jene Nationen weggefallen.

§. 13.

Vielleicht haben eben diese Tractaten die See-
Mächte mehr und mehr daran gewöhnt, auch den
Grundsaz aufzugeben, daß man feindliches Gut neh-
men könne, wo man es findet. Alle, ausser Eng-
land, haben in ihren Seekriegen das Recht der neu-
tralen Flagge für jede Nation gelten lassen, die nicht
an ihren Kriegen Anteil nahm. Man wird nicht leicht
einen Fall anführen können, daß die Franzosen, selbst
unter dem gewalttähtigen Ludwig XIV., demselben
entgegen gehandelt hätten, wenigstens keinen, der von

C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
Schiff, wenn es friedlich oder neutral iſt, auch das
feindliche Gut frei mache, und ſchon die neutrale
Flagge dem Anhalten und Durchſuchen eines friedli-
chen Schiffes entgegen ſtehen muͤſſe. Als in dem vo-
rigen Jahrhundert die chriſtlichen Seemaͤchte den
Africaniſchen Seeraͤubern den Frieden teils abzuzwin-
gen, teils abzukaufen fuͤr gut fanden, war dies die
Hauptbedingung deſſelben, und iſt es noch immer bei
jedem neuen mit denſelben geſchloſſenen Tractate.
Waͤre es dieſen Seeraͤubern erlaubt geblieben, ein
nun zum Frieden mit ihm gelangtes Schiff, unter
dem Vorwande ſich gewiß zu machen, ob es auch
feindliche Guͤter fuͤhre, zu durchſuchen und allenfalls
in ihre Haͤfen zu ſchleppen, ſo waͤre aller Vorteil von
dieſen Tractaten fuͤr jene Nationen weggefallen.

§. 13.

Vielleicht haben eben dieſe Tractaten die See-
Maͤchte mehr und mehr daran gewoͤhnt, auch den
Grundſaz aufzugeben, daß man feindliches Gut neh-
men koͤnne, wo man es findet. Alle, auſſer Eng-
land, haben in ihren Seekriegen das Recht der neu-
tralen Flagge fuͤr jede Nation gelten laſſen, die nicht
an ihren Kriegen Anteil nahm. Man wird nicht leicht
einen Fall anfuͤhren koͤnnen, daß die Franzoſen, ſelbſt
unter dem gewalttaͤhtigen Ludwig XIV., demſelben
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[301/0309] C. 6. In Anſehung der Schiffahrt. Schiff, wenn es friedlich oder neutral iſt, auch das feindliche Gut frei mache, und ſchon die neutrale Flagge dem Anhalten und Durchſuchen eines friedli- chen Schiffes entgegen ſtehen muͤſſe. Als in dem vo- rigen Jahrhundert die chriſtlichen Seemaͤchte den Africaniſchen Seeraͤubern den Frieden teils abzuzwin- gen, teils abzukaufen fuͤr gut fanden, war dies die Hauptbedingung deſſelben, und iſt es noch immer bei jedem neuen mit denſelben geſchloſſenen Tractate. Waͤre es dieſen Seeraͤubern erlaubt geblieben, ein nun zum Frieden mit ihm gelangtes Schiff, unter dem Vorwande ſich gewiß zu machen, ob es auch feindliche Guͤter fuͤhre, zu durchſuchen und allenfalls in ihre Haͤfen zu ſchleppen, ſo waͤre aller Vorteil von dieſen Tractaten fuͤr jene Nationen weggefallen. §. 13. Vielleicht haben eben dieſe Tractaten die See- Maͤchte mehr und mehr daran gewoͤhnt, auch den Grundſaz aufzugeben, daß man feindliches Gut neh- men koͤnne, wo man es findet. Alle, auſſer Eng- land, haben in ihren Seekriegen das Recht der neu- tralen Flagge fuͤr jede Nation gelten laſſen, die nicht an ihren Kriegen Anteil nahm. Man wird nicht leicht einen Fall anfuͤhren koͤnnen, daß die Franzoſen, ſelbſt unter dem gewalttaͤhtigen Ludwig XIV., demſelben entgegen gehandelt haͤtten, wenigſtens keinen, der von

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/309>, abgerufen am 03.12.2024.