genheit den Prinzessinnen ihre Aufwartung machte, war so zahlreich, daß sie viele Zimmer einnahm.
Kurz darauf sahe ich drey Weiber lebendig be-Drey Wei- ber ersäufen ihre Män- ner. graben, die ihre Männer ersäuft hatten. Sie waren, wie es schien, alle drey in einem Kahne über die Mos- cow gefahren ihre Männer aufzusuchen, die sie in ei- nem Wirthshause betrunken fanden. Da sie sich nun bemüheten, sie durch gute Worte nach Hause zu bringen, so waren sie sehr von ihnen geschlagen wor- den. Sie brachten sie aber doch durch anderer Leute Hülfe endlich in den Kahn, worinn sie einschliefen. Die Weiber, um sich für die Schläge an ihren Män- nern zu rächen, warfen einen nach dem andern, als sie mitten auf dem Fluße waren, hinein, und kamen, nachdem sie sie ersäuft hatten, sehr gleichgültig an das Ufer. Die Sache wurde aber sogleich bekannt; sie wurden ergriffen, verhört und verurtheilt, lebendig bis an den Hals vergraben zu werden, und so zu ster- ben. Zwey davon lebten 10 und die dritte 11 Ta- ge. Die ersten drey Tage beklagten sie sich über große Schmerzen, aber hernach nicht mehr; wahr- scheinlicher Weise hatte man ihnen des Nachts einige Nahrung gegeben, sonst hätten sie nicht so lange leben können; die älteste davon war noch nicht zwanzig Jahr alt.
Wenn ein Mann seine Frau, oder seinen Scla-Bestrafung mit der Knute. ven unter der Züchtigung, (wie sie es nennen) tödtet, so bekommt er die Knute, die folgender Maßen voll- zogen wird. Es nimmt ihn ein starker junger Mensch auf seinen Rücken, und ein anderer bindet ihm die Füße mit einen Stricke, der demjenigen, der ihn trägt, zwischen den Beinen durchgehet. Jn dieser Positur
wird
G 4
genheit den Prinzeſſinnen ihre Aufwartung machte, war ſo zahlreich, daß ſie viele Zimmer einnahm.
Kurz darauf ſahe ich drey Weiber lebendig be-Drey Wei- ber erſaͤufen ihre Maͤn- ner. graben, die ihre Maͤnner erſaͤuft hatten. Sie waren, wie es ſchien, alle drey in einem Kahne uͤber die Mos- cow gefahren ihre Maͤnner aufzuſuchen, die ſie in ei- nem Wirthshauſe betrunken fanden. Da ſie ſich nun bemuͤheten, ſie durch gute Worte nach Hauſe zu bringen, ſo waren ſie ſehr von ihnen geſchlagen wor- den. Sie brachten ſie aber doch durch anderer Leute Huͤlfe endlich in den Kahn, worinn ſie einſchliefen. Die Weiber, um ſich fuͤr die Schlaͤge an ihren Maͤn- nern zu raͤchen, warfen einen nach dem andern, als ſie mitten auf dem Fluße waren, hinein, und kamen, nachdem ſie ſie erſaͤuft hatten, ſehr gleichguͤltig an das Ufer. Die Sache wurde aber ſogleich bekannt; ſie wurden ergriffen, verhoͤrt und verurtheilt, lebendig bis an den Hals vergraben zu werden, und ſo zu ſter- ben. Zwey davon lebten 10 und die dritte 11 Ta- ge. Die erſten drey Tage beklagten ſie ſich uͤber große Schmerzen, aber hernach nicht mehr; wahr- ſcheinlicher Weiſe hatte man ihnen des Nachts einige Nahrung gegeben, ſonſt haͤtten ſie nicht ſo lange leben koͤnnen; die aͤlteſte davon war noch nicht zwanzig Jahr alt.
