geschäfte keinen Einfluß. Jene finden gar keinen Credit, sondern müssen sich an Wucherer halten.
§. 8.
Der Gewinn, welcher mit angeliehenem Gelde oder creditirtem Geldesvorraht sich machen läßt, wird von dem Anleihenden oder Creditsuchenden größer gehoft, als die Zinsen sind, welche von ihm gefodert oder ihm angerechnet werden. Nur ein Tohr kann sich entschließen, Geld zu 6 pr. C. zu leihen, um da- mit ein Geschäfte zu machen, welches ihm höchstens diese 6 pr. C. wieder einbringen kann. Also bestimmt auch für den Darleihenden dieser mögliche Gewinn die Grenze, innerhalb welcher er mit Billigkeit Zinsen fodern und der Borgende mit Vernunft sie einwilligen kann. Zinsen, welche diese Grenzen überschreiten, verdienen schon den Namen des Wuchers; und solche sind nicht nur keinem Gewerbe beförderlich, sondern vielmehr schädlich. Zwar giebt der Mangel hinlänglicher Sicherheit bei manchem Darlehn einen billig scheinenden Grund zur Erhöhung der Zinse ab. Aber es bleibt doch immer wahr, daß kein Geschäfte mit Vorteil getrieben werden könne, wenn sich der Anleihende, es sei aus welchem Grunde es wolle, zu höhern Zinsen entschließt, als welche ihm dieses Geschäfte wieder einbringen kann. Ich rede hier nur von den Zinsen in Handlungsgeschäften, und
Cap. 4. Von Zinſen und Credit.
geſchaͤfte keinen Einfluß. Jene finden gar keinen Credit, ſondern muͤſſen ſich an Wucherer halten.
§. 8.
Der Gewinn, welcher mit angeliehenem Gelde oder creditirtem Geldesvorraht ſich machen laͤßt, wird von dem Anleihenden oder Creditſuchenden groͤßer gehoft, als die Zinſen ſind, welche von ihm gefodert oder ihm angerechnet werden. Nur ein Tohr kann ſich entſchließen, Geld zu 6 pr. C. zu leihen, um da- mit ein Geſchaͤfte zu machen, welches ihm hoͤchſtens dieſe 6 pr. C. wieder einbringen kann. Alſo beſtimmt auch fuͤr den Darleihenden dieſer moͤgliche Gewinn die Grenze, innerhalb welcher er mit Billigkeit Zinſen fodern und der Borgende mit Vernunft ſie einwilligen kann. Zinſen, welche dieſe Grenzen uͤberſchreiten, verdienen ſchon den Namen des Wuchers; und ſolche ſind nicht nur keinem Gewerbe befoͤrderlich, ſondern vielmehr ſchaͤdlich. Zwar giebt der Mangel hinlaͤnglicher Sicherheit bei manchem Darlehn einen billig ſcheinenden Grund zur Erhoͤhung der Zinſe ab. Aber es bleibt doch immer wahr, daß kein Geſchaͤfte mit Vorteil getrieben werden koͤnne, wenn ſich der Anleihende, es ſei aus welchem Grunde es wolle, zu hoͤhern Zinſen entſchließt, als welche ihm dieſes Geſchaͤfte wieder einbringen kann. Ich rede hier nur von den Zinſen in Handlungsgeſchaͤften, und
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Cap. 4. Von Zinſen und Credit.
geſchaͤfte keinen Einfluß. Jene finden gar keinen
Credit, ſondern muͤſſen ſich an Wucherer halten.
§. 8.
Der Gewinn, welcher mit angeliehenem Gelde
oder creditirtem Geldesvorraht ſich machen laͤßt, wird
von dem Anleihenden oder Creditſuchenden groͤßer
gehoft, als die Zinſen ſind, welche von ihm gefodert
oder ihm angerechnet werden. Nur ein Tohr kann
ſich entſchließen, Geld zu 6 pr. C. zu leihen, um da-
mit ein Geſchaͤfte zu machen, welches ihm hoͤchſtens
dieſe 6 pr. C. wieder einbringen kann. Alſo beſtimmt
auch fuͤr den Darleihenden dieſer moͤgliche Gewinn
die Grenze, innerhalb welcher er mit Billigkeit Zinſen
fodern und der Borgende mit Vernunft ſie einwilligen
kann. Zinſen, welche dieſe Grenzen uͤberſchreiten,
verdienen ſchon den Namen des Wuchers; und
ſolche ſind nicht nur keinem Gewerbe befoͤrderlich,
ſondern vielmehr ſchaͤdlich. Zwar giebt der Mangel
hinlaͤnglicher Sicherheit bei manchem Darlehn einen
billig ſcheinenden Grund zur Erhoͤhung der Zinſe ab.
Aber es bleibt doch immer wahr, daß kein Geſchaͤfte
mit Vorteil getrieben werden koͤnne, wenn ſich der
Anleihende, es ſei aus welchem Grunde es wolle,
zu hoͤhern Zinſen entſchließt, als welche ihm dieſes
Geſchaͤfte wieder einbringen kann. Ich rede hier
nur von den Zinſen in Handlungsgeſchaͤften, und
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/61>, abgerufen am 23.11.2024.
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