Kannst du auf alle meine Fragen Mir denn gar nichts zur Antwort sagen; So zeige mir nun selber an: Was weist du dann?
B.
Jch weiß: ich bin. Warum? ich denke. Jch weiß, daß GOtt die Erde lenke, Die Himmel, und auch die Natur. Dieß weiß ich nur.
Jch weiß, daß GOtt, der Schöpfer, lebe, Und uns so viele Güter gebe, Daß man dafür Jhm danken soll. Das weiß ich wol.
Daß unser Schöpfer alles wisse, Und daß man Jhn bewundern müsse; Daß Er so liebreich, als Er groß; Dieß weiß ich bloß.
Er will sich hier von uns nicht fassen, Und nur allein bewundern lassen. Dahin nur gehet uns're Pflicht, Und weiter nicht.
Trost.
J i 2
A.
Kannſt du auf alle meine Fragen Mir denn gar nichts zur Antwort ſagen; So zeige mir nun ſelber an: Was weiſt du dann?
B.
Jch weiß: ich bin. Warum? ich denke. Jch weiß, daß GOtt die Erde lenke, Die Himmel, und auch die Natur. Dieß weiß ich nur.
Jch weiß, daß GOtt, der Schoͤpfer, lebe, Und uns ſo viele Guͤter gebe, Daß man dafuͤr Jhm danken ſoll. Das weiß ich wol.
Daß unſer Schoͤpfer alles wiſſe, Und daß man Jhn bewundern muͤſſe; Daß Er ſo liebreich, als Er groß; Dieß weiß ich bloß.
Er will ſich hier von uns nicht faſſen, Und nur allein bewundern laſſen. Dahin nur gehet unſ’re Pflicht, Und weiter nicht.
Troſt.
J i 2
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A. Kannſt du auf alle meine Fragen
Mir denn gar nichts zur Antwort ſagen;
So zeige mir nun ſelber an:
Was weiſt du dann?
B. Jch weiß: ich bin. Warum? ich denke.
Jch weiß, daß GOtt die Erde lenke,
Die Himmel, und auch die Natur.
Dieß weiß ich nur.
Jch weiß, daß GOtt, der Schoͤpfer, lebe,
Und uns ſo viele Guͤter gebe,
Daß man dafuͤr Jhm danken ſoll.
Das weiß ich wol.
Daß unſer Schoͤpfer alles wiſſe,
Und daß man Jhn bewundern muͤſſe;
Daß Er ſo liebreich, als Er groß;
Dieß weiß ich bloß.
Er will ſich hier von uns nicht faſſen,
Und nur allein bewundern laſſen.
Dahin nur gehet unſ’re Pflicht,
Und weiter nicht.
Troſt.
J i 2
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Brockes, Barthold Heinrich: Jrdisches Vergnügen in Gott. Bd. 2. Hamburg, 1727, S. 499. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brockes_vergnuegen02_1727/535>, abgerufen am 22.11.2024.
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