Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen. Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechten / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthumm in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vnd andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen. Von dem Tauff. WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen. Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechtẽ / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthum̃ in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vñ Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vñ andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen. Von dem Tauff. WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0009" n="3"/> schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen.</p> <p>Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechtẽ / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthum̃ in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vñ Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vñ andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen.</p> </div> <div> <head>Von dem Tauff.<lb/></head> <p>WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den </p> </div> </body> </text> </TEI> [3/0009]
schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen.
Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechtẽ / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthum̃ in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vñ Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vñ andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen.
Von dem Tauff.
WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/9>, abgerufen am 16.02.2025. |