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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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ein Kindt der sünden / des zorns vnd vngnad / vnd das jme nicht anders geholffen werden möge / dann das es durch den Tauff / auß Gott newgeborn / vnnd von Gott an eins Kinds statt / von wegen vnsers Herrn Ihesu Christi / angenommen werde.

Hierauff so wöllet euch dieses gegenwertigen armen Kindlins gegen Gott dem Herrn mit ernst annemmen / dasselb dem Herrn Christo fürtragen vnd bitten / er wölle es zü gnaden auffnemmen / jm sein sünd vergeben / vnd zü einem Miterben / der ewigen Himmelischen güter erkennen / auch nit allein von des Teuffels gewalt dem es der sünd halb vnterwürfflich erledigen / sondern auch also durch den heiligen Geist stercken / das es dem feind im leben vnnd sterben / stattlichen widerstandt thün / vnnd in dem züm seligen Sieg erhalten werden mög.

Last vns also betten.

O Allmechtiger ewiger GOtt / ein Vatter vnsers Herren Ihesu Christi / wir rüffen dich an / vber diesen deinen diener N. der die gab deiner Tauff bittet / vnd dein ewige gnad / durch die Geistliche Widergeburt begert / nimme jhn auff HErr / vnndMatth. 7. wie du gesagt hast / bittet / so werdet jr nemmen / suchet / so werdet jr finden / klopfft an / so wirdt euch auffgethan / so reyche nün ewiger Gott deine güte vnnd gnad / dem der da bittet / vnd öffne die Thür / dem der da anklopfft / das er den ewigen segen dises Himmlischen Bads erlange / vnnd das verheyssen Reich deiner gaben empfahe / durch Christum vnsern Herren.

ein Kindt der sünden / des zorns vñ vngnad / vñ das jme nicht anders geholffen werden möge / dañ das es durch den Tauff / auß Gott newgeborn / vnnd von Gott an eins Kinds statt / von wegen vnsers Herrn Ihesu Christi / angenommen werde.

Hierauff so wöllet euch dieses gegenwertigen armen Kindlins gegen Gott dem Herrn mit ernst annemmen / dasselb dem Herrn Christo fürtragen vnd bitten / er wölle es zü gnaden auffnemmen / jm sein sünd vergeben / vnd zü einem Miterben / der ewigen Himmelischen güter erkennen / auch nit allein von des Teuffels gewalt dem es der sünd halb vnterwürfflich erledigen / sondern auch also durch den heiligen Geist stercken / das es dem feind im leben vnnd sterben / stattlichen widerstandt thün / vnnd in dem züm seligen Sieg erhalten werden mög.

Last vns also betten.

O Allmechtiger ewiger GOtt / ein Vatter vnsers Herren Ihesu Christi / wir rüffen dich an / vber diesen deinen diener N. der die gab deiner Tauff bittet / vnd dein ewige gnad / durch die Geistliche Widergeburt begert / nimme jhn auff HErr / vnndMatth. 7. wie du gesagt hast / bittet / so werdet jr nemmen / suchet / so werdet jr findẽ / klopfft an / so wirdt euch auffgethan / so reyche nün ewiger Gott deine güte vnnd gnad / dem der da bittet / vnd öffne die Thür / dem der da anklopfft / das er den ewigen segen dises Him̃lischen Bads erlange / vnnd das verheyssen Reich deiner gaben empfahe / durch Christum vnsern Herren.

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[6/0015] ein Kindt der sünden / des zorns vñ vngnad / vñ das jme nicht anders geholffen werden möge / dañ das es durch den Tauff / auß Gott newgeborn / vnnd von Gott an eins Kinds statt / von wegen vnsers Herrn Ihesu Christi / angenommen werde. Hierauff so wöllet euch dieses gegenwertigen armen Kindlins gegen Gott dem Herrn mit ernst annemmen / dasselb dem Herrn Christo fürtragen vnd bitten / er wölle es zü gnaden auffnemmen / jm sein sünd vergeben / vnd zü einem Miterben / der ewigen Himmelischen güter erkennen / auch nit allein von des Teuffels gewalt dem es der sünd halb vnterwürfflich erledigen / sondern auch also durch den heiligen Geist stercken / das es dem feind im leben vnnd sterben / stattlichen widerstandt thün / vnnd in dem züm seligen Sieg erhalten werden mög. Last vns also betten. O Allmechtiger ewiger GOtt / ein Vatter vnsers Herren Ihesu Christi / wir rüffen dich an / vber diesen deinen diener N. der die gab deiner Tauff bittet / vnd dein ewige gnad / durch die Geistliche Widergeburt begert / nimme jhn auff HErr / vnnd wie du gesagt hast / bittet / so werdet jr nemmen / suchet / so werdet jr findẽ / klopfft an / so wirdt euch auffgethan / so reyche nün ewiger Gott deine güte vnnd gnad / dem der da bittet / vnd öffne die Thür / dem der da anklopfft / das er den ewigen segen dises Him̃lischen Bads erlange / vnnd das verheyssen Reich deiner gaben empfahe / durch Christum vnsern Herren. Matth. 7.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/15>, abgerufen am 25.11.2024.