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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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N. Widersagestu dem Teuffel vnnd allen seinen Wercken vnd Wesen?

[Spaltenumbruch]

Antwort.

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Ja ich widersag.

Darnach frage der Kirchendiener ferner.

N. Glaubstu inn GOtt Vatter / Allmechtigen / Schöpffer Himmels vnd der Erden?

[Spaltenumbruch]

Antwort.

[Spaltenumbruch]

Ja ich glaub.

N. Glaubstu in Jesum Christum sein eingebornen Son vnsern Herrn / der empfangen ist von dem heiligen Geist / geborn auß Maria der Jungkfrawen / der gelitten hat vnter Pontio Pilato / gecreutziget / gestorben vnnd begraben / ist abgefaren zür Helle / am dritten tag aufferstanden von Todten / auffgefaren ghen Himmel / da sitzt er zü der gerechten Gottes seines Allmechtigen Vatters / von dannen er zükünfftig ist / zü richten die lebendigen vnd die todten?

[Spaltenumbruch]

Antwort.

[Spaltenumbruch]

Ja ich glaubs.

N. Glaubstu auch in den heiligen Geist / ein heilige Christliche Kirche / ein gemeynschafft der Heiligen / verzeihung der Sünden / aufferstehung des Leibs / vnd ein ewiges Leben?

[Spaltenumbruch]

Antwort.

[Spaltenumbruch]

Ja ich glaubs.

Darnach frage abermals der Kirchendiener.

N. Wilt dararauff getaufft werden?

[Spaltenumbruch]

Antwort.

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Ja ich wil.

Als dann begiesse der Kirchendiener das Kindt auffgewickelt / wie obuermelt mit Wasser / vnd spreche mit heller lauter vnd deutlicher stimme.

N. Widersagestu dem Teuffel vnnd allen seinen Wercken vnd Wesen?

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Antwort.

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Ja ich widersag.

Darnach frage der Kirchendiener ferner.

N. Glaubstu inn GOtt Vatter / Allmechtigen / Schöpffer Himmels vnd der Erden?

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Antwort.

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Ja ich glaub.

N. Glaubstu in Jesum Christum sein eingebornen Son vnsern Herrn / der empfangen ist von dem heiligen Geist / geborn auß Maria der Jungkfrawen / der gelitten hat vnter Pontio Pilato / gecreutziget / gestorben vnnd begraben / ist abgefaren zür Helle / am dritten tag aufferstanden von Todten / auffgefaren ghen Himmel / da sitzt er zü der gerechten Gottes seines Allmechtigen Vatters / von dannen er zükünfftig ist / zü richten die lebendigen vnd die todten?

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Antwort.

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Ja ich glaubs.

N. Glaubstu auch in den heiligen Geist / ein heilige Christliche Kirche / ein gemeynschafft der Heiligen / verzeihung der Sünden / aufferstehung des Leibs / vnd ein ewiges Leben?

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Antwort.

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Ja ich glaubs.

Darnach frage abermals der Kirchendiener.

N. Wilt dararauff getaufft werden?

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Antwort.

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Ja ich wil.

Als dann begiesse der Kirchendiener das Kindt auffgewickelt / wie obuermelt mit Wasser / vñ spreche mit heller lauter vnd deutlicher stim̃e.
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[0018] N. Widersagestu dem Teuffel vnnd allen seinen Wercken vnd Wesen? Antwort. Ja ich widersag. Darnach frage der Kirchendiener ferner. N. Glaubstu inn GOtt Vatter / Allmechtigen / Schöpffer Himmels vnd der Erden? Antwort. Ja ich glaub. N. Glaubstu in Jesum Christum sein eingebornen Son vnsern Herrn / der empfangen ist von dem heiligen Geist / geborn auß Maria der Jungkfrawen / der gelitten hat vnter Pontio Pilato / gecreutziget / gestorben vnnd begraben / ist abgefaren zür Helle / am dritten tag aufferstanden von Todten / auffgefaren ghen Himmel / da sitzt er zü der gerechten Gottes seines Allmechtigen Vatters / von dannen er zükünfftig ist / zü richten die lebendigen vnd die todten? Antwort. Ja ich glaubs. N. Glaubstu auch in den heiligen Geist / ein heilige Christliche Kirche / ein gemeynschafft der Heiligen / verzeihung der Sünden / aufferstehung des Leibs / vnd ein ewiges Leben? Antwort. Ja ich glaubs. Darnach frage abermals der Kirchendiener. N. Wilt dararauff getaufft werden? Antwort. Ja ich wil. Als dann begiesse der Kirchendiener das Kindt auffgewickelt / wie obuermelt mit Wasser / vñ spreche mit heller lauter vnd deutlicher stim̃e.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/18>, abgerufen am 25.11.2024.