Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen. Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc. Von dem Kirchen gsang. Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen. Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc. Von dem Kirchen gsang. Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0151" n="LXXIIII"/> wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen.</p> <p>Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc.</p> </div> <div> <head>Von dem Kirchen gsang.</head><lb/> <p>Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in </p> </div> </body> </text> </TEI> [LXXIIII/0151]
wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen.
Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc.
Von dem Kirchen gsang.
Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/151>, abgerufen am 16.02.2025. |