Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. mußten also teils manche Verlegenheiten für dieselbenentstehen, teils die Lust und der Anschein zum Gewinn ein dringendes Bedürfnis des Geldes für die mitrei- senden Kaufleute veranlassen. Verlegenheit, wenn ein Schiff beschädigt anlangte, und einer kostbaren Reparatur bedurfte; Bedürfnis, wenn sich ein Ge- winn versprechendes Geschäfte in einem solchen Hafen machen ließ, und der Verkauf der hingebrachten La- dung nicht Geld genug gegeben hatte, um eine kost- barere Retour-Ladung mit zu nehmen. In solchen Umständen mußte der Schiffer und 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. mußten alſo teils manche Verlegenheiten fuͤr dieſelbenentſtehen, teils die Luſt und der Anſchein zum Gewinn ein dringendes Beduͤrfnis des Geldes fuͤr die mitrei- ſenden Kaufleute veranlaſſen. Verlegenheit, wenn ein Schiff beſchaͤdigt anlangte, und einer koſtbaren Reparatur bedurfte; Beduͤrfnis, wenn ſich ein Ge- winn verſprechendes Geſchaͤfte in einem ſolchen Hafen machen ließ, und der Verkauf der hingebrachten La- dung nicht Geld genug gegeben hatte, um eine koſt- barere Retour-Ladung mit zu nehmen. In ſolchen Umſtaͤnden mußte der Schiffer und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0102" n="94"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> mußten alſo teils manche Verlegenheiten fuͤr dieſelben<lb/> entſtehen, teils die Luſt und der Anſchein zum Gewinn<lb/> ein dringendes Beduͤrfnis des Geldes fuͤr die mitrei-<lb/> ſenden Kaufleute veranlaſſen. Verlegenheit, wenn<lb/> ein Schiff beſchaͤdigt anlangte, und einer koſtbaren<lb/> Reparatur bedurfte; Beduͤrfnis, wenn ſich ein Ge-<lb/> winn verſprechendes Geſchaͤfte in einem ſolchen Hafen<lb/> machen ließ, und der Verkauf der hingebrachten La-<lb/> dung nicht Geld genug gegeben hatte, um eine koſt-<lb/> barere Retour-Ladung mit zu nehmen.</p><lb/> <p>In ſolchen Umſtaͤnden mußte der Schiffer und<lb/> der mitreiſende Handelsmann es ſich ſehr lieb ſein<lb/> laſſen, wenn er einen Einwohner des Ortes fand,<lb/> der ihm mit Gelde in der einen oder der andern Ab-<lb/> ſicht zu Huͤlfe kam. Er mußte aber auch ſich ſchwere<lb/> Bedingungen gefallen laſſen, weil er keine andere<lb/> Sicherheit anbieten konnte, als den Gegenſtand des<lb/> genommenen Darlehns. Gieng das Schiff oder die<lb/> Waare verloren, auf welche das Geld angeliehen<lb/> war, ſo konnte der Darleiher ſchwerlich auf Bezah-<lb/> lung rechnen. Und wenn ja der Anleihende noch<lb/> ſonſt etwas im Vermoͤgen und den beſten Glauben<lb/> an ſeine Ehrlichkeit fuͤr ſich hatte, ſo mußte, da<lb/> keine Verſicherungen damals gewoͤhnlich waren, der<lb/> Darleiher den Fall eines Schiffbruchs dafuͤr anſehen,<lb/> daß er ſeinen Schuldner auſſer Stand ſezen wuͤrde,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [94/0102]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
mußten alſo teils manche Verlegenheiten fuͤr dieſelben
entſtehen, teils die Luſt und der Anſchein zum Gewinn
ein dringendes Beduͤrfnis des Geldes fuͤr die mitrei-
ſenden Kaufleute veranlaſſen. Verlegenheit, wenn
ein Schiff beſchaͤdigt anlangte, und einer koſtbaren
Reparatur bedurfte; Beduͤrfnis, wenn ſich ein Ge-
winn verſprechendes Geſchaͤfte in einem ſolchen Hafen
machen ließ, und der Verkauf der hingebrachten La-
dung nicht Geld genug gegeben hatte, um eine koſt-
barere Retour-Ladung mit zu nehmen.
In ſolchen Umſtaͤnden mußte der Schiffer und
der mitreiſende Handelsmann es ſich ſehr lieb ſein
laſſen, wenn er einen Einwohner des Ortes fand,
der ihm mit Gelde in der einen oder der andern Ab-
ſicht zu Huͤlfe kam. Er mußte aber auch ſich ſchwere
Bedingungen gefallen laſſen, weil er keine andere
Sicherheit anbieten konnte, als den Gegenſtand des
genommenen Darlehns. Gieng das Schiff oder die
Waare verloren, auf welche das Geld angeliehen
war, ſo konnte der Darleiher ſchwerlich auf Bezah-
lung rechnen. Und wenn ja der Anleihende noch
ſonſt etwas im Vermoͤgen und den beſten Glauben
an ſeine Ehrlichkeit fuͤr ſich hatte, ſo mußte, da
keine Verſicherungen damals gewoͤhnlich waren, der
Darleiher den Fall eines Schiffbruchs dafuͤr anſehen,
daß er ſeinen Schuldner auſſer Stand ſezen wuͤrde,
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