Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen tagen ein ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in jrer lehr vnd Predig / von dero wegen am fürnämlichsten die Feyrtag bestimpt sein / gebürlich ordnung halten / Vnd achten auß allerlot bedencken / für nutzlich / das auff die Sontag die gewonlichen Euangelien für vnd für geprediget / vnd außgelegt werden / beuorab an denen orten da am Sontag oder Feyertag nur ein Predig gethon würdt. Im Aduent / wie er bißher genannt ist / soll man neben dem gewonlichen Euangelion die Promissiones so den heiligen Patriarchen von der Zükunfft Christi versprochen / vnd durch die Propheten beschriben sein / fleissig lehren / damit die Kirch bericht werde / das vnser Christlicher Glaube / nicht ein selbs gewachßner / Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen tagen ein ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in jrer lehr vnd Predig / von dero wegen am fürnämlichsten die Feyrtag bestimpt sein / gebürlich ordnung halten / Vnd achten auß allerlot bedencken / für nutzlich / das auff die Sontag die gewonlichen Euangelien für vnd für geprediget / vnd außgelegt werden / beuorab an denen orten da am Sontag oder Feyertag nur ein Predig gethon würdt. Im Aduent / wie er bißher genannt ist / soll man neben dem gewonlichen Euangelion die Promissiones so den heiligen Patriarchen von der Zükunfft Christi versprochen / vñ durch die Propheten beschriben sein / fleissig lehren / damit die Kirch bericht werde / das vnser Christlicher Glaube / nicht ein selbs gewachßner / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0159" n="LXXVIII"/> <p>Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen tagen ein ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in jrer lehr vnd Predig / von dero wegen am fürnämlichsten die Feyrtag bestimpt sein / gebürlich ordnung halten / Vnd achten auß allerlot bedencken / für nutzlich / das auff die Sontag die gewonlichen Euangelien für vnd für geprediget / vnd außgelegt werden / beuorab an denen orten da am Sontag oder Feyertag nur ein Predig gethon würdt.</p> <p>Im Aduent / wie er bißher genannt ist / soll man neben dem gewonlichen Euangelion die Promissiones so den heiligen Patriarchen von der Zükunfft Christi versprochen / vñ durch die Propheten beschriben sein / fleissig lehren / damit die Kirch bericht werde / das vnser Christlicher Glaube / nicht ein selbs gewachßner / </p> </div> </body> </text> </TEI> [LXXVIII/0159]
Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen tagen ein ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in jrer lehr vnd Predig / von dero wegen am fürnämlichsten die Feyrtag bestimpt sein / gebürlich ordnung halten / Vnd achten auß allerlot bedencken / für nutzlich / das auff die Sontag die gewonlichen Euangelien für vnd für geprediget / vnd außgelegt werden / beuorab an denen orten da am Sontag oder Feyertag nur ein Predig gethon würdt.
Im Aduent / wie er bißher genannt ist / soll man neben dem gewonlichen Euangelion die Promissiones so den heiligen Patriarchen von der Zükunfft Christi versprochen / vñ durch die Propheten beschriben sein / fleissig lehren / damit die Kirch bericht werde / das vnser Christlicher Glaube / nicht ein selbs gewachßner /
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/159>, abgerufen am 22.07.2024. |