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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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Cap. 6. Von den Wechseln.
könne. Wenn dies der Kaufmann nicht tuht, so
verstehen es die Cambiisten, und ziehen ihren Vorteil
daraus. Z. E. wenn ich in Hamburg einen Wechsel
auf Holland nötig habe, und denselben nicht anders
als zu 32 Stüber für 2 Mk. Bco. kaufen kann,
welches das Pari um 5 p. C. übersteigt, so muß mir
der Gedanke natürlich entstehen, daß die Uebersen-
dung der Valuta von jeden 32 Stübern, die ich in
Holland schuldig bin, nicht 5 p. C. Kosten machen
könne. Ich werde also, weil ich kein Holländisch
baar Geld hier haben kann, Gold oder Silber an-
schaffen, und meinem Gläubiger in Holland zusen-
den. Aber dies ist nicht ein Geschäfte, das mit den
übrigen Geschäften eines jeden Kaufmanns bestehen
kann. Denn er muß die Metalle entweder roh,
oder Münzen dazu anschaffen, diese einschmelzen
lassen, sie sicher zu versenden wissen, Fracht und,
wenn es über See geht, Assecuranz bezahlen, aber das
alles auch zum voraus berechnen. Solche Rechnungen
sind nicht eines jeden Kaufmanns Sache, der sich
mit dem Waarenhandel beschäftigt. Auch nicht
einem jeden Gläubiger sind solche Remessen ange-
nehm, der sich nur auf das Geld seines Staats ver-
steht. Also wird es in jedem handelnden Staat zum
eigentühmlichen Geschäfte der Banker und insbe-
sondre der Juden, welche ihre Vorteile dabei durch
alle mögliche Ersparung der Kosten, und vorzüglich

Cap. 6. Von den Wechſeln.
koͤnne. Wenn dies der Kaufmann nicht tuht, ſo
verſtehen es die Cambiiſten, und ziehen ihren Vorteil
daraus. Z. E. wenn ich in Hamburg einen Wechſel
auf Holland noͤtig habe, und denſelben nicht anders
als zu 32 Stuͤber fuͤr 2 Mk. Bco. kaufen kann,
welches das Pari um 5 p. C. uͤberſteigt, ſo muß mir
der Gedanke natuͤrlich entſtehen, daß die Ueberſen-
dung der Valuta von jeden 32 Stuͤbern, die ich in
Holland ſchuldig bin, nicht 5 p. C. Koſten machen
koͤnne. Ich werde alſo, weil ich kein Hollaͤndiſch
baar Geld hier haben kann, Gold oder Silber an-
ſchaffen, und meinem Glaͤubiger in Holland zuſen-
den. Aber dies iſt nicht ein Geſchaͤfte, das mit den
uͤbrigen Geſchaͤften eines jeden Kaufmanns beſtehen
kann. Denn er muß die Metalle entweder roh,
oder Muͤnzen dazu anſchaffen, dieſe einſchmelzen
laſſen, ſie ſicher zu verſenden wiſſen, Fracht und,
wenn es uͤber See geht, Aſſecuranz bezahlen, aber das
alles auch zum voraus berechnen. Solche Rechnungen
ſind nicht eines jeden Kaufmanns Sache, der ſich
mit dem Waarenhandel beſchaͤftigt. Auch nicht
einem jeden Glaͤubiger ſind ſolche Remeſſen ange-
nehm, der ſich nur auf das Geld ſeines Staats ver-
ſteht. Alſo wird es in jedem handelnden Staat zum
eigentuͤhmlichen Geſchaͤfte der Banker und insbe-
ſondre der Juden, welche ihre Vorteile dabei durch
alle moͤgliche Erſparung der Koſten, und vorzuͤglich

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[101/0123] Cap. 6. Von den Wechſeln. koͤnne. Wenn dies der Kaufmann nicht tuht, ſo verſtehen es die Cambiiſten, und ziehen ihren Vorteil daraus. Z. E. wenn ich in Hamburg einen Wechſel auf Holland noͤtig habe, und denſelben nicht anders als zu 32 Stuͤber fuͤr 2 Mk. Bco. kaufen kann, welches das Pari um 5 p. C. uͤberſteigt, ſo muß mir der Gedanke natuͤrlich entſtehen, daß die Ueberſen- dung der Valuta von jeden 32 Stuͤbern, die ich in Holland ſchuldig bin, nicht 5 p. C. Koſten machen koͤnne. Ich werde alſo, weil ich kein Hollaͤndiſch baar Geld hier haben kann, Gold oder Silber an- ſchaffen, und meinem Glaͤubiger in Holland zuſen- den. Aber dies iſt nicht ein Geſchaͤfte, das mit den uͤbrigen Geſchaͤften eines jeden Kaufmanns beſtehen kann. Denn er muß die Metalle entweder roh, oder Muͤnzen dazu anſchaffen, dieſe einſchmelzen laſſen, ſie ſicher zu verſenden wiſſen, Fracht und, wenn es uͤber See geht, Aſſecuranz bezahlen, aber das alles auch zum voraus berechnen. Solche Rechnungen ſind nicht eines jeden Kaufmanns Sache, der ſich mit dem Waarenhandel beſchaͤftigt. Auch nicht einem jeden Glaͤubiger ſind ſolche Remeſſen ange- nehm, der ſich nur auf das Geld ſeines Staats ver- ſteht. Alſo wird es in jedem handelnden Staat zum eigentuͤhmlichen Geſchaͤfte der Banker und insbe- ſondre der Juden, welche ihre Vorteile dabei durch alle moͤgliche Erſparung der Koſten, und vorzuͤglich

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/123>, abgerufen am 18.05.2024.