oder so, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert- unterschiede herangezogen wurde.
Das städtische Handwerk hatte ein ausschließliches Absatzrecht auf dem Markte. Handwerksprodukte aus fremden Städten wurden nur dann zugelassen, wenn das betreffende Gewerbe in der Stadt keine Vertreter hatte. Sie pflegten von den auswärtigen Erzeugern an den Jahrmärkten zum Verkauf gebracht zu werden, und an dieser einen Stelle greifen wohl die verschiedenen städtischen Marktgebiete in einander über. Aber, was das wesentlichste ist: der direkte Absatz des Produzenten an den Konsumenten ist auch hier gewahrt, und es sind Ausnahmefälle. War ein Gewerbe in der Stadt nicht vertreten, das seinen Mann dort hätte nähren können, so berief der Rat einen geschickten Meister von außen und bewog ihn durch Steuererlaß und andere Vorteile zur An- siedelung. Brauchte er größeres Anlagekapital, so trat die Stadt selbst ins Mittel, baute Werkstätten und Verkaufs- läden und legte Mühlen, Schleifwerke, Tuchrahmen, Bleichen, Färbehäuser, Walkmühlen u. dgl. auf ihre Kosten an -- alles in der Absicht möglichste Vielseitigkeit der Bedürfnis- befriedigung durch einheimische Produktion zu gewährleisten.
Wenn an sich schon der direkte Verkehr des Hand- werkers mit dem Verbraucher seiner Erzeugnisse 1) das Ge-
1) Dieser wurde hie und da noch dadurch gewährleistet, daß nicht einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte. Vgl. Gramich, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom XIII. bis XV. Ih. S. 38 f.
oder ſo, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert- unterſchiede herangezogen wurde.
Das ſtädtiſche Handwerk hatte ein ausſchließliches Abſatzrecht auf dem Markte. Handwerksprodukte aus fremden Städten wurden nur dann zugelaſſen, wenn das betreffende Gewerbe in der Stadt keine Vertreter hatte. Sie pflegten von den auswärtigen Erzeugern an den Jahrmärkten zum Verkauf gebracht zu werden, und an dieſer einen Stelle greifen wohl die verſchiedenen ſtädtiſchen Marktgebiete in einander über. Aber, was das weſentlichſte iſt: der direkte Abſatz des Produzenten an den Konſumenten iſt auch hier gewahrt, und es ſind Ausnahmefälle. War ein Gewerbe in der Stadt nicht vertreten, das ſeinen Mann dort hätte nähren können, ſo berief der Rat einen geſchickten Meiſter von außen und bewog ihn durch Steuererlaß und andere Vorteile zur An- ſiedelung. Brauchte er größeres Anlagekapital, ſo trat die Stadt ſelbſt ins Mittel, baute Werkſtätten und Verkaufs- läden und legte Mühlen, Schleifwerke, Tuchrahmen, Bleichen, Färbehäuſer, Walkmühlen u. dgl. auf ihre Koſten an — alles in der Abſicht möglichſte Vielſeitigkeit der Bedürfnis- befriedigung durch einheimiſche Produktion zu gewährleiſten.
Wenn an ſich ſchon der direkte Verkehr des Hand- werkers mit dem Verbraucher ſeiner Erzeugniſſe 1) das Ge-
1) Dieſer wurde hie und da noch dadurch gewährleiſtet, daß nicht einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte. Vgl. Gramich, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom XIII. bis XV. Ih. S. 38 f.
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oder ſo, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert-
unterſchiede herangezogen wurde.
Das ſtädtiſche Handwerk hatte ein ausſchließliches
Abſatzrecht auf dem Markte. Handwerksprodukte aus fremden
Städten wurden nur dann zugelaſſen, wenn das betreffende
Gewerbe in der Stadt keine Vertreter hatte. Sie pflegten
von den auswärtigen Erzeugern an den Jahrmärkten zum
Verkauf gebracht zu werden, und an dieſer einen Stelle greifen
wohl die verſchiedenen ſtädtiſchen Marktgebiete in einander
über. Aber, was das weſentlichſte iſt: der direkte Abſatz
des Produzenten an den Konſumenten iſt auch hier gewahrt,
und es ſind Ausnahmefälle. War ein Gewerbe in der Stadt
nicht vertreten, das ſeinen Mann dort hätte nähren können,
ſo berief der Rat einen geſchickten Meiſter von außen und
bewog ihn durch Steuererlaß und andere Vorteile zur An-
ſiedelung. Brauchte er größeres Anlagekapital, ſo trat die
Stadt ſelbſt ins Mittel, baute Werkſtätten und Verkaufs-
läden und legte Mühlen, Schleifwerke, Tuchrahmen, Bleichen,
Färbehäuſer, Walkmühlen u. dgl. auf ihre Koſten an —
alles in der Abſicht möglichſte Vielſeitigkeit der Bedürfnis-
befriedigung durch einheimiſche Produktion zu gewährleiſten.
Wenn an ſich ſchon der direkte Verkehr des Hand-
werkers mit dem Verbraucher ſeiner Erzeugniſſe 1) das Ge-
1) Dieſer wurde hie und da noch dadurch gewährleiſtet, daß nicht
einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte.
Vgl. Gramich, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom XIII. bis
XV. Ih. S. 38 f.
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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/66>, abgerufen am 31.07.2024.
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