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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Für ein gemeynen Fried.

Last vns auch gar ernstlich vmb einen gemeynen Landtfrieden bitten / das der recht Gotteßdienst vnter vns auffwachse vnd Christenliche zucht zünemme.

Bittet also:

ALlmechtiger ewiger Gott / ein König der Ehren / vnd ein Herr Himmels vnd der Erden / durch welches Geist alle ding regiert / durch welches versehung alle ding geordnet werden / der du bist ein GOtt des friedens / von dem allein alle einigkeit zü vns kommet / Wir bitten dich durch vnsern HERren Ihesum Christum / du wöllest vns vnser Sünde vergeben / vnnd mit deinem Göttlichen fried vnd einigkeit begnaden / damit wir in forcht vnd zittern dir dienen / zü lob vnnd preiß deines Nammens / Amen.

Für die Feind.

Last vns auch bitten für vnsere Feind / das Gott sie mit gnaden bedencke / vnnd jhnen / was zü jrem heyl nützlich vnd nottürfftig ist / gnedigklich verleihen wölle.

Bittet also:

ALlmechtiger ewiger GOtt / der du vns befohlen hast / das wir vnsere Feind lieb haben sollen / denen die vns beleydigen güts thün / vnd für vnsere ver-

vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Für ein gemeynen Fried.

Last vns auch gar ernstlich vmb einen gemeynen Landtfrieden bitten / das der recht Gotteßdienst vnter vns auffwachse vnd Christenliche zucht zünemme.

Bittet also:

ALlmechtiger ewiger Gott / ein König der Ehren / vnd ein Herr Himmels vnd der Erden / durch welches Geist alle ding regiert / durch welches versehung alle ding geordnet werden / der du bist ein GOtt des friedens / von dem allein alle einigkeit zü vns kommet / Wir bitten dich durch vnsern HERren Ihesum Christum / du wöllest vns vnser Sünde vergeben / vnnd mit deinem Göttlichen fried vnd einigkeit begnaden / damit wir in forcht vnd zittern dir dienen / zü lob vnnd preiß deines Nammens / Amen.

Für die Feind.

Last vns auch bitten für vnsere Feind / das Gott sie mit gnaden bedencke / vnnd jhnen / was zü jrem heyl nützlich vñ nottürfftig ist / gnedigklich verleihen wölle.

Bittet also:

ALlmechtiger ewiger GOtt / der du vns befohlen hast / das wir vnsere Feind lieb haben sollen / denen die vns beleydigen güts thün / vnd für vnsere ver-

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[32/0067] vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen. Für ein gemeynen Fried. Last vns auch gar ernstlich vmb einen gemeynen Landtfrieden bitten / das der recht Gotteßdienst vnter vns auffwachse vnd Christenliche zucht zünemme. Bittet also: ALlmechtiger ewiger Gott / ein König der Ehren / vnd ein Herr Himmels vnd der Erden / durch welches Geist alle ding regiert / durch welches versehung alle ding geordnet werden / der du bist ein GOtt des friedens / von dem allein alle einigkeit zü vns kommet / Wir bitten dich durch vnsern HERren Ihesum Christum / du wöllest vns vnser Sünde vergeben / vnnd mit deinem Göttlichen fried vnd einigkeit begnaden / damit wir in forcht vnd zittern dir dienen / zü lob vnnd preiß deines Nammens / Amen. Für die Feind. Last vns auch bitten für vnsere Feind / das Gott sie mit gnaden bedencke / vnnd jhnen / was zü jrem heyl nützlich vñ nottürfftig ist / gnedigklich verleihen wölle. Bittet also: ALlmechtiger ewiger GOtt / der du vns befohlen hast / das wir vnsere Feind lieb haben sollen / denen die vns beleydigen güts thün / vnd für vnsere ver-

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/67>, abgerufen am 25.11.2024.