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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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gwißlich züerhören verheissen hat.

Sprecht ein vatter vnser / etc.

Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.

Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit.

Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also.

Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff.

Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich

gwißlich züerhören verheissen hat.

Sprecht ein vatter vnser / etc.

Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.

Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit.

Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also.

Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff.

Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich

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[XIIII/0031] gwißlich züerhören verheissen hat. Sprecht ein vatter vnser / etc. Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind. Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit. Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also. Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff. Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/31>, abgerufen am 28.11.2024.