Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.den / das sie für Gottes zorn / für dem todt vnd verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstlichs miegefallen / rew vnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse komen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / ware erkentnis / rew vnd leid jrer Sünden geben / 2. Tim. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern / das Gesetz / Denn dasselbige ist Ministerium peccati & mortis, 2. Cor. 3. Durchs Gesetz kömpt erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetz richtet zorn an / Rom. 4. Vnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem leben die Sünde / so noch in jrem fleisch wohnet / Ro. 7. auff das sie nicht hoffertig / sondern in der demuth herunter gehalten werden / vnd jre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / das jhre Sünde jnen zugedecket / vnd nicht zugerechnes werden / Rom. 4. Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den leuten weisen wil / wo sie suchen / fin- den / das sie für Gottes zorn / für dem todt vnd verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstlichs miegefallen / rew vnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse komen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / ware erkentnis / rew vnd leid jrer Sünden geben / 2. Tim. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern / das Gesetz / Denn dasselbige ist Ministerium peccati & mortis, 2. Cor. 3. Durchs Gesetz kömpt erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetz richtet zorn an / Rom. 4. Vnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem leben die Sünde / so noch in jrem fleisch wohnet / Ro. 7. auff das sie nicht hoffertig / sondern in der demuth herunter gehalten werden / vnd jre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / das jhre Sünde jnen zugedecket / vnd nicht zugerechnes werden / Rom. 4. Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den leuten weisen wil / wo sie suchen / fin- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0054"/> den / das sie für Gottes zorn / für dem todt vnd verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstlichs miegefallen / rew vnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse komen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / ware erkentnis / rew vnd leid jrer Sünden geben / 2. Tim. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern / das Gesetz / Denn dasselbige ist Ministerium peccati & mortis, 2. Cor. 3. Durchs Gesetz kömpt erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetz richtet zorn an / Rom. 4. Vnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem leben die Sünde / so noch in jrem fleisch wohnet / Ro. 7. auff das sie nicht hoffertig / sondern in der demuth herunter gehalten werden / vnd jre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / das jhre Sünde jnen zugedecket / vnd nicht zugerechnes werden / Rom. 4.</p> <p>Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den leuten weisen wil / wo sie suchen / fin- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0054]
den / das sie für Gottes zorn / für dem todt vnd verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstlichs miegefallen / rew vnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse komen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / ware erkentnis / rew vnd leid jrer Sünden geben / 2. Tim. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern / das Gesetz / Denn dasselbige ist Ministerium peccati & mortis, 2. Cor. 3. Durchs Gesetz kömpt erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetz richtet zorn an / Rom. 4. Vnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem leben die Sünde / so noch in jrem fleisch wohnet / Ro. 7. auff das sie nicht hoffertig / sondern in der demuth herunter gehalten werden / vnd jre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / das jhre Sünde jnen zugedecket / vnd nicht zugerechnes werden / Rom. 4.
Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den leuten weisen wil / wo sie suchen / fin-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/54>, abgerufen am 28.07.2024. |