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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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sie fein erkleret werden / Nemlich / das sie verstanden werden pro reconciliatione, adoptione, acceptatione ad vitam eternam. Do aber jemands die vocabula verstehen wolte de Renouatione / mus man sich glechwol fürsehen / das nicht vnsere nouitas in dem articulum iustificationis mit eingeflicket werde.

Wenn nun ein Prediger also auff einer seite die lere in diesem Artickel von allen jrrthümen leutert / vnnd vor aller verfelschung verwahret / so mus er darneben auch gute acht geben / das nicht der Epicureismus / durch misbrauch dieser lere / einen schedlichen ausschlag auff der ander seite mache / Dann viel wöllen diese lehre also einnehmen / als sey da durch das Gesetz gantz vnd gar auffgehaben / das Gott nun nach keiner sünde fragen / vber keinen Gottlosen zürnen wölle / sondern sey nun eitel gnade / es bekere sich einer von Sünden / oder bleibe darin. Vnd zu solchem missuerstandt helffen auch offt viel vnuerstendige Prediger / die diesen Artickel nicht aus rechtem grunde mit gebürlicher bescheidenheit handeln. Diesem allen aber

sie fein erkleret werden / Nemlich / das sie verstanden werden pro reconciliatione, adoptione, acceptatione ad vitam ęternam. Do aber jemands die vocabula verstehen wolte de Renouatione / mus man sich glechwol fürsehen / das nicht vnsere nouitas in dem articulum iustificationis mit eingeflicket werde.

Wenn nun ein Prediger also auff einer seite die lere in diesem Artickel von allen jrrthümen leutert / vnnd vor aller verfelschung verwahret / so mus er darneben auch gute acht geben / das nicht der Epicureïsmus / durch misbrauch dieser lere / einen schedlichen ausschlag auff der ander seite mache / Dann viel wöllen diese lehre also einnehmen / als sey da durch das Gesetz gantz vnd gar auffgehaben / das Gott nun nach keiner sünde fragen / vber keinen Gottlosen zürnen wölle / sondern sey nun eitel gnade / es bekere sich einer von Sünden / oder bleibe darin. Vnd zu solchem missuerstandt helffen auch offt viel vnuerstendige Prediger / die diesen Artickel nicht aus rechtem grunde mit gebürlicher bescheidenheit handeln. Diesem allen aber

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[0089] sie fein erkleret werden / Nemlich / das sie verstanden werden pro reconciliatione, adoptione, acceptatione ad vitam ęternam. Do aber jemands die vocabula verstehen wolte de Renouatione / mus man sich glechwol fürsehen / das nicht vnsere nouitas in dem articulum iustificationis mit eingeflicket werde. Wenn nun ein Prediger also auff einer seite die lere in diesem Artickel von allen jrrthümen leutert / vnnd vor aller verfelschung verwahret / so mus er darneben auch gute acht geben / das nicht der Epicureïsmus / durch misbrauch dieser lere / einen schedlichen ausschlag auff der ander seite mache / Dann viel wöllen diese lehre also einnehmen / als sey da durch das Gesetz gantz vnd gar auffgehaben / das Gott nun nach keiner sünde fragen / vber keinen Gottlosen zürnen wölle / sondern sey nun eitel gnade / es bekere sich einer von Sünden / oder bleibe darin. Vnd zu solchem missuerstandt helffen auch offt viel vnuerstendige Prediger / die diesen Artickel nicht aus rechtem grunde mit gebürlicher bescheidenheit handeln. Diesem allen aber

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/89>, abgerufen am 18.12.2024.