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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden.

Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also:
Form des Tauffs.

ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde.

Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des Kindlins annemmen / vnd durch das Gebet Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns hören das Euangelion von den Kindlin / wieMarc. 10. es Marcus am 10. beschrieben hat.

Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden.

Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also:
Form des Tauffs.

ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde.

Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des Kindlins annemmen / vñ durch das Gebet Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns hören das Euangelion von den Kindlin / wieMarc. 10. es Marcus am 10. beschrieben hat.

Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

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[5/0013] Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden. Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also: Form des Tauffs. ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde. Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des Kindlins annemmen / vñ durch das Gebet Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns hören das Euangelion von den Kindlin / wie es Marcus am 10. beschrieben hat. Marc. 10. Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/13>, abgerufen am 25.11.2024.