Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyrtag / in der Kirchen zühalten fürgenommen würdt / Soll anfengklich das Gsang / Komm heiliger Geist / etc. Nun bitten wir den heilgen Geist / etc. oder sonst ein teütscher Psalm / oder geistlich Lied / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden. Nach disem gsang / soll die gemein Predig geschehen / in wölcher / neben dem Argumento des gwonlichen Texts des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden soll. Nach volendung der Predig / soll man den Glauben teütsch singen. Darauff soll der Kirchendie- So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyrtag / in der Kirchen zühalten fürgenommen würdt / Soll anfengklich das Gsang / Kom̃ heiliger Geist / etc. Nun bitten wir den heilgen Geist / etc. oder sonst ein teütscher Psalm / oder geistlich Lied / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden. Nach disem gsang / soll die gemein Predig geschehen / in wölcher / neben dem Argumento des gwonlichen Texts des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden soll. Nach volendung der Predig / soll man den Glauben teütsch singen. Darauff soll der Kirchendie- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0101" n="XLIX"/> <p>So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyrtag / in der Kirchen zühalten fürgenommen würdt / Soll anfengklich das Gsang / Kom̃ heiliger Geist / etc. Nun bitten wir den heilgen Geist / etc. oder sonst ein teütscher Psalm / oder geistlich Lied / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden.</p> <p>Nach disem gsang / soll die gemein Predig geschehen / in wölcher / neben dem Argumento des gwonlichen Texts des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden soll.</p> <p>Nach volendung der Predig / soll man den Glauben teütsch singen.</p> <p>Darauff soll der Kirchendie- </p> </div> </body> </text> </TEI> [XLIX/0101]
So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyrtag / in der Kirchen zühalten fürgenommen würdt / Soll anfengklich das Gsang / Kom̃ heiliger Geist / etc. Nun bitten wir den heilgen Geist / etc. oder sonst ein teütscher Psalm / oder geistlich Lied / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden.
Nach disem gsang / soll die gemein Predig geschehen / in wölcher / neben dem Argumento des gwonlichen Texts des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden soll.
Nach volendung der Predig / soll man den Glauben teütsch singen.
Darauff soll der Kirchendie-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLIX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/101>, abgerufen am 16.02.2025. |