Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.1. Buch. Vom Gelde. beiden vornehmsten Handelsstädten des Reichs be-stimmen kann. Man seze z. B. ein Hamburger habe in Carlscrona zu fodern, und ein anderer in We- sterwyk zu zahlen. Jener wird seine Trotta lange ausbieten können, ehe er jemanden findet, der in Carlscrona zu bezahlen hat; und dieser seine Remesse lange suchen, ehe er an jemanden geräht, der in Westerwyk zu fodern hat. Und wenn beide Paare zusammen kommen, so werden sie allein unter ein- ander keinen Curs auf Carlscrona und Westerwyk bestimmen können. Es ist also kein andres Mittel, als daß jener seinen Schuldner in Carlscrona anwei- set, ihm den in Hamburg zahlbaren Wechselbrief eines Stockholmischen Bankers zu remittiren, und dieser seinen Gläubiger in Westerwyk, durch eben den Umweg auf ihn zu trassiren. Beide müssen sich alsdann den Curs so gefallen lassen, wie er in Stockholm steht. §. 41. Noch wundersamer ist es, daß sich ähnliche 1. Buch. Vom Gelde. beiden vornehmſten Handelsſtaͤdten des Reichs be-ſtimmen kann. Man ſeze z. B. ein Hamburger habe in Carlscrona zu fodern, und ein anderer in We- ſterwyk zu zahlen. Jener wird ſeine Trotta lange ausbieten koͤnnen, ehe er jemanden findet, der in Carlscrona zu bezahlen hat; und dieſer ſeine Remeſſe lange ſuchen, ehe er an jemanden geraͤht, der in Weſterwyk zu fodern hat. Und wenn beide Paare zuſammen kommen, ſo werden ſie allein unter ein- ander keinen Curs auf Carlscrona und Weſterwyk beſtimmen koͤnnen. Es iſt alſo kein andres Mittel, als daß jener ſeinen Schuldner in Carlscrona anwei- ſet, ihm den in Hamburg zahlbaren Wechſelbrief eines Stockholmiſchen Bankers zu remittiren, und dieſer ſeinen Glaͤubiger in Weſterwyk, durch eben den Umweg auf ihn zu traſſiren. Beide muͤſſen ſich alsdann den Curs ſo gefallen laſſen, wie er in Stockholm ſteht. §. 41. Noch wunderſamer iſt es, daß ſich aͤhnliche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0142" n="120"/><fw place="top" type="header">1. Buch. Vom Gelde.</fw><lb/> beiden vornehmſten Handelsſtaͤdten des Reichs be-<lb/> ſtimmen kann. Man ſeze z. B. ein Hamburger<lb/> habe in Carlscrona zu fodern, und ein anderer in We-<lb/> ſterwyk zu zahlen. Jener wird ſeine Trotta lange<lb/> ausbieten koͤnnen, ehe er jemanden findet, der in<lb/> Carlscrona zu bezahlen hat; und dieſer ſeine Remeſſe<lb/> lange ſuchen, ehe er an jemanden geraͤht, der in<lb/> Weſterwyk zu fodern hat. Und wenn beide Paare<lb/> zuſammen kommen, ſo werden ſie allein unter ein-<lb/> ander keinen Curs auf Carlscrona und Weſterwyk<lb/> beſtimmen koͤnnen. Es iſt alſo kein andres Mittel,<lb/> als daß jener ſeinen <choice><sic>Schnldner</sic><corr>Schuldner</corr></choice> in Carlscrona anwei-<lb/> ſet, ihm den in Hamburg zahlbaren Wechſelbrief<lb/> eines Stockholmiſchen Bankers zu remittiren, und<lb/> dieſer ſeinen Glaͤubiger in Weſterwyk, durch eben den<lb/> Umweg auf ihn zu traſſiren. Beide muͤſſen ſich<lb/> alsdann den Curs ſo gefallen laſſen, wie er in<lb/> Stockholm ſteht.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 41.</head><lb/> <p>Noch wunderſamer iſt es, daß ſich aͤhnliche<lb/> Schwierigkeiten zwiſchen den Deutſchen Staͤdten,<lb/> und insbeſondere in deren Gewerbe mit Hamburg,<lb/> finden, welche wahrſcheinlich nicht in eben dem Ma<supplied>a</supplied>s<lb/> vormals Statt gehabt haben. Noch immer ſtehen in den<lb/> Hamburgiſchen Wechſelcurſen die Namen Frankfurt<lb/> am Mayn, Leipzig, Augsburg, Naumburg und<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [120/0142]
1. Buch. Vom Gelde.
beiden vornehmſten Handelsſtaͤdten des Reichs be-
ſtimmen kann. Man ſeze z. B. ein Hamburger
habe in Carlscrona zu fodern, und ein anderer in We-
ſterwyk zu zahlen. Jener wird ſeine Trotta lange
ausbieten koͤnnen, ehe er jemanden findet, der in
Carlscrona zu bezahlen hat; und dieſer ſeine Remeſſe
lange ſuchen, ehe er an jemanden geraͤht, der in
Weſterwyk zu fodern hat. Und wenn beide Paare
zuſammen kommen, ſo werden ſie allein unter ein-
ander keinen Curs auf Carlscrona und Weſterwyk
beſtimmen koͤnnen. Es iſt alſo kein andres Mittel,
als daß jener ſeinen Schuldner in Carlscrona anwei-
ſet, ihm den in Hamburg zahlbaren Wechſelbrief
eines Stockholmiſchen Bankers zu remittiren, und
dieſer ſeinen Glaͤubiger in Weſterwyk, durch eben den
Umweg auf ihn zu traſſiren. Beide muͤſſen ſich
alsdann den Curs ſo gefallen laſſen, wie er in
Stockholm ſteht.
§. 41.
Noch wunderſamer iſt es, daß ſich aͤhnliche
Schwierigkeiten zwiſchen den Deutſchen Staͤdten,
und insbeſondere in deren Gewerbe mit Hamburg,
finden, welche wahrſcheinlich nicht in eben dem Maas
vormals Statt gehabt haben. Noch immer ſtehen in den
Hamburgiſchen Wechſelcurſen die Namen Frankfurt
am Mayn, Leipzig, Augsburg, Naumburg und
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