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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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regieren / auff das die Gerechtigkeit gefürdert / die boßheit verhindert vnd gestrafft werde / darmit wir in stiller rüw vnd gütem friden / als Christen gebürt / vnser leben volstrecken mögen.

Das auch vnsere Feind vnnd3 Widersächer ablassen / vnnd sich mit vns fridlich vnd sanfftmüttiglich züleben begeben wöllen.

Alle die so in Trübsal / Armüt /4 Kranckheit / Kindsbanden / vnd andern anfechtung seien / auch die so vmb deines heiligen Namens vnd der warheit willen angefochten / gefangen oder sonst verfolgung leiden / tröst sie o Gott mit deinem heiligen Geist / das sie solches alles für deinen Vätterlichen willen auffnemen vnnd erkennen.

Wöllest vns auch alle Frucht5 der Erden / zür leiblicher not-

regieren / auff das die Gerechtigkeit gefürdert / die boßheit verhindert vnd gestrafft werde / darmit wir in stiller rüw vnd gütem friden / als Christen gebürt / vnser leben volstrecken mögen.

Das auch vnsere Feind vnnd3 Widersächer ablassen / vnnd sich mit vns fridlich vnd sanfftmüttiglich züleben begeben wöllen.

Alle die so in Trübsal / Armüt /4 Kranckheit / Kindsbanden / vnd andern anfechtung seien / auch die so vmb deines heiligen Namens vnd der warheit willen angefochten / gefangen oder sonst verfolgung leiden / tröst sie o Gott mit deinem heiligen Geist / das sie solches alles für deinen Vätterlichen willen auffnemen vnnd erkennen.

Wöllest vns auch alle Frucht5 der Erden / zür leiblicher not-

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[LXVIII/0139] regieren / auff das die Gerechtigkeit gefürdert / die boßheit verhindert vnd gestrafft werde / darmit wir in stiller rüw vnd gütem friden / als Christen gebürt / vnser leben volstrecken mögen. Das auch vnsere Feind vnnd Widersächer ablassen / vnnd sich mit vns fridlich vnd sanfftmüttiglich züleben begeben wöllen. 3 Alle die so in Trübsal / Armüt / Kranckheit / Kindsbanden / vnd andern anfechtung seien / auch die so vmb deines heiligen Namens vnd der warheit willen angefochten / gefangen oder sonst verfolgung leiden / tröst sie o Gott mit deinem heiligen Geist / das sie solches alles für deinen Vätterlichen willen auffnemen vnnd erkennen. 4 Wöllest vns auch alle Frucht der Erden / zür leiblicher not- 5

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/139>, abgerufen am 24.11.2024.