nach welchen wir überhaupt Künstlerinschriften zu erken- nen uns berechtigt glauben. Wir können also, sofern nicht etwa durch spätere Untersuchungen diese Grundsätze selbst eine Modification erleiden müssen, Eumenos nur auf Grund der an erster Stelle angeführten Münze unter die Stempel- schneider zählen.
EUPhAS wird schwerlich seinen Platz unter den Künstlern behaupten können. R. Rochette (Lettre a Luynes p. 41) gesteht selbst, dass der Charakter der Inschrift EUPhA auf der Rückseite mehrerer Münzen von Thurium (Mus. Borb. V, t. 45, 3 u. 4; Carelli t. 165, 5 u. 6; vgl. t. 168, 46 u. 59) vielmehr auf eine Magistratsperson hindeutet. Wenn er trotzdem an ei- nen Künstler denkt, so beruft er sich dafür auf eine Münze von Heraklea [Sestini, mus. Fontana P. III, t. 1, n. 11], auf welcher sich in kleinen Buchstaben RUPhAS (zu lesen EUPhAS) finde; es sei aber unwahrscheinlich, dass ein so seltener Name für Magistratspersonen in zwei verschiedenen Städten wiederkehren solle, während ein Künstler recht wohl für beide gearbeitet haben könne. Allein wenn auch der letzte Fall recht wohl als möglich zugegeben werden mag, so ist darum doch der erstere nicht als unmöglich abzuweisen. Namentlich aber darf dies so lange nicht geschehen, als nicht wenigstens auf der Münze von Heraklea die Inschrift durch gewichtige Gründe als die eines Künstlers nachgewie- sen ist.
ZOILOU auf einigen seltenen Tetradrachmen des Perseus von Make- donien, theils unter dem Kopfe, theils auf dem Diadem, stets in sehr feiner Schrift: [Sestini Mus. Fontana t. 6, 5; class. gen. 40].
ERA auf dem Helme des Pallaskopfes einer Münze von Velia im Besitze des Herzogs von Luynes [choix de med. gr. pl. III, 16].
ThEODOTOS, auf Münzen von Klazomenae: Lorbeerbekränzter Apollokopf von vorn gesehen, links ThEODOTOS EPOEI; . stehender Schwan, die Flügel schlagend; rings herum: MANDRO NAKs(kl)AIO: Luynes: Mon. dell' Inst. 1841, t. 35, n. 25; ein
nach welchen wir überhaupt Künstlerinschriften zu erken- nen uns berechtigt glauben. Wir können also, sofern nicht etwa durch spätere Untersuchungen diese Grundsätze selbst eine Modification erleiden müssen, Eumenos nur auf Grund der an erster Stelle angeführten Münze unter die Stempel- schneider zählen.
ΕΥΦΑΣ wird schwerlich seinen Platz unter den Künstlern behaupten können. R. Rochette (Lettre à Luynes p. 41) gesteht selbst, dass der Charakter der Inschrift ΕΥΦΑ auf der Rückseite mehrerer Münzen von Thurium (Mus. Borb. V, t. 45, 3 u. 4; Carelli t. 165, 5 u. 6; vgl. t. 168, 46 u. 59) vielmehr auf eine Magistratsperson hindeutet. Wenn er trotzdem an ei- nen Künstler denkt, so beruft er sich dafür auf eine Münze von Heraklea [Sestini, mus. Fontana P. III, t. 1, n. 11], auf welcher sich in kleinen Buchstaben ΡΥΦΑΣ (zu lesen ΕΥΦΑΣ) finde; es sei aber unwahrscheinlich, dass ein so seltener Name für Magistratspersonen in zwei verschiedenen Städten wiederkehren solle, während ein Künstler recht wohl für beide gearbeitet haben könne. Allein wenn auch der letzte Fall recht wohl als möglich zugegeben werden mag, so ist darum doch der erstere nicht als unmöglich abzuweisen. Namentlich aber darf dies so lange nicht geschehen, als nicht wenigstens auf der Münze von Heraklea die Inschrift durch gewichtige Gründe als die eines Künstlers nachgewie- sen ist.
