Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten. Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also. Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten. Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also. Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0051" n="XXIIII"/> zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten.</p> <p>Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also.</p> <p>Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen </p> </div> </body> </text> </TEI> [XXIIII/0051]
zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten.
Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also.
Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/51>, abgerufen am 22.07.2024. |