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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wils für keine Sünde halten / Derhalben mus in diesem stück das Volck fleissig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebot ist / 1. Johan. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebot nicht sein / keiner kein Gewissen machen solle / Col. 2. Es sollen aber aus Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / Sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es sol aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quod peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd mus gehalten werden ein vnterscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrü-

der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wils für keine Sünde halten / Derhalben mus in diesem stück das Volck fleissig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebot ist / 1. Johan. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebot nicht sein / keiner kein Gewissen machen solle / Col. 2. Es sollen aber aus Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / Sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es sol aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quòd peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd mus gehalten werden ein vnterscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrü-

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[0065] der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wils für keine Sünde halten / Derhalben mus in diesem stück das Volck fleissig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebot ist / 1. Johan. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebot nicht sein / keiner kein Gewissen machen solle / Col. 2. Es sollen aber aus Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / Sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es sol aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quòd peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd mus gehalten werden ein vnterscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrü-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/65>, abgerufen am 25.11.2024.