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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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mich ewer angenommen / vnnd ewer Sünd auff mich geladen hab / will ich mich selbs für die Sünde in tod opffern / mein blüt vergiessen / eüch gnad vnd vergebung der Sünden erwerben / vnd also ein newes Testament auffrichten / darinnen die Sünd vergeben / vnnd ewig nicht mehr gedacht werden soll / Des zü einem gwissen anzeigen vnd zeügknuß / vnnd zür stercke vnd fürderung meins lebens in eüch / gib ich eüch mein Blüt zütrincken. Wer nun also von disem Brott isset / vnnd von disem Kelch trincket / auch disen worten / die er von Christo höret / vestiglich glaubet / vnd dises Sacrament zü erinnerung vnd bestätigung seins Glaubens entpfahet / der bleibt in dem Herrn Christo / vnd Christus in jm / vndJoan. 6. würt ewiglich leben.

Also sollen wir nun sein darbei gedencken / vnd seinen tod verkün-

mich ewer angenommen / vnnd ewer Sünd auff mich geladen hab / will ich mich selbs für die Sünde in tod opffern / mein blüt vergiessen / eüch gnad vnd vergebung der Sünden erwerben / vnd also ein newes Testament auffrichten / darinnen die Sünd vergeben / vnnd ewig nicht mehr gedacht werden soll / Des zü einem gwissen anzeigen vnd zeügknuß / vnnd zür stercke vnd fürderung meins lebens in eüch / gib ich eüch mein Blüt zütrincken. Wer nun also von disem Brott isset / vnnd von disem Kelch trincket / auch disen worten / die er von Christo höret / vestiglich glaubet / vnd dises Sacrament zü erinnerung vnd bestätigung seins Glaubens entpfahet / der bleibt in dem Herrn Christo / vnd Christus in jm / vndJoan. 6. würt ewiglich leben.

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[LI/0105] mich ewer angenommen / vnnd ewer Sünd auff mich geladen hab / will ich mich selbs für die Sünde in tod opffern / mein blüt vergiessen / eüch gnad vnd vergebung der Sünden erwerben / vnd also ein newes Testament auffrichten / darinnen die Sünd vergeben / vnnd ewig nicht mehr gedacht werden soll / Des zü einem gwissen anzeigen vnd zeügknuß / vnnd zür stercke vnd fürderung meins lebens in eüch / gib ich eüch mein Blüt zütrincken. Wer nun also von disem Brott isset / vnnd von disem Kelch trincket / auch disen worten / die er von Christo höret / vestiglich glaubet / vnd dises Sacrament zü erinnerung vnd bestätigung seins Glaubens entpfahet / der bleibt in dem Herrn Christo / vnd Christus in jm / vnd würt ewiglich leben. Joan. 6. Also sollen wir nun sein darbei gedencken / vnd seinen tod verkün-

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/105>, abgerufen am 25.11.2024.