klagte ihn Büchner wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt an. Das Disciplinargericht wies die Klage ab, weil Georgi nicht als Universitätsrichter, sondern als Regierungscommissär gehandelt und Büchner hielt es im Bewußtsein seiner Schuld für klug, sich damit zu begnügen und die Sache nicht auf die Spitze zu treiben. Jene Briefe wurden ihm nicht erstattet, im Uebrigen ließ man ihn ganz unbehelligt.
Daß Minnigerode keineswegs durch einen Zufall, sondern in Folge einer Denunciation verhaftet worden, hat Büchner erst nach Jahren erfahren und er ist aus der Welt geschieden, ohne den wirklichen Verräther zu kennen. Der Jüngling, den er später mit diesem Verdachte belud, sein einstiger Freund Gustav Klemm, hatte wirklich Vieles auf dem Gewissen, aber von dieser Schandthat war er frei. Der Denunciant war ein Anderer, kein Mitglied der "Gesellschaft der Men- schenrechte", sondern ein Mann aus Weidig's "zwanglosem und darum doppelt verläßlichem Kreise", ein Butzbacher Bürger, Namens Kuhl. Der Charakter dieses Menschen, und die Art, wie er seine Denunciationen betrieb, werfen ein so grelles Licht auf den Staat, welcher sich seiner be- diente, und sind an sich so merkwürdig, daß wir uns selbst dann eine nähere Darstellung derselben schwer versagen würden, wenn dies Subject keinen Einfluß auf Büchner's Schicksal gehabt hätte. Doch war dies thatsächlich der Fall; sein Wille allein bestimmte es, daß Büchner nicht gleichzeitig mit Minnigerode verhaftet wurde, daß er noch bis zum Früh- ling 1835 in der Heimath verweilen und dann noch recht- zeitig flüchten konnte. Der Wille und das Wohlwollen eines der schändlichsten Menschen, die je gelebt! Wahrlich!
klagte ihn Büchner wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt an. Das Disciplinargericht wies die Klage ab, weil Georgi nicht als Univerſitätsrichter, ſondern als Regierungscommiſſär gehandelt und Büchner hielt es im Bewußtſein ſeiner Schuld für klug, ſich damit zu begnügen und die Sache nicht auf die Spitze zu treiben. Jene Briefe wurden ihm nicht erſtattet, im Uebrigen ließ man ihn ganz unbehelligt.
Daß Minnigerode keineswegs durch einen Zufall, ſondern in Folge einer Denunciation verhaftet worden, hat Büchner erſt nach Jahren erfahren und er iſt aus der Welt geſchieden, ohne den wirklichen Verräther zu kennen. Der Jüngling, den er ſpäter mit dieſem Verdachte belud, ſein einſtiger Freund Guſtav Klemm, hatte wirklich Vieles auf dem Gewiſſen, aber von dieſer Schandthat war er frei. Der Denunciant war ein Anderer, kein Mitglied der "Geſellſchaft der Men- ſchenrechte", ſondern ein Mann aus Weidig's "zwangloſem und darum doppelt verläßlichem Kreiſe", ein Butzbacher Bürger, Namens Kuhl. Der Charakter dieſes Menſchen, und die Art, wie er ſeine Denunciationen betrieb, werfen ein ſo grelles Licht auf den Staat, welcher ſich ſeiner be- diente, und ſind an ſich ſo merkwürdig, daß wir uns ſelbſt dann eine nähere Darſtellung derſelben ſchwer verſagen würden, wenn dies Subject keinen Einfluß auf Büchner's Schickſal gehabt hätte. Doch war dies thatſächlich der Fall; ſein Wille allein beſtimmte es, daß Büchner nicht gleichzeitig mit Minnigerode verhaftet wurde, daß er noch bis zum Früh- ling 1835 in der Heimath verweilen und dann noch recht- zeitig flüchten konnte. Der Wille und das Wohlwollen eines der ſchändlichſten Menſchen, die je gelebt! Wahrlich!
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[CXXXIII/0149]
klagte ihn Büchner wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt an.
Das Disciplinargericht wies die Klage ab, weil Georgi nicht
als Univerſitätsrichter, ſondern als Regierungscommiſſär
gehandelt und Büchner hielt es im Bewußtſein ſeiner Schuld
für klug, ſich damit zu begnügen und die Sache nicht auf die
Spitze zu treiben. Jene Briefe wurden ihm nicht erſtattet,
im Uebrigen ließ man ihn ganz unbehelligt.
Daß Minnigerode keineswegs durch einen Zufall, ſondern
in Folge einer Denunciation verhaftet worden, hat Büchner
erſt nach Jahren erfahren und er iſt aus der Welt geſchieden,
ohne den wirklichen Verräther zu kennen. Der Jüngling,
den er ſpäter mit dieſem Verdachte belud, ſein einſtiger Freund
Guſtav Klemm, hatte wirklich Vieles auf dem Gewiſſen,
aber von dieſer Schandthat war er frei. Der Denunciant
war ein Anderer, kein Mitglied der "Geſellſchaft der Men-
ſchenrechte", ſondern ein Mann aus Weidig's "zwangloſem
und darum doppelt verläßlichem Kreiſe", ein Butzbacher
Bürger, Namens Kuhl. Der Charakter dieſes Menſchen,
und die Art, wie er ſeine Denunciationen betrieb, werfen
ein ſo grelles Licht auf den Staat, welcher ſich ſeiner be-
diente, und ſind an ſich ſo merkwürdig, daß wir uns ſelbſt
dann eine nähere Darſtellung derſelben ſchwer verſagen würden,
wenn dies Subject keinen Einfluß auf Büchner's Schickſal
gehabt hätte. Doch war dies thatſächlich der Fall; ſein
Wille allein beſtimmte es, daß Büchner nicht gleichzeitig mit
Minnigerode verhaftet wurde, daß er noch bis zum Früh-
ling 1835 in der Heimath verweilen und dann noch recht-
zeitig flüchten konnte. Der Wille und das Wohlwollen
eines der ſchändlichſten Menſchen, die je gelebt! Wahrlich!
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Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879, S. CXXXIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buechner_werke_1879/149>, abgerufen am 25.11.2024.
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