gewisse Verkehrsdienste durch die oberste Wirtschaftsleitung, und zwar zunächst immer nur für den eigenen Bedarf, or- ganisiert worden.
Der Kredit ist auf der ersten Stufe reiner Konsumtiv- kredit; er wird nur erlangt durch Verpfändung der Person und ihres ganzen Eigentums. Auf der zweiten Stufe schwächt sich im Personalkredit die Schuldknechtschaft zum Einlager ab. Neben dem Konsumtivkredit tritt eine Art von Immobiliarerwerbskredit auf, der sich aber in die Form des Kaufes kleidet, welche überhaupt als die reguläre Kredit- form der Stadtwirtschaft zu gelten hat. Die spezifische Kreditform der Neuzeit, der Geschäfts- oder Produktivkredit entwickelt sich zuerst im Handel und dehnt sich von da auf alle Wirtschaftsgebiete aus. Der Staatskredit tritt in den antiken Staaten naturgemäß als Zwangsanleihe auf, in den mittel- alterlichen Städten als Leibrentenverkauf und Wiederkaufs- gülte, in den modernen Staaten als Plazierung ewiger Renten oder einlösbarer verzinslicher Schuldverschreibungen.
Auch auf dem Gebiete der öffentlichen Leistungen lassen sich ähnliche Stufenfolgen aufweisen. Der Rechts- schutz ist zuerst Sache der Sippe, später des Grundherrn; im Mittelalter bilden die Städte eximierte Gerichtsbezirke, in der Gegenwart sind Rechtspflege und Sicherheitspolizei staatliche Funktionen. Aehnlich das Unterrichtswesen. Auf der ersten Stufe liegt es dem Hause ob, wie noch heute in Island. Der römische paedagogus ist ein Sklave. Im Mittelalter organisieren zuerst autonome Hausge-
gewiſſe Verkehrsdienſte durch die oberſte Wirtſchaftsleitung, und zwar zunächſt immer nur für den eigenen Bedarf, or- ganiſiert worden.
Der Kredit iſt auf der erſten Stufe reiner Konſumtiv- kredit; er wird nur erlangt durch Verpfändung der Perſon und ihres ganzen Eigentums. Auf der zweiten Stufe ſchwächt ſich im Perſonalkredit die Schuldknechtſchaft zum Einlager ab. Neben dem Konſumtivkredit tritt eine Art von Immobiliarerwerbskredit auf, der ſich aber in die Form des Kaufes kleidet, welche überhaupt als die reguläre Kredit- form der Stadtwirtſchaft zu gelten hat. Die ſpezifiſche Kreditform der Neuzeit, der Geſchäfts- oder Produktivkredit entwickelt ſich zuerſt im Handel und dehnt ſich von da auf alle Wirtſchaftsgebiete aus. Der Staatskredit tritt in den antiken Staaten naturgemäß als Zwangsanleihe auf, in den mittel- alterlichen Städten als Leibrentenverkauf und Wiederkaufs- gülte, in den modernen Staaten als Plazierung ewiger Renten oder einlösbarer verzinslicher Schuldverſchreibungen.
Auch auf dem Gebiete der öffentlichen Leiſtungen laſſen ſich ähnliche Stufenfolgen aufweiſen. Der Rechts- ſchutz iſt zuerſt Sache der Sippe, ſpäter des Grundherrn; im Mittelalter bilden die Städte eximierte Gerichtsbezirke, in der Gegenwart ſind Rechtspflege und Sicherheitspolizei ſtaatliche Funktionen. Aehnlich das Unterrichtsweſen. Auf der erſten Stufe liegt es dem Hauſe ob, wie noch heute in Island. Der römiſche paedagogus iſt ein Sklave. Im Mittelalter organiſieren zuerſt autonome Hausge-
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gewiſſe Verkehrsdienſte durch die oberſte Wirtſchaftsleitung,
und zwar zunächſt immer nur für den eigenen Bedarf, or-
ganiſiert worden.
Der Kredit iſt auf der erſten Stufe reiner Konſumtiv-
kredit; er wird nur erlangt durch Verpfändung der Perſon
und ihres ganzen Eigentums. Auf der zweiten Stufe
ſchwächt ſich im Perſonalkredit die Schuldknechtſchaft zum
Einlager ab. Neben dem Konſumtivkredit tritt eine Art
von Immobiliarerwerbskredit auf, der ſich aber in die Form
des Kaufes kleidet, welche überhaupt als die reguläre Kredit-
form der Stadtwirtſchaft zu gelten hat. Die ſpezifiſche
Kreditform der Neuzeit, der Geſchäfts- oder Produktivkredit
entwickelt ſich zuerſt im Handel und dehnt ſich von da auf alle
Wirtſchaftsgebiete aus. Der Staatskredit tritt in den antiken
Staaten naturgemäß als Zwangsanleihe auf, in den mittel-
alterlichen Städten als Leibrentenverkauf und Wiederkaufs-
gülte, in den modernen Staaten als Plazierung ewiger
Renten oder einlösbarer verzinslicher Schuldverſchreibungen.
Auch auf dem Gebiete der öffentlichen Leiſtungen
laſſen ſich ähnliche Stufenfolgen aufweiſen. Der Rechts-
ſchutz iſt zuerſt Sache der Sippe, ſpäter des Grundherrn;
im Mittelalter bilden die Städte eximierte Gerichtsbezirke,
in der Gegenwart ſind Rechtspflege und Sicherheitspolizei
ſtaatliche Funktionen. Aehnlich das Unterrichtsweſen.
Auf der erſten Stufe liegt es dem Hauſe ob, wie noch
heute in Island. Der römiſche paedagogus iſt ein Sklave.
Im Mittelalter organiſieren zuerſt autonome Hausge-
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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 74 *[74*]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/96>, abgerufen am 01.05.2024.
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