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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum.

Darauff soll als bald volgen die Absolutio / Dann wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir-

hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum.

Darauff soll als bald volgẽ die Absolutio / Dañ wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir-

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[XLV/0093] hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum. Darauff soll als bald volgẽ die Absolutio / Dañ wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir-

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/93>, abgerufen am 28.11.2024.