Wenn ein Mann ſeine Frau, oder ſeinen Scla-Beſtrafung mit der Knute. ven unter der Zuͤchtigung, (wie ſie es nennen) toͤdtet, ſo bekommt er die Knute, die folgender Maßen voll- zogen wird. Es nimmt ihn ein ſtarker junger Menſch auf ſeinen Ruͤcken, und ein anderer bindet ihm die Fuͤße mit einen Stricke, der demjenigen, der ihn traͤgt, zwiſchen den Beinen durchgehet. Jn dieſer Poſitur
wird
G 4
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0113"n="103"/>
genheit den Prinzeſſinnen ihre Aufwartung machte,<lb/>
war ſo zahlreich, daß ſie viele Zimmer einnahm.</p><lb/><p>Kurz darauf ſahe ich drey Weiber lebendig be-<noteplace="right">Drey Wei-<lb/>
ber erſaͤufen<lb/>
ihre Maͤn-<lb/>
ner.</note><lb/>
graben, die ihre Maͤnner erſaͤuft hatten. Sie waren,<lb/>
wie es ſchien, alle drey in einem Kahne uͤber die Mos-<lb/>
cow gefahren ihre Maͤnner aufzuſuchen, die ſie in ei-<lb/>
nem Wirthshauſe betrunken fanden. Da ſie ſich nun<lb/>
bemuͤheten, ſie durch gute Worte nach Hauſe zu<lb/>
bringen, ſo waren ſie ſehr von ihnen geſchlagen wor-<lb/>
den. Sie brachten ſie aber doch durch anderer Leute<lb/>
Huͤlfe endlich in den Kahn, worinn ſie einſchliefen.<lb/>
Die Weiber, um ſich fuͤr die Schlaͤge an ihren Maͤn-<lb/>
nern zu raͤchen, warfen einen nach dem andern, als<lb/>ſie mitten auf dem Fluße waren, hinein, und kamen,<lb/>
nachdem ſie ſie erſaͤuft hatten, ſehr gleichguͤltig an das<lb/>
Ufer. Die Sache wurde aber ſogleich bekannt; ſie<lb/>
wurden ergriffen, verhoͤrt und verurtheilt, lebendig<lb/>
bis an den Hals vergraben zu werden, und ſo zu ſter-<lb/>
ben. Zwey davon lebten 10 und die dritte 11 Ta-<lb/>
ge. Die erſten drey Tage beklagten ſie ſich uͤber<lb/>
große Schmerzen, aber hernach nicht mehr; wahr-<lb/>ſcheinlicher Weiſe hatte man ihnen des Nachts einige<lb/>
Nahrung gegeben, ſonſt haͤtten ſie nicht ſo lange leben<lb/>
koͤnnen; die aͤlteſte davon war noch nicht zwanzig<lb/>
Jahr alt.</p><lb/><p>Wenn ein Mann ſeine Frau, oder ſeinen Scla-<noteplace="right">Beſtrafung<lb/>
mit der<lb/>
Knute.</note><lb/>
ven unter der Zuͤchtigung, (wie ſie es nennen) toͤdtet,<lb/>ſo bekommt er die Knute, die folgender Maßen voll-<lb/>
zogen wird. Es nimmt ihn ein ſtarker junger Menſch<lb/>
auf ſeinen Ruͤcken, und ein anderer bindet ihm die<lb/>
Fuͤße mit einen Stricke, der demjenigen, der ihn traͤgt,<lb/>
zwiſchen den Beinen durchgehet. Jn dieſer Poſitur<lb/><fwplace="bottom"type="sig">G 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">wird</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[103/0113]
genheit den Prinzeſſinnen ihre Aufwartung machte,
war ſo zahlreich, daß ſie viele Zimmer einnahm.
Kurz darauf ſahe ich drey Weiber lebendig be-
graben, die ihre Maͤnner erſaͤuft hatten. Sie waren,
wie es ſchien, alle drey in einem Kahne uͤber die Mos-
cow gefahren ihre Maͤnner aufzuſuchen, die ſie in ei-
nem Wirthshauſe betrunken fanden. Da ſie ſich nun
bemuͤheten, ſie durch gute Worte nach Hauſe zu
bringen, ſo waren ſie ſehr von ihnen geſchlagen wor-
den. Sie brachten ſie aber doch durch anderer Leute
Huͤlfe endlich in den Kahn, worinn ſie einſchliefen.
Die Weiber, um ſich fuͤr die Schlaͤge an ihren Maͤn-
nern zu raͤchen, warfen einen nach dem andern, als
ſie mitten auf dem Fluße waren, hinein, und kamen,
nachdem ſie ſie erſaͤuft hatten, ſehr gleichguͤltig an das
Ufer. Die Sache wurde aber ſogleich bekannt; ſie
wurden ergriffen, verhoͤrt und verurtheilt, lebendig
bis an den Hals vergraben zu werden, und ſo zu ſter-
ben. Zwey davon lebten 10 und die dritte 11 Ta-
ge. Die erſten drey Tage beklagten ſie ſich uͤber
große Schmerzen, aber hernach nicht mehr; wahr-
ſcheinlicher Weiſe hatte man ihnen des Nachts einige
Nahrung gegeben, ſonſt haͤtten ſie nicht ſo lange leben
koͤnnen; die aͤlteſte davon war noch nicht zwanzig
Jahr alt.
Drey Wei-
ber erſaͤufen
ihre Maͤn-
ner.
Wenn ein Mann ſeine Frau, oder ſeinen Scla-
ven unter der Zuͤchtigung, (wie ſie es nennen) toͤdtet,
ſo bekommt er die Knute, die folgender Maßen voll-
zogen wird. Es nimmt ihn ein ſtarker junger Menſch
auf ſeinen Ruͤcken, und ein anderer bindet ihm die
Fuͤße mit einen Stricke, der demjenigen, der ihn traͤgt,
zwiſchen den Beinen durchgehet. Jn dieſer Poſitur
wird
Beſtrafung
mit der
Knute.
G 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/113>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.