Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

Bild:
<< vorherige Seite

man im Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde / peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der zorn Gottes / Jo. 3.

Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /

man im Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde / peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der zorn Gottes / Jo. 3.

Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0070"/>
man im                      Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott                      so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott                      darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich                      damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer                      nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht:                      vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist                      des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi /                      Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde /                      peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der                      zorn Gottes / Jo. 3.</p>
        <p>Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden                      sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey                      welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus                      redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0070] man im Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde / peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der zorn Gottes / Jo. 3. Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/70
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/70>, abgerufen am 05.05.2024.