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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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chismo Lutheri. Diese öffentliche gemeine Schriffte / sindt inn allen Euangelischen Kirchen allwege gehalten vnd gebraucht worden / als Corpus, Forma & Norma Doctrinae, weil darin die fürnembsten Artickel vnd Heuptstück der reinen Lehr / kürtzlich vnd ördentlich zusammen gezogen / welche in Lutheri Schrifften / aus Gottes Worte weiter vnd ausführlicher gehandelt vnd erkleret worden.

Weil aber auch zu erhaltung reiner Lere / vnd zu grüntlicher bestendiger einigkeit / von nöten ist / das nicht allein die reine Lere recht gefüret / sondern auch frembde / jrrige / falsche Lehre / gestrafft / verworffen / vnd ausgesetzt werde / j. Timoth. j. Tit. j. Johan. 10.

chismo Lutheri. Diese öffentliche gemeine Schriffte / sindt inn allen Euangelischen Kirchen allwege gehalten vnd gebraucht worden / als Corpus, Forma & Norma Doctrinae, weil darin die fürnembsten Artickel vnd Heuptstück der reinen Lehr / kürtzlich vnd ördentlich zusammen gezogen / welche in Lutheri Schrifften / aus Gottes Worte weiter vnd ausführlicher gehandelt vnd erkleret worden.

Weil aber auch zu erhaltung reiner Lere / vnd zu grüntlicher bestendiger einigkeit / von nöten ist / das nicht allein die reine Lere recht gefüret / sondern auch frembde / jrrige / falsche Lehre / gestrafft / verworffen / vnd ausgesetzt werde / j. Timoth. j. Tit. j. Johan. 10.

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[0008] chismo Lutheri. Diese öffentliche gemeine Schriffte / sindt inn allen Euangelischen Kirchen allwege gehalten vnd gebraucht worden / als Corpus, Forma & Norma Doctrinae, weil darin die fürnembsten Artickel vnd Heuptstück der reinen Lehr / kürtzlich vnd ördentlich zusammen gezogen / welche in Lutheri Schrifften / aus Gottes Worte weiter vnd ausführlicher gehandelt vnd erkleret worden. Weil aber auch zu erhaltung reiner Lere / vnd zu grüntlicher bestendiger einigkeit / von nöten ist / das nicht allein die reine Lere recht gefüret / sondern auch frembde / jrrige / falsche Lehre / gestrafft / verworffen / vnd ausgesetzt werde / j. Timoth. j. Tit. j. Johan. 10.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/8>, abgerufen am 29.03.2024.