ΖΩΙΛΟΥ auf einigen seltenen Tetradrachmen des Perseus von Make- donien, theils unter dem Kopfe, theils auf dem Diadem, stets in sehr feiner Schrift: [Sestini Mus. Fontana t. 6, 5; class. gen. 40].
ΗΡΑ auf dem Helme des Pallaskopfes einer Münze von Velia im Besitze des Herzogs von Luynes [choix de méd. gr. pl. III, 16].
ΘΕΟΔΟΤΟΣ, auf Münzen von Klazomenae: Lorbeerbekränzter Apollokopf von vorn gesehen, links ΘΕΟΔΟΤΟΣ ΕΠΟΕΙ; ℞. stehender Schwan, die Flügel schlagend; rings herum: ΜΑΝΔΡΩ ΝΑΞ(κλ)ΑΙΟ: Luynes: Mon. dell’ Inst. 1841, t. 35, n. 25; ein
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nach welchen wir überhaupt Künstlerinschriften zu erken-
nen uns berechtigt glauben. Wir können also, sofern nicht
etwa durch spätere Untersuchungen diese Grundsätze selbst
eine Modification erleiden müssen, Eumenos nur auf Grund
der an erster Stelle angeführten Münze unter die Stempel-
schneider zählen.
ΕΥΦΑΣ
wird schwerlich seinen Platz unter den Künstlern behaupten
können. R. Rochette (Lettre à Luynes p. 41) gesteht selbst,
dass der Charakter der Inschrift ΕΥΦΑ auf der Rückseite
mehrerer Münzen von Thurium (Mus. Borb. V, t. 45, 3 u. 4;
Carelli t. 165, 5 u. 6; vgl. t. 168, 46 u. 59) vielmehr auf
eine Magistratsperson hindeutet. Wenn er trotzdem an ei-
nen Künstler denkt, so beruft er sich dafür auf eine Münze
von Heraklea [Sestini, mus. Fontana P. III, t. 1, n. 11], auf
welcher sich in kleinen Buchstaben ΡΥΦΑΣ (zu lesen ΕΥΦΑΣ)
finde; es sei aber unwahrscheinlich, dass ein so seltener
Name für Magistratspersonen in zwei verschiedenen Städten
wiederkehren solle, während ein Künstler recht wohl für
beide gearbeitet haben könne. Allein wenn auch der letzte
Fall recht wohl als möglich zugegeben werden mag, so ist
darum doch der erstere nicht als unmöglich abzuweisen.
Namentlich aber darf dies so lange nicht geschehen, als
nicht wenigstens auf der Münze von Heraklea die Inschrift
durch gewichtige Gründe als die eines Künstlers nachgewie-
sen ist.
ΖΩΙΛΟΥ
auf einigen seltenen Tetradrachmen des Perseus von Make-
donien, theils unter dem Kopfe, theils auf dem Diadem,
stets in sehr feiner Schrift: [Sestini Mus. Fontana t. 6, 5;
class. gen. 40].
ΗΡΑ
auf dem Helme des Pallaskopfes einer Münze von Velia
im Besitze des Herzogs von Luynes [choix de méd. gr. pl.
III, 16].
ΘΕΟΔΟΤΟΣ,
auf Münzen von Klazomenae: Lorbeerbekränzter Apollokopf
von vorn gesehen, links ΘΕΟΔΟΤΟΣ ΕΠΟΕΙ; ℞. stehender
Schwan, die Flügel schlagend; rings herum: ΜΑΝΔΡΩ
ΝΑΞ(κλ)ΑΙΟ: Luynes: Mon. dell’ Inst. 1841, t. 35, n. 25; ein
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Brunn, Heinrich: Geschichte der griechischen Künstler. T. 2, Abt. 1. Braunschweig, 1856, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen0201_1856/439>, abgerufen am 22.12.2024.
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