Sachen sicher gehen. Es giebt Ein Mittel, die Treue eines reisenden Bedienten zu binden, nemlich wenn man ihm einen mässigen Anteil an dem Gewinn einräumt, der aus seinen Reisen entsteht. Sagt man, dann werde der Bediente zu kostbar, so ant- worte ich: aber noch kostbarer wird der Compagnon. Von jenem kann man sich los machen, wenn man in dessen Wahl gefehlt hat; von diesem nicht so leicht, und selten ohne Rechtshändel.
2) Sehr oft trügen sich zwei in dieser Absicht vereinte Compagnons in der Einteilung ihrer Ge- schäfte. Derjenige, der das Reisen auf sich nimmt, bliebe vielleicht besser auf dem Comtoir, oder umge- gekehrt. Mir sind mehrere Beispiele bekannt, da der verständigere Compagnon reiste und sein Genosse unterdessen zu Hause alles verdarb. Jener fand bei seiner Rükkunft alles zum Bankerott bereit. Ich erinnere mich insonderheit zweier Vorfälle, da die kaum angefangene Societät, sogleich bei der Rük- kunft des einen Compagnons von der ersten Reise, aufgehoben werden mußte.
3) Mancher zu Reisen gewählte Compagnon glaubt dann auch immer reisen zu müssen, und liegt beständig auf der Landstrasse. Seinen Bedienten läßt der Principal reisen, wenns nötig ist. Jenen
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Cap. 4. Von Geſellſchafts-Handlung.
Sachen ſicher gehen. Es giebt Ein Mittel, die Treue eines reiſenden Bedienten zu binden, nemlich wenn man ihm einen maͤſſigen Anteil an dem Gewinn einraͤumt, der aus ſeinen Reiſen entſteht. Sagt man, dann werde der Bediente zu koſtbar, ſo ant- worte ich: aber noch koſtbarer wird der Compagnon. Von jenem kann man ſich los machen, wenn man in deſſen Wahl gefehlt hat; von dieſem nicht ſo leicht, und ſelten ohne Rechtshaͤndel.
2) Sehr oft truͤgen ſich zwei in dieſer Abſicht vereinte Compagnons in der Einteilung ihrer Ge- ſchaͤfte. Derjenige, der das Reiſen auf ſich nimmt, bliebe vielleicht beſſer auf dem Comtoir, oder umge- gekehrt. Mir ſind mehrere Beiſpiele bekannt, da der verſtaͤndigere Compagnon reiste und ſein Genoſſe unterdeſſen zu Hauſe alles verdarb. Jener fand bei ſeiner Ruͤkkunft alles zum Bankerott bereit. Ich erinnere mich inſonderheit zweier Vorfaͤlle, da die kaum angefangene Societaͤt, ſogleich bei der Ruͤk- kunft des einen Compagnons von der erſten Reiſe, aufgehoben werden mußte.
3) Mancher zu Reiſen gewaͤhlte Compagnon glaubt dann auch immer reiſen zu muͤſſen, und liegt beſtaͤndig auf der Landſtraſſe. Seinen Bedienten laͤßt der Principal reiſen, wenns noͤtig iſt. Jenen
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Cap. 4. Von Geſellſchafts-Handlung.
Sachen ſicher gehen. Es giebt Ein Mittel, die
Treue eines reiſenden Bedienten zu binden, nemlich
wenn man ihm einen maͤſſigen Anteil an dem Gewinn
einraͤumt, der aus ſeinen Reiſen entſteht. Sagt
man, dann werde der Bediente zu koſtbar, ſo ant-
worte ich: aber noch koſtbarer wird der Compagnon.
Von jenem kann man ſich los machen, wenn man
in deſſen Wahl gefehlt hat; von dieſem nicht ſo leicht,
und ſelten ohne Rechtshaͤndel.
2) Sehr oft truͤgen ſich zwei in dieſer Abſicht
vereinte Compagnons in der Einteilung ihrer Ge-
ſchaͤfte. Derjenige, der das Reiſen auf ſich nimmt,
bliebe vielleicht beſſer auf dem Comtoir, oder umge-
gekehrt. Mir ſind mehrere Beiſpiele bekannt, da
der verſtaͤndigere Compagnon reiste und ſein Genoſſe
unterdeſſen zu Hauſe alles verdarb. Jener fand bei
ſeiner Ruͤkkunft alles zum Bankerott bereit. Ich
erinnere mich inſonderheit zweier Vorfaͤlle, da die
kaum angefangene Societaͤt, ſogleich bei der Ruͤk-
kunft des einen Compagnons von der erſten Reiſe,
aufgehoben werden mußte.
3) Mancher zu Reiſen gewaͤhlte Compagnon
glaubt dann auch immer reiſen zu muͤſſen, und liegt
beſtaͤndig auf der Landſtraſſe. Seinen Bedienten
laͤßt der Principal reiſen, wenns noͤtig iſt. Jenen
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/263>, abgerufen am 16.07.2024.
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