Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen. Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend. Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff. Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnaden beuolhen sein lassen. Sprechend also. Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest / mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen. Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend. Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff. Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnadẽ beuolhen sein lassen. Sprechend also. Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0035" n="XVI"/> mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen.</p> <p>Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend.</p> </div> <div> <head>Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff.</head><lb/> <p>Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnadẽ beuolhen sein lassen.</p> </div> <div> <head>Sprechend also.</head><lb/> <p>Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest / </p> </div> </body> </text> </TEI> [XVI/0035]
mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen.
Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend.
Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff.
Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnadẽ beuolhen sein lassen.
Sprechend also.
Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest /
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XVI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/35>, abgerufen am 16.02.2025. |