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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Vnnd ist nicht zü zweiffeln / nach dem die rechte / ware Christliche Lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit Menschengedicht verdunckelt gewesen / vnd doch darbey der gebrauch / die obbemelte stück nach der Predig für züsprechen / gehalten / dz vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rech[-]ten glauben erleichtet vnd erhalten worden seind. Darumb sol sich keiner dieses Christlichen nützlichen wercks zü vnterfahen beschweren / sondern dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten.

Darnach soll ein jeglicher Pfarrherr etlich mal im Jar auff die bemelte stück nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jeglicher seines berüffs erinnert wirdt / fürlesen / Nemlich also:

Nach dem wir jetzt die haupt vnd nötige stück / vn sers heiligen Christlichen glaubens gehöret / So sollen wir auch vernemmen / die sprüch der heiligen Schrifft / darauß ein jeglicher in seinem stand erlernen mag / was jm in seinem berüff züthün gebüre.

Der Weltlichen Oberkeit.

LAst euch weisen jr König / vnd last euch leren jr Richter auff Erden / dienet dem HErren mit Psalm. 2.forcht / vnd frewet euch mit zittern / Psal. 2. Last ab vom bösen / vnnd lernet güts thün / trachtet nach recht / helfft dem vertruckten / schafft dem Waisen recht / Esa. 1.vnd helfft der Witwen sachen / Esa. 1.

Den Richtern.

Vnnd ist nicht zü zweiffeln / nach dem die rechte / ware Christliche Lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit Menschengedicht verdunckelt gewesen / vnd doch darbey der gebrauch / die obbemelte stück nach der Predig für züsprechẽ / gehalten / dz vil menschẽ durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rech[-]ten glauben erleichtet vnd erhalten worden seind. Darumb sol sich keiner dieses Christlichen nützlichen wercks zü vnterfahen beschweren / sondern dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten.

Darnach soll ein jeglicher Pfarrherr etlich mal im Jar auff die bemelte stück nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jeglicher seines berüffs erinnert wirdt / fürlesen / Nemlich also:

Nach dem wir jetzt die haupt vnd nötige stück / vn sers heiligen Christlichen glaubens gehöret / So sollen wir auch vernemmen / die sprüch der heiligen Schrifft / darauß ein jeglicher in seinem stand erlernen mag / was jm in seinem berüff züthün gebüre.

Der Weltlichen Oberkeit.

LAst euch weisen jr König / vnd last euch leren jr Richter auff Erden / dienet dem HErren mit Psalm. 2.forcht / vnd frewet euch mit zittern / Psal. 2. Last ab vom bösen / vnnd lernet güts thün / trachtet nach recht / helfft dem vertruckten / schafft dem Waisen recht / Esa. 1.vnd helfft der Witwen sachen / Esa. 1.

Den Richtern.
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[0028] Vnnd ist nicht zü zweiffeln / nach dem die rechte / ware Christliche Lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit Menschengedicht verdunckelt gewesen / vnd doch darbey der gebrauch / die obbemelte stück nach der Predig für züsprechẽ / gehalten / dz vil menschẽ durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rech-ten glauben erleichtet vnd erhalten worden seind. Darumb sol sich keiner dieses Christlichen nützlichen wercks zü vnterfahen beschweren / sondern dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten. Darnach soll ein jeglicher Pfarrherr etlich mal im Jar auff die bemelte stück nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jeglicher seines berüffs erinnert wirdt / fürlesen / Nemlich also: Nach dem wir jetzt die haupt vnd nötige stück / vn sers heiligen Christlichen glaubens gehöret / So sollen wir auch vernemmen / die sprüch der heiligen Schrifft / darauß ein jeglicher in seinem stand erlernen mag / was jm in seinem berüff züthün gebüre. Der Weltlichen Oberkeit. LAst euch weisen jr König / vnd last euch leren jr Richter auff Erden / dienet dem HErren mit forcht / vnd frewet euch mit zittern / Psal. 2. Last ab vom bösen / vnnd lernet güts thün / trachtet nach recht / helfft dem vertruckten / schafft dem Waisen recht / vnd helfft der Witwen sachen / Esa. 1. Psalm. 2. Esa. 1. Den Richtern.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/28>, abgerufen am 24.11.2024.