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Buchner, Wilhelm: Das ärztliche Studium der Frauen. In: Die Grenzboten 3 (1892). S. 205-212, 251-258.

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Tuiskoland
bisherigen Unterricht der Knaben laute Anklagen erhoben würden, sei es dop-
pelt bedenklich, den Unterricht der weiblichen Jugend in diese Bahnen hinüber-
zuführen und zu behaupten, daß die höhere Bildung der Mädchen durch Gym-
nasien und Universitäten gehen müsse. Man brauche bloß den Namen Moltkes
zu nennen, um sich zu vergegenwärtigen, daß jemand auch auf anderm Wege
zu hoher Bildung kommen könne, und ähnliche Beispiele hoher Bildung ohne
Gymnasium und Universität gebe es unter unsern Offizieren und Jndustriellen
mehr. Es sei daher Pflicht der Unterrichtsverwaltung, entsprechende eigne
Wege für die Mädchen zu suchen, aber die Erfüllung dieser Pflicht erfordre
besonnene Prüfung.

Bei der Verhandlung in der Kommission sprachen sich fast alle Mitglieder
im Sinne des Berichterstatters und des Regierungskommissars aus; ebenso
wurde mit zehn Stimmen gegen eine der Antrag des Berichterstatters an-
genommen: über die Petitionen, soweit sie die Errichtung eines Mädchen-
gymnasiums und die Zulassung zum philosophischen Studium betreffen, zur
Tagesordnung überzugehen, soweit sie die Zulassung zum medizinischen
Studium und die Erlaubnis zur Ablegung des Maturitätsexamens an einem
Gymnasium beantragen, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu
überweisen.

(Schluß folgt)



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bisherigen Unterricht der Knaben laute Anklagen erhoben würden, sei es dop-
pelt bedenklich, den Unterricht der weiblichen Jugend in diese Bahnen hinüber-
zuführen und zu behaupten, daß die höhere Bildung der Mädchen durch Gym-
nasien und Universitäten gehen müsse. Man brauche bloß den Namen Moltkes
zu nennen, um sich zu vergegenwärtigen, daß jemand auch auf anderm Wege
zu hoher Bildung kommen könne, und ähnliche Beispiele hoher Bildung ohne
Gymnasium und Universität gebe es unter unsern Offizieren und Jndustriellen
mehr. Es sei daher Pflicht der Unterrichtsverwaltung, entsprechende eigne
Wege für die Mädchen zu suchen, aber die Erfüllung dieser Pflicht erfordre
besonnene Prüfung.

Bei der Verhandlung in der Kommission sprachen sich fast alle Mitglieder
im Sinne des Berichterstatters und des Regierungskommissars aus; ebenso
wurde mit zehn Stimmen gegen eine der Antrag des Berichterstatters an-
genommen: über die Petitionen, soweit sie die Errichtung eines Mädchen-
gymnasiums und die Zulassung zum philosophischen Studium betreffen, zur
Tagesordnung überzugehen, soweit sie die Zulassung zum medizinischen
Studium und die Erlaubnis zur Ablegung des Maturitätsexamens an einem
Gymnasium beantragen, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu
überweisen.

(Schluß folgt)



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[212/0008] Tuiskoland bisherigen Unterricht der Knaben laute Anklagen erhoben würden, sei es dop- pelt bedenklich, den Unterricht der weiblichen Jugend in diese Bahnen hinüber- zuführen und zu behaupten, daß die höhere Bildung der Mädchen durch Gym- nasien und Universitäten gehen müsse. Man brauche bloß den Namen Moltkes zu nennen, um sich zu vergegenwärtigen, daß jemand auch auf anderm Wege zu hoher Bildung kommen könne, und ähnliche Beispiele hoher Bildung ohne Gymnasium und Universität gebe es unter unsern Offizieren und Jndustriellen mehr. Es sei daher Pflicht der Unterrichtsverwaltung, entsprechende eigne Wege für die Mädchen zu suchen, aber die Erfüllung dieser Pflicht erfordre besonnene Prüfung. Bei der Verhandlung in der Kommission sprachen sich fast alle Mitglieder im Sinne des Berichterstatters und des Regierungskommissars aus; ebenso wurde mit zehn Stimmen gegen eine der Antrag des Berichterstatters an- genommen: über die Petitionen, soweit sie die Errichtung eines Mädchen- gymnasiums und die Zulassung zum philosophischen Studium betreffen, zur Tagesordnung überzugehen, soweit sie die Zulassung zum medizinischen Studium und die Erlaubnis zur Ablegung des Maturitätsexamens an einem Gymnasium beantragen, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. (Schluß folgt)

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Zitationshilfe: Buchner, Wilhelm: Das ärztliche Studium der Frauen. In: Die Grenzboten 3 (1892). S. 205-212, 251-258, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buchner_studium_1892/8>, abgerufen am 25.11.2024.