Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

Christi / sprich ich euch aller ewer Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat / im Nammen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden.

Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi.

JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein.

Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein

Christi / sprich ich euch aller ewer Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat / im Nam̃en Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden.

Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi.

JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein.

Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0052"/>
Christi / sprich ich euch aller ewer                      Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so                      reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein                      leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat /                      im Nam&#x0303;en Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen                      Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden.</p>
        <p>Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit                      empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr                      fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht                      werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür                      ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi.<lb/></head>
        <p>JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd                      verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher                      jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein.</p>
        <p>Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals                      Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin                      mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0052] Christi / sprich ich euch aller ewer Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat / im Nam̃en Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden. Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe. Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi. JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein. Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/52
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/52>, abgerufen am 24.11.2024.