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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
dern, da mit der steigenden Aufnahme so mancher
Staaten die Zahl der Consumenten von Waaren aller
Art sich fortdauernd mehrt, nicht nur die Handlung
überhaupt, sondern insbesondere der Zwischenhandel
derjenigen Staaten und Städte fortdauernd zuneh-
men, welche jezt durch ihre Lage und die Art ihrer
Betriebsamkeit in dem Besiz derselben sind. Ich
habe also noch vieles über die Handlungspolitik zu
sagen nötig, die einem Staat in Ansehung des durch
ihn gehenden Handels zuträglich ist, welchen sich
selbst eigen zu machen er die Hofnung aufgeben und
ihn in seinem Bestande lassen muß. In Ansehung
eines solchen Staats haben zwei Fälle Statt.

I) Der Transithandel geht bereits durch ihn hin,
und kann keine andere Strasse nehmen; oder
II) er sucht den nicht durch ihn gehenden Tran-
sithandel noch an sich zu ziehen, oder den schon durch
ihn gehenden zu vermehren.
§. 20.

I) Wenn ich von Staaten rede, welche sich ge-
wiß halten können, daß der Transithandel nur durch
sie seinen Weg nehmen könne, so kann hie nicht die
Rede von Wegen des Handels über offene Meere sein,
sondern von Flus- und von Landwegen. Diese haben

5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
dern, da mit der ſteigenden Aufnahme ſo mancher
Staaten die Zahl der Conſumenten von Waaren aller
Art ſich fortdauernd mehrt, nicht nur die Handlung
uͤberhaupt, ſondern insbeſondere der Zwiſchenhandel
derjenigen Staaten und Staͤdte fortdauernd zuneh-
men, welche jezt durch ihre Lage und die Art ihrer
Betriebſamkeit in dem Beſiz derſelben ſind. Ich
habe alſo noch vieles uͤber die Handlungspolitik zu
ſagen noͤtig, die einem Staat in Anſehung des durch
ihn gehenden Handels zutraͤglich iſt, welchen ſich
ſelbſt eigen zu machen er die Hofnung aufgeben und
ihn in ſeinem Beſtande laſſen muß. In Anſehung
eines ſolchen Staats haben zwei Faͤlle Statt.

I) Der Tranſithandel geht bereits durch ihn hin,
und kann keine andere Straſſe nehmen; oder
II) er ſucht den nicht durch ihn gehenden Tran-
ſithandel noch an ſich zu ziehen, oder den ſchon durch
ihn gehenden zu vermehren.
§. 20.

I) Wenn ich von Staaten rede, welche ſich ge-
wiß halten koͤnnen, daß der Tranſithandel nur durch
ſie ſeinen Weg nehmen koͤnne, ſo kann hie nicht die
Rede von Wegen des Handels uͤber offene Meere ſein,
ſondern von Flus- und von Landwegen. Dieſe haben

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[270/0278] 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. dern, da mit der ſteigenden Aufnahme ſo mancher Staaten die Zahl der Conſumenten von Waaren aller Art ſich fortdauernd mehrt, nicht nur die Handlung uͤberhaupt, ſondern insbeſondere der Zwiſchenhandel derjenigen Staaten und Staͤdte fortdauernd zuneh- men, welche jezt durch ihre Lage und die Art ihrer Betriebſamkeit in dem Beſiz derſelben ſind. Ich habe alſo noch vieles uͤber die Handlungspolitik zu ſagen noͤtig, die einem Staat in Anſehung des durch ihn gehenden Handels zutraͤglich iſt, welchen ſich ſelbſt eigen zu machen er die Hofnung aufgeben und ihn in ſeinem Beſtande laſſen muß. In Anſehung eines ſolchen Staats haben zwei Faͤlle Statt. I) Der Tranſithandel geht bereits durch ihn hin, und kann keine andere Straſſe nehmen; oder II) er ſucht den nicht durch ihn gehenden Tran- ſithandel noch an ſich zu ziehen, oder den ſchon durch ihn gehenden zu vermehren. §. 20. I) Wenn ich von Staaten rede, welche ſich ge- wiß halten koͤnnen, daß der Tranſithandel nur durch ſie ſeinen Weg nehmen koͤnne, ſo kann hie nicht die Rede von Wegen des Handels uͤber offene Meere ſein, ſondern von Flus- und von Landwegen. Dieſe haben

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/278>, abgerufen am 03.12.2024.