Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum. Darauff soll als bald volgen die Absolutio / Dann wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir- hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum. Darauff soll als bald volgẽ die Absolutio / Dañ wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0093" n="XLV"/> hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum.</p> <p>Darauff soll als bald volgẽ die Absolutio / Dañ wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir- </p> </div> </body> </text> </TEI> [XLV/0093]
hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum.
Darauff soll als bald volgẽ die Absolutio / Dañ wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/93>, abgerufen am 22.07.2024. |