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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen.

Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten.

Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen.

Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der1. Thes. 4. 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnenIohan. 11. in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation.

Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet.

Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtretten / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend.

Wir wöllen euch lieben Brüder / etc.

Oder.

Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen /Iohan. 11. mein Brüder were nicht gestorben / etc.

Oder.

Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd1. Cor. 15. der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc.

bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen.

Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten.

Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen.

Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der1. Thes. 4. 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnenIohan. 11. in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation.

Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet.

Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtrettẽ / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend.

Wir wöllen euch lieben Brüder / etc.

Oder.

Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen /Iohan. 11. mein Brüder were nicht gestorben / etc.

Oder.

Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd1. Cor. 15. der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc.

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[49/0101] bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen. Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten. Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen. Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnen in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation. 1. Thes. 4. Iohan. 11. Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet. Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtrettẽ / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend. Wir wöllen euch lieben Brüder / etc. Oder. Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen / mein Brüder were nicht gestorben / etc. Iohan. 11. Oder. Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc. 1. Cor. 15.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/101>, abgerufen am 23.11.2024.