Mißbrauchet man der Lust; so wird sie gleich zu Gallen. Ein wenig spielen schadet nicht; Doch muß das Spiel nur bloß zum Zeit-Vertreib gefallen. Ein Spieler hat, nach aller Welt Bericht, Gar nichts, was menschlich ist, als nur den blossen Schein. Recht ehrlich, und ein Spieler seyn, Jst schwerer, als man glaubet. Die heisse Sucht, nur immer zu gewinnen, Die ihn des Tages plag't, des Nachts der Ruh beraubet, Jst ihm ein steter Sporn und Stachel seiner Sinnen. Und wär' er von Natur der Redlichkeit gewogen; So ist doch dieß der allgemeine Lauf: Man fänget an, und wird betrogen, Und hör't als ein Betrieger auf.
Der
Das Spiel.
Mißbrauchet man der Luſt; ſo wird ſie gleich zu Gallen. Ein wenig ſpielen ſchadet nicht; Doch muß das Spiel nur bloß zum Zeit-Vertreib gefallen. Ein Spieler hat, nach aller Welt Bericht, Gar nichts, was menſchlich iſt, als nur den bloſſen Schein. Recht ehrlich, und ein Spieler ſeyn, Jſt ſchwerer, als man glaubet. Die heiſſe Sucht, nur immer zu gewinnen, Die ihn des Tages plag’t, des Nachts der Ruh beraubet, Jſt ihm ein ſteter Sporn und Stachel ſeiner Sinnen. Und waͤr’ er von Natur der Redlichkeit gewogen; So iſt doch dieß der allgemeine Lauf: Man faͤnget an, und wird betrogen, Und hoͤr’t als ein Betrieger auf.
Der
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Das Spiel.
Mißbrauchet man der Luſt; ſo wird ſie gleich zu Gallen.
Ein wenig ſpielen ſchadet nicht;
Doch muß das Spiel nur bloß zum Zeit-Vertreib gefallen.
Ein Spieler hat, nach aller Welt Bericht,
Gar nichts, was menſchlich iſt, als nur den bloſſen Schein.
Recht ehrlich, und ein Spieler ſeyn,
Jſt ſchwerer, als man glaubet.
Die heiſſe Sucht, nur immer zu gewinnen,
Die ihn des Tages plag’t, des Nachts der Ruh beraubet,
Jſt ihm ein ſteter Sporn und Stachel ſeiner Sinnen.
Und waͤr’ er von Natur der Redlichkeit gewogen;
So iſt doch dieß der allgemeine Lauf:
Man faͤnget an, und wird betrogen,
Und hoͤr’t als ein Betrieger auf.
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Brockes, Barthold Heinrich: Jrdisches Vergnügen in Gott. Bd. 2. Hamburg, 1727, S. 555. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brockes_vergnuegen02_1727/591>, abgerufen am 23.11.2024.